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Bank bucht ab trotz Pfändung

 
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Andreas Ho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 16:51    Titel: Bank bucht ab trotz Pfändung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen ich habe mal eine Frage

mal angenommen das Finanzamt hat ein Konto gepfändet, nun zahlt das Finanzamt die Eigenheimzulage auf das gepfändete Konto.
Die Bank bucht von dem Konto die Raten vom Haus ab.
Darf die Bank das?

Danke Andreas
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, wenn sie eine fällige Forderung hat, die bereits vor der Pfändung entstanden ist. Für Kreditraten trifft das immer zu, sobald der Kredit vor Pfändung vereinbart wurde. Wenn aber die Bank jetzt irgendwann die Kredite kündigt und ggf. vorhandenes Guthaben aufrechnen will, so hat das Pfändungspfandrecht des Gläubigers Vorrang vor dem AGB-Pfandrecht der Bank, sofern nicht die Guthaben explizit abgetreten oder verpfändet sind.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Andreas Ho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info, ich dachte das bei einer Pfändung nichts mehr vom Konto abgeht bis die Pfändung aufgehoben ist.

Danke Andreas
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans-Jürgen,

jetzt bin ich verwirrt.

hjb hat folgendes geschrieben::
ja, wenn sie eine fällige Forderung hat, die bereits vor der Pfändung entstanden ist.


Selbstverständlich

hjb hat folgendes geschrieben::
Für Kreditraten trifft das immer zu, sobald der Kredit vor Pfändung vereinbart wurde.


Warum? Die Rate wird zum kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt fällig, nicht zum Zeitpunkt der Kreditvertragsabschlusses. D.h. zum Zeitpunkt des Eingangs des Pfüb sind Raten, die in der Zukunft fällig werden noch nicht fällig. Ergo müsste die Pfändung doch bei diesen Raten vorgehen?
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

völlig richtiger Einwand, das habeich schlampig formuliert. Gemeint ist die nächste Kreditrate.

Um den nächsten berechtigten Einwänden gleich vorzubeugen:
Auch dann, wenn die Bank nicht mittels AGB-Pfandrecht aufrechnen kann (weil die Kredite nicht fällig gestellt sind und somit keine Aufrechnungslage gegeben ist) so hat sie ein gewisses Sicherungsinteresse und auch Sicherungsrecht. Sie darf, auch ohne dass die Forderung fällig gestellt ist, vor Auskehrung an einen Pfändungsgläubiger die nächste Kreditrate und/oder die nächsten Kontoführungsgebühren zurückbehalten.

Gruss Hans-Jürgen
***
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boRny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Mal abgesehen von dem Bankrecht würde das Finanzamt niemals bei bestehender Kontopfändung (also Steuerrückstände) die Eigenheimzulage auszahlen, sondern seit nunmehr zwei Jahren die EHZ erst mit den Rückständen verrechnen.
Lachen

mfg
born
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

boRny hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen von dem Bankrecht würde das Finanzamt niemals bei bestehender Kontopfändung (also Steuerrückstände) die Eigenheimzulage auszahlen, sondern seit nunmehr zwei Jahren die EHZ erst mit den Rückständen verrechnen.


Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler Mit den Augen rollen
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Andreas Ho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
OK die Pfändung kommt von der Stadt, aber das ist ja auch egal. Mich interesiert nur ob die Bank von einem Gepfändetem Konto abbuchen darf.

MFG Andreas
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie gesagt, die erste Rate nach der Pfändung darf die Bank ohne Weiteres abbuchen.

Weitere Raten darf sie theoretisch nicht abbuchen, ich würde das aber nicht reklamieren, wenn sie es doch macht, da es sonst dazu führen könnte, dass die Bank den Kredit fällig stellt.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hjb hat folgendes geschrieben::
Weitere Raten darf sie theoretisch nicht abbuchen, ich würde das aber nicht reklamieren, wenn sie es doch macht, da es sonst dazu führen könnte, dass die Bank den Kredit fällig stellt.


Der Kreditnehmer nicht. Wohl aber der Pfändende.
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Andreas Ho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und Danke für die Antworten,
Die Banken sollen ja auch Ihr Geld bekommen, es hat uns halt nur gewundert Konto gepfändet und es geht trotzdem geld ab, aber das hat sich ja dank Eure hilfe geklärt.

Danke Andreas
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