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Verfasst am: 23.03.06, 23:41 Titel: Schadensersatz und Unterlassungserklärung / Mitbewerber
Guten Abend in die Runde !
Ich habe ein Problem mit einem örtlichen Mitbewerber (Transportgewerbe). Ich bin ein Fuhrunternehmer mit 2 Angestellten und 2 Transport-LKW und bin im Internet präsent. Kürzlich hat mir ein netter Kollege einen Dauerauftrag mit einem Dumping-Lohn unterboten und abgenommen. Dagegen kann ich leider nichts machen. Nun habe ich aber Schadensersatz und Unterlassungserklärungen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gehört. Meist dreht es sich darum, daß die Internetseite des Mitbewerbersnicht gewissen Mindestanforderungen entspricht. Sowohl der Kollege als auch meine Wenigkeit buhlen u.a. über unsere Homepages um Kunden. Ich habe nun gesehen, daß mein Kollege nicht die Steuernummer angegeben hat. Kann ich das irgendwie nutzen ?
Ich möchte mich irgendwie wegen seiner Dumpingpreise erkenntlich zeigen.
Vielen Dank im voraus (PS: Mein Umsatz liegt bei rund 700.000 Euro).
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
So eine Nummer muss man nicht besitzen. Und wie sie sehen ist es nicht die Steuernummer. Ausserdem muessten sie darlegen welcher Schaden ihnen dadurch entstanden ist.
Sie sind ein schlechter Verlierer.
wenn man keine sachdienlichen Angaben zu einem Thread machen kann, zudem auch noch falsche Auskünfte gibt (Steueridentifikationsnummernicht erforderlich), dann sollte man doch bitte auch einfach seinen Schließmuskel halten.
Wie ich sehe, posten Sie binnen 2èr Jahre 2447 Threads !?!?! Sie sind hoffentlich kein Jurist, ansonsten wohlmöglich einer, der viiiieeeell Zeit hat. Gehen Sie einfach mal arbeiten...
zudem auch noch falsche Auskünfte gibt (Steueridentifikationsnummernicht erforderlich)
Bin keine Juristin, nur hier und da interessierte Mitleserin ... aber merkwürdigerweise habe ich da dieselbe Info wie Herr Gecko, und ich habe die nicht von Herrn Gecko, sondern von Seiten, die sich umfassend mit dem Thema Impressum beschäftigen.
Oder Sie sollten nochmal ihre Fähigkeit zum Textverständnis überprüfen. Ich habe Herrn Gecko nämlich so verstanden, dass er das TDG zitiert, gemäß dem die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer - sofern diese vorhanden ist, denn nicht in jedem Fall muss man diese besitzen, ich hab z.B. auch keine in meinem Gewerbe - zwingend erforderlich ist. Wenn man eine solche nicht hat, dass man sie auch nicht angeben muss. Und wenn man nur eine normale Steuernummer besitzt, dass man diese ebenfalls nicht angeben muss.
(Und was bitte ist die "Steueridentifikationsnummer" (sic!) ? *niegehörthab*)
Mir tut's übrigens nicht leid, dass Sie Ihren Auftrag verloren haben. Wenn ich einen sympathischeren Auftragnehmer finde, der mir noch dazu einen besseren Preis macht, würde ich den auch vorziehen, wenn ich Kunde wäre.
Mit Deinem Tip kann man jedenfalls was anfangen. Nach den Angaben auf dieser Seite, muss jemand, der Auslandsgeschäfte tätigt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum angeben.
Und ? Womum dreht sich der Fall hier ? Ja genau, das Speditions- und Frachtgewerbe. Da dieses regelmäßig Auslandsberührung hat und ich wie auch mein Konkurrent für (Wortsperre: Firmenname) und GLS fahren, haben wir diese Nummern. Denn auc mir ist es schon passiert, daß ich beim Ausdrucken meiner Rechnung den unteren Rand mit der Umsatzsteuer-ID-Nr. nicht gedruckt habe und daraufin meine Rechnung nicht begichen bekam.
Also halten wir hier mal fest:
- Spediteur muss ID Nummer haben
- ID-Nummer ist nicht im Impressum drin
- Spediteur wird mit mir im Internet um Aufträge
Bleibt nunmehr die Frage,ob dieses Verhalten abmahnungsfähig ist und ich auch Schadensersatz (Höhe wäre interessant) verlangen kann.
Verfasst am: 24.03.06, 17:13 Titel: Verlust des Auftrages
Danke für das Mitleid. Das ist aber halb so wild. Das Speditionsgewerbe boomt und solange ich keinen neuen Auftrag habe, bleibt der Angestellte halt zuhause. Ich habe ihn kurzerhand entlassen, da er auf Probe arbeitete. Wenn es wieder läuft, dann kann ich ihn oder einen anderen ja wieder einstellen.
Verfasst am: 25.03.06, 22:59 Titel: Re: Verlust des Auftrages
Sonthofen hat folgendes geschrieben::
Danke für das Mitleid. Das ist aber halb so wild. Das Speditionsgewerbe boomt und solange ich keinen neuen Auftrag habe, bleibt der Angestellte halt zuhause. Ich habe ihn kurzerhand entlassen, da er auf Probe arbeitete. Wenn es wieder läuft, dann kann ich ihn oder einen anderen ja wieder einstellen.
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