Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Diebstahlversicherung oder Kaskoversicherung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Diebstahlversicherung oder Kaskoversicherung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Klaus B
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 15:09    Titel: Diebstahlversicherung oder Kaskoversicherung? Antworten mit Zitat

Bei Handwerker H wird eingebrochen. Die Diebe entwenden neben einigen Dingen auch die Autoschlüssel von zwei im Hof geparkter Autos.

Aus Vorsicht will H nun die Autoschlösser austauschen lassen, damit die Diebe nicht eines Tages wieder kommen und die Wagen so einfach "mitnehmen".

Die Diebstahlversicherung des H will diesen Folgeschaden nicht ersetzen und verweist auf die Auto-Kaskoversicherung.

Ist das nicht ein unmittelbaren Schaden aus dem Diebstahl und von der Diebstahlversicherung zu ersetzen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn das für eine Diebstahlversicherung sein Frage

Eine Hausratversicherung???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 06:43    Titel: Antworten mit Zitat

was wird das wohl sein?
die "inhaltsversicherung" wahrscheinlich (also soz. die gewerbliche hausratversicherung)

man sollte mal in den bedingungen lesen, inwieweit kfz überhaupt in dieser inhaltsversicherung mitversichert sind. ich vermute mal: nein.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

na, da ist mir talla zuvorgekommen....

ja, ich vermute auch, dass es sich um eine Gebündelte Geschäftsversicherung handelt. Die Versicherungsbedingungen hierfür wären dann die AERB 87.

Dort ist im § 2, "Versicherte Sachen" geregelt:

"Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen". Na gut, das bringt uns nicht weiter.

Wenn wir weiterlesen, finden wir im § 2, Abs. 5 e: "Ist Vesicherung der Betriebseinrichtung vereinbart, so fallen hierunter nicht (...) zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge".

Der Autoschlüssel gehört also nicht zu den versicherten Sachen der Einbruchdiebstahl-Versicherung, die Türschlösser der Autos schon gar nicht.

Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch die Begründung, warum der ED-Versicherer des H die Schadenregulierung bezüglich der Autoschlüssel bzw. Autoschlösser ausgetauscht hat. Würd mich schon interessieren, ob ich mit meiner Spekulation richtig liege.

(übrigens bezweifle ich, dass der Kaskoversicherer den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser bezahlen würde. Solche Schadenverhütungskosten hat der VN selbst zu tragen. Es sind keine "Rettungskosten" nach § 63 VVG: der Versicherungsfall (also hier der Autodibstahl mit den gestohlenen Schlüsseln) steht nicht unmittelbar bevor)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

der inhalt-vr des h müsste allerdings den materialwert der gestohlenen kfz-schlüssel ersetzen.

allerdings ausschließlich den materialwert, ggf. inkl. der (um-)programmierung - da sind sich die experten m.w. nach nicht einig.

der austausch der schlösser an den kfz und evtl. anschaffung/umprogrammierung weiterer (ersatz-)schlüssel dürfte nicht versichert sein.

allerdings gibt es einige vr, die aufgrund geschäftsplanmäßiger erklärungen z.b. notverglasungen regulieren. auch hier handelt es sich nicht um rettungskosten (siehe vorredner), sondern die abwendung künftiger schadenfälle. diese kosten sind nach aerb87 nicht versichert. wenn aber notverglasungen, u.u. anteilig, erstattet werden sollte man mal über eine beteiligung am austausch der kfz-schlösser verhandeln und auch so argumentieren.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.