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Treuhandsgründungen --_-- Steuerhinterziehung?

 
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AZMXGU
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 13:26    Titel: Treuhandsgründungen --_-- Steuerhinterziehung? Antworten mit Zitat

Hallo,

durch Gründungsagenturen, werden oft "Gründungspakete" angeboten, in denen die offizielle Geschäftsführung durch einen im Gründungsland anässigen Treuhänder (mit samt Büro) übernommen wird, der im Auftrag eines -beispielsweise in Deutschland- sitzenden Unternehmers agiert.

Diese Vorgehensweise wird angepriesen im Rahmen von "Gründungen aus der Insolvenz" aber auch als steuersparende Gründungen, da in Deutschland niemand etwas von der Gründung mitbekäme, bzw. der Direktor/ Geschäftsführer ja auf jeden Fall stichhaltig auch als solcher im ausländischen Handelsregister eingetragen sei. Die Gesellschaft sei demnach also voll im Ausland zu besteuern, eine deutsche Besteuerung käme nicht in Frage.

Ich habe in dieser Hinsicht allerdings bedenken, daher meine Fragen:

- Ist die Gründung durch einen Treuhänder aus Steuergründen bereits Steuerhinterziehung?

- Wann wäre es keine?

- Wie werden solche Machenschaften (falls es denn welche sind) im Regelfall aufgedeckt?


In freudiger Erwartung auf stichhaltige Antworten,
AZMXGU
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 27.03.06, 14:47    Titel: Re: Treuhandsgründungen --_-- Steuerhinterziehung? Antworten mit Zitat

AZMXGU hat folgendes geschrieben::
- Ist die Gründung durch einen Treuhänder aus Steuergründen bereits Steuerhinterziehung?

nein.
Zitat:
- Wann wäre es keine?
Wenn alle anfallenden Steuern bezahlt werden.

Zitat:
- Wie werden solche Machenschaften (falls es denn welche sind) im Regelfall aufgedeckt?
Verrat durch die Ex-Frau
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AZMXGU
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo beingstrong,

Danke für Deine Antwort!

Zitat:
Wenn alle anfallenden Steuern bezahlt werden.

Wo (in welchem Land) fallen die Steuern in diesem Fall an?

Zitat:
Verrat durch die Ex-Frau

Und ohne Ex-Frau? Irgendwie müssen die Ausschüttungen ja auf ein Konto. Und das Finanzamt hat ja auch (Informations)zugriff auf diese, oder?
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 27.03.06, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

AZMXGU hat folgendes geschrieben::
Wo (in welchem Land) fallen die Steuern in diesem Fall an?
Das kommt drauf an, wo die Gesellschaft sitzt, was sie macht und vor allem, wo sie tätig wird und ob sie in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält (was theoretisch auch Ihr Wohnzimmer sein könnte).
Zitat:
Und ohne Ex-Frau? Irgendwie müssen die Ausschüttungen ja auf ein Konto. Und das Finanzamt hat ja auch (Informations)zugriff auf diese, oder?
Die Ausschüttungen sind ein Sonderproblem. Zunächst geht es mal um den Gewinn der Gesellschaft (vermutlich Ltd.?). Der ist zuerst zu versteuern, entweder in Deutschland oder im Land des Sitzes der Ges. Was danach übrigbleibt kann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, die das dann versteuern müssen. Ob und wie das FA draufkommt ist eine Frage des Einzelfalls. Wenn die Gesellschaft hier tätig wird, wird das FA das früher oder später mitkriegen.
Ich persönlich würde Ihnen dringend raten, die Finger von solchen Konstrukten lassen. Die wollen Sie doch bloß abzocken. Und wenn`s blöd läuft, steht eines Morgens ein Herr in schäbiger Lederjacke vor Ihrer Tür, klingelt Sturm und wedelt mit so einem rosaroten Zettel.
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