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Gebühr für Jahresbescheinigung?

 
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
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BeitragVerfasst am: 27.03.06, 20:55    Titel: Gebühr für Jahresbescheinigung? Antworten mit Zitat

Ein jedes Jahr wiederholende Szenario. Bekomme von der Bank meine Jahresbescheinigung über meine Kapitalerträge. Dafür knöpfen die mir jedes mal 20 EUR ab. Jetzt bekam ich den Kommentar von einem Freund, dies wäre nicht mehr zuläßig. Die Bank müßte mir dieses für die Steuer wichtige Dokument kostenlos zur verfügung stellen.
Ist das was dran und wenn ja wo finde ich diesbezüglich Gerichtsurteile?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der BGH hat in laufender Rechtsprechung entschieden, dass für Dinge, die gesetzlich vorgeschrieben sind, keine gesonderten Gebühren belastet werden dürfen. (z.B. BGH vom 15. Juli 1997, Aktenzeichen XI ZR 269/96, XI ZR 279/96 zum Thema Gebühren für die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen).

Konsequenterweise darf die Bank keine Gebühren verlangen für
- (Jahres-) oder (Einzel-)Steuerbescheinigungen
- Jahresbescheinigungen gem EStG §24c

Für darüber hinaus gehende Erträgnisaufstellungen oder andere (nicht gesetzlich vorgeschriebene) Zusammenstellungen darf die Bank grundsätzlich Gebühren verlangen.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Also bezüglich der Jahresbescheinigung find ich nix im www
Die Gerichtsurteile beziehen sich ja nur auf Freistellungsaufträge.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Thema Jahresbescheinigung gibt es sicher noch kein Urteil, da
a) JB erstmals letztes Jahr erstellt wurde
b) die wenigsten Banken versuchen werden, hier Gebühren zu nehmen

Von daher können wir nur die Logik der Rechtsprechung des BGH auf diesen neuen Sachverhalt übertragen. Dieselbe Argumentation verwendete der BGH z.B. auch bei der Zulässigkeit von Gebühren zur Barauszahlung oder der Bearbeitung von Pfändungen. Ist also nicht sehr exotisch.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

hhhmmm stimmt die letzte hieß glaub ich noch Erträgnisaufstellung und die neue Jahresbescheinigung.

HHhhmm dann werd ich mal mein Kundenbetreuer mal anrufen und ihn fragen was das soll.
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Michele56
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Aschaffenburg

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 12:28    Titel: Summenabstimmung Antworten mit Zitat

Habe ein ähnlich gelagertes Problem.

Habe seinerzeit ein Darlehen aufgenommen. Seit dem bucht die Bank regelmäßig ab, aber ich bekomme keine Auskunft über meinen Darlehensstand. Nur wenn ich € 20 für einen "Kontoauszug" bezahle, könne ich über den Stand etwas erfahren.

Gab es nicht früher eine Summenabstimmung der Konten? Ich kann mich dunkel daran erinnern - die kamen jedes Quartal und wurde automatisch von den Banken erstellt. Außerdem bekamen wir immer automatisch am Jahresende eine Aufstellung der Zahlungseingänge, die hat lediglich DM 1,00 Porto gekostet.

Ich habe allerdings bei besagte Bank kein Girokonto - das habe ich dort, wo es kostenlos ist. Ich möchte aber doch wissen wie hoch mein Schuldenstand ist und wieviele Zinsen ich schon berappt habe. Der Berater sagt "geht nicht ohne Gebühr"-
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::

HHhhmm dann werd ich mal mein Kundenbetreuer mal anrufen und ihn fragen was das soll.


Erträgnisaufstellung und Jahresbescheinigung sind zwei verschiedene Bescheinigungen.

Im November 2003 wurde das Steueränderungsgesetz 2003 verabschiedet. Darin wurde unter anderem der §24c EStG eingeführt. Dieser verpflichtet die depotführenden Kreditinstitute dazu, ab dem Jahr 2004 für alle bei ihnen verwalteten Depots und Konten eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge gemäß § 20 EStG und Ergebnissen aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG zu erstellen, sofern entsprechende Ereignisse im Steuerjahr vorlagen. Sie wird zusätzlich zu der Jahressteuerbescheinigung oder auch der Erträgnisaufstellung erstellt und ersetzt nicht die Jahressteuerbescheinigung.

Die Jahresbescheinigung enthält aber in der Regel sämtliche Informationen zu den Kapitalerträgen. In vielen Fällen fertigen Kreditinstitute daher zusätzlich eine weitere Erträgnisaufstellung nicht mehr an. Werden sie von dem Kunden dennoch verlangt, so kann für die Erstellung eine Gebühr genommen werden.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 12:40    Titel: Re: Summenabstimmung Antworten mit Zitat

Michele56 hat folgendes geschrieben::
Habe ein ähnlich gelagertes Problem.


Nein, rechtlich ist es anders.

