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Verfasst am: 23.03.06, 14:16 Titel: Anwaltskosten im Erbscheinsverfahren?
Welche Gebühren kann der Anwalt verlangen, wenn er im Erbscheinsverfahren Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an einen Dritten einlegt und gleichzeitig die Erteilung des Erbscheins an den eigenen Mandanten beantragt?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.03.06, 00:18 Titel:
Das kommt auf den mutmaßlichen Wert des Erbes an. Bestehen keinerlei Anhaltspunkte, wird in aller Regel nach dem außergerichtlichen "Standardstreitwert" in Zivilsachen von 4.000,00 € abgerechnet.
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