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Verfasst am: 24.03.06, 13:37 Titel: Verwendung der Fotos von eindeutig identifizierbarem Pferd
Hallo!
Nehmen wir mal an:
Jemand der gewerblich Bilder rahmt nutzt Fotos eines Pferdes, die wiederum von einer Fotoagentur auf Privatgrund (also nicht in Zusammenhang mit einer öffentlichen Veranstaltung) erstellt wurden, indem er sie rahmt und mit dem Namen des Pferdes versehen (also eindeutig erkennbar als genau dieses Pferd) auf Reitsportveranstaltungen zum Kauf anbietet.
Der Besitzer des Pferdes habt davon Kenntnis erlangt und dieses Vorgehen untersagt (mündlich). Heute muss der Besitzer nun feststellen, dass das Bild (mit 3 Fotos des Pferdes und dem Namen) zusätzlich auf der Homepage der Person (welche die Bilder rahmt) zum Kauf angeboten wird.
Welche Möglichkeiten hat der Besitzer des Pferdes nun, dass diese Person die Fotos des Pferdes nicht weiter nutzt?
Hätte der Fotograf die Fotos überhaupt ohne Wissen des Besitzers an diese Person weitergeben dürfen?
Verfasst am: 24.03.06, 20:02 Titel: Re: Verwendung der Fotos von eindeutig identifizierbarem Pfe
Hottemaxi hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten hat der Besitzer des Pferdes nun, dass diese Person die Fotos des Pferdes nicht weiter nutzt?
Es ist eher unwahrscheinlich, daß allein Eigentum an einer Sache [ = Pferd ] auch schon ein Recht begründet, Dritten die Verwertung von Fotos dieser Sache untersagen zu können.
z.B. sprach der BGH dem Eigentümer eines Rennwagens, dessen Abbildungen auf Verpackungen von Rennwagenmodellspielzeugen verwendet wurden, keine Rechte allein aufgrund seiner Rechtsposition als Eigentümer(!) zu. ( Nur weil auf den Abbildungen der auf den Fahrzeugen angebrachte Name des Eigentümers deutlich erkennbar war, sah er die "allgemeinen Persönlichkeitsrechte" des Namensträgers durch die ungefragte Verwendung seines Namens zu Werbezwecken als verletzt an.)
Zitat:
Hätte der Fotograf die Fotos überhaupt ohne Wissen des Besitzers an diese Person weitergeben dürfen?
Eventuelle Ansprüche könnten wohl nur auf vertraglicher Grundlage begründet sein:
a) gegen den Fotografen, sofern er mit der Weitergabe gegen Vertragsvereinbarungen mit dem Pferdebesitzer und/oder -eigentümer verstoßen hätte.
b) Desgleichen könnte der Grundstückseigentümer, auf dessen Privatgrund das Pferdefoto angefertigt wurde, mit dem Fotografen einen Vertrag geschlossen haben, ihm den Zutritt zu seinem Grundstück nur unter der Bedingung zu gewähren, Fotos von zumindest diesem bestimmten Pferd nicht (gewerblich) zu verbreiten.
Danke erst einmal für Ihre Antwort... allerdings herrscht noch etwas Unverständnis meinerseits, heißt das soviel wie "man darf Fotos von fremden Pferden mit deren Namen versehen gewerblich nutzen (zur Schau stellen und verkaufen) auch wenn der Besitzer das nicht erlaubt"?
heißt das soviel wie "man darf Fotos von fremden Pferden mit deren Namen versehen gewerblich nutzen (zur Schau stellen und verkaufen) auch wenn der Besitzer das nicht erlaubt"?
Nein, es bedeutet: allein aus dem Grund, Eigentümer des Pferds zu sein, wird kein Recht begründet, einem anderen das gewerbliche Verwerten von Fotos samt Pferdenamen untersagen zu können. ( Es muß nach anderen Rechtsgründen gesucht werden, aus denen sich ein solches Verbotsrecht ergeben könnte. )
Wenn die Abbildung der Sache keine Rückschlüsse auf eine Person zuläßt, also keine "allgemeinen Persönlichkeitsrechte" dieser Person berühren/verletzen kann, dann dürfte das Pferde-Foto genauso zu beurteilen sein wie Fotos sonstiger Sachen ( Seepferdchen, Bäume, Autos, Steine, usw.), die mitsamt einem ihnen verliehenen "Namen" abgebildet werden.
hmm.... was könnte ein solches Recht sein, das die Verwendung verbieten könnte...
Wie ist es eigentlich mit Autos die samt Nummernschild abgebildet werden?
Da hätten wir dann den Fall wie mit dem Pferd... das hat einen Namen, der einmalig ist -zumindest Deutschlandweit, füs Ausland ist mir das nicht bekannt, kann mir aber kaum vorstellen, dass es den nochmal gibt, aufgrund dessen ist dieses Pferd eindeutig dem Besitzer zuordnungsbar... wie eben ein mit Nummernschild abgebildetes Auto...
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