Banken dürfen für das Zusenden von Kontoauszügen Gebühren verlangen, weil dies eine Extra-Serviceleistung ist. Die Kunden müssen jedoch auch die Möglichkeit haben, kostenlos an ihre Auszüge zu kommen, sei es am Automaten oder am Schalter. Ist die kostenlose Versorgung gesichert, können die Banken für andere Zugangsarten Gebühren verlangen. Ob dabei der Kontoauszug am Schalter oder am Automaten gebührenpflichtig ist, bleibt ihnen überlassen. (Allgemeine Rechtsauffassung § 307 BGB)
(Quelle: www.forium.de/3,24195/Unzulaessige_Bankgebuehren.htm )

Hier gibt es eine Übersicht über unzulässige Gebühren sowie über Stellen, an die man sich wenden kann, wenn man mit der Bank nicht klarkommt: www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/index1.html

und hier

www.ard.de/ratgeber/finanzen/banken-und-geld/bankgebuehren-auf-kosten-der-kunden/-/id=355342/nid=355342/did=210164/1rgijso/index.html
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

hhhmmm jetzt bin ich vollends verwirrt.
Ich bekomme jedes Jahr von meinen Banken Unterlagen in denen genau aufgelistet ist was ich wo in meiner Steuererklärung reinschreiben muß. Diese Auflistung gebe ich jedesmal mit beim Finanzamt ab und bekomme sie wieder nach der Prüfung zurück.
Bei der einen Bank zahl ich dafür 20€ und bei der anderen null komma nix.
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Michele56
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Aschaffenburg

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 12:54    Titel: Re: Summenabstimmung Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Michele56 hat folgendes geschrieben::
Habe ein ähnlich gelagertes Problem.


Nein, rechtlich ist es anders.

Banken dürfen für das Zusenden von Kontoauszügen Gebühren verlangen, weil dies eine Extra-Serviceleistung ist. Die Kunden müssen jedoch auch die Möglichkeit haben, kostenlos an ihre Auszüge zu kommen, sei es am Automaten oder am Schalter. Ist die kostenlose Versorgung gesichert, können die Banken für andere Zugangsarten Gebühren verlangen. Ob dabei der Kontoauszug am Schalter oder am Automaten gebührenpflichtig ist, bleibt ihnen überlassen. (Allgemeine Rechtsauffassung § 307 BGB)
(Quelle: www.forium.de/3,24195/Unzulaessige_Bankgebuehren.htm )

Hier gibt es eine Übersicht über unzulässige Gebühren sowie über Stellen, an die man sich wenden kann, wenn man mit der Bank nicht klarkommt: www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/index1.html

und hier

www.ard.de/ratgeber/finanzen/banken-und-geld/bankgebuehren-auf-kosten-der-kunden/-/id=355342/nid=355342/did=210164/1rgijso/index.html


Danke für die schnelle Antwort und die links!
Mein Problem ist eben, dass ich keine Möglichkeit habe kostenlos an Auszüge zu kommen - für das Darlehen gibt es keine Kontokarte. Ich schaue mal bei den links nach, vielleicht kann ich da was in Erfahrung bringen.
Danke!
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 13:45    Titel: Re: Summenabstimmung Antworten mit Zitat

Michele56 hat folgendes geschrieben::

Mein Problem ist eben, dass ich keine Möglichkeit habe kostenlos an Auszüge zu kommen - für das Darlehen gibt es keine Kontokarte. !


Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber hast Du mein Zitat gelesen?

Hier noch einmal die entscheidende Stelle: Die Kunden müssen jedoch auch die Möglichkeit haben, kostenlos an ihre Auszüge zu kommen, sei es am Automaten oder am Schalter.
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Michele56
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Aschaffenburg

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 18:16    Titel: Re: Summenabstimmung Antworten mit Zitat

Ja, ich habe Dein Zitat gelesen. Deswegen bin ich auch so verwundert, dass mir die Bank keine Möglichkeit gibt einen kostenlosen Auszug zu bekommen. Wie gesagt, ich habe dort nur das Darlehen, aber kein Girokonto. Der Kundenberater sagt einfach, wenn ich ein Girokonto hätte, könnte ich jederzeit den Auszug selber holen, so aber kostet er was. Was soll ich machen?

Habe übrigens den link swr angeklickt. Da gibt es eine Adresse wo ich mich beschweren werde. Vielen Dank nochmal!

Redfox hat folgendes geschrieben::
Michele56 hat folgendes geschrieben::

Mein Problem ist eben, dass ich keine Möglichkeit habe kostenlos an Auszüge zu kommen - für das Darlehen gibt es keine Kontokarte. !


Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber hast Du mein Zitat gelesen?

Hier noch einmal die entscheidende Stelle: Die Kunden müssen jedoch auch die Möglichkeit haben, kostenlos an ihre Auszüge zu kommen, sei es am Automaten oder am Schalter.
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