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Hallo!ich habe von meinem Vater (83 Schlaganfall vor 3jahren)eine Bank und eine Vosorgevollmacht.Beides durch einen Notar gemacht.Ich kann Überweisungen tätigen und Geld abheben,aber ich kann kein Onlinebanking machen,und bekomme auch keine Bankkarte.Also bekomme ich natürlich auch keine Kontoauszüge.außerdem muß ich jedesmal das Original mitbringen.Was muß ich tun um eine bankkarte zu bekommen.Die Bank gibt mir nicht wirklich Auskunft.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.03.06, 20:57 Titel:
Hallo,
wenn Du eine notarielle Vollmacht hast, erkennen alle die Banken diese an, allerdings auch alle unter der verschärften Bedingung, dass sie bei jedem Geschäft erneut im Original vorgezeigt werden muss - um nachzuweisen, dass die Vollmacht noch besteht. Das ist bei Onlinebanking und Geldautomat nicht wirklich pratisch
Ändern kann man es nur dadurch, dass Du eine Vollmacht bekommst, die auf dem Formular der Bank erstellt wird. Nur bei Vorliegen dieser Vollmacht kann man sich das dauernde Vorlegen sparen und nur dann kann auch der Bevollmächtigte eine Karte bekommen und Zugriff auf Onlinebanking.
Die meisten Banken stellen sch bei dem Thema "Unterschrift auf der Vollmacht" ziemlich zickig an und verlangen, dass Kontoinhaber und Bevollmächtigter persönlich erscheinen (um zu vermeiden, dass die Unterschrift des Kontoinhabers mit viel Übung im stillen Kämmerlein gefälscht wird - natürlich nicht bei euch, aber das ist alles schon vorgekommen)
Wenn Dein Dad noch diesen Weg machen kann, wäre es die beste Lösung, ansonsten würde ich mal fragen, welche Alternativen es gibt. Wenn es sich z.B. um eine Geschäftsbank oder um eine Sparkasse handelt, sollte es kein Problem sein, wenn ihr in die Filiale geht, die für ihn am einfachsten zu erreichen ist, auch wenn dort das Konto nicht geführt wird.
die Bank ist nicht bei uns am Ort,und mein Vater sitzt im Rollstuhl und ist nicht mobil.Leider gibt mir die Bank nicht wirklich Auskunft über Alernativen.Selbst mit der Bankvollmacht gab es Schwierigkeiten,weil da nicht drin stand das mein Vater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.Ein Attest darüber das 17 Tage vor erstellen der Bankvollmacht vom Arzt bescheinigt wurde,haben die nur sehr schwer akzeptiert.Die Vorsorgevollmacht greift erst,wenn mein Vater nicht mehr Geschäftsfähig ist sagten die mir.Ich habe extra mit der Rechtsabteilung gesprochen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.03.06, 19:19 Titel:
Hallo,
aus Sicht der Bank ist das Vorgehen nachvollziehbar. Die haben solche notariellen Vollmachten sehr ungern, zumal sie auch mit der Geschäftsfähigkeit ein Problem haben. Theoretisch könnte in den 17 Tagen nach Attest etwas eingetreten sein, dass den Vollbesitz der geistigen Kräfte stört. Mich würde als Bänker es stutzig machen, wenn die Geschäftsfähigkeit nicht durch den Notar festgestellt wurde (das ist bei solchen Vollmachten nämlich die Regel) sondern durch ein älteres Dokument nachgewiesen wird. Die Bank kann eventuellen Begünstigten, die die Vollmacht wegen Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Erteilung anfechten, regresspflichtig sein. Ich gebe zu, das ist etwas an den Haaren herbeigezogen, aber ich kann die Kollegen verstehen. Andererseits ist es ja so, dass
- bei Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers die notarielle Vollmacht zieht
- und bei Geschäftunfähigkeit die Vorsorgevollmacht.
Eine Vollmacht wäre also in beiden Fällen gegeben.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: Dein Vater ruft bei seiner Bank an und sagt, er möchte dem ganzen hin und her mit der Einzelvorlage ein Ende bereiten und ist willens, eine Vollmacht auf dem Formular der Bank zu unterschreiben. Das sollte die erstmal freuen. Er kann aber leider nicht in die Bank kommen, daher fragt er nach der Möglichkeit, die Vollmacht zu Hause zu unterschreiben und ggf. durch Einschreiben/Rückschein/eigenhändig die Vollmacht (zur Sicherheit der Bank) bestätigt zu bekommen.
- Falls die das nicht machen, schlage ich vor, dass er zu einer Bank geht, die er noch selbst aufsuchen kann, und dort ein neues Konto eröffnet (selbstverständlich gleich mit richtiger Vollmacht). Die machen dann den ganzen Schriftverkehr mit der alten Bank. Einige sind sogar so grosszügig, dass sie die Korrespondenz übernehmen, die nötig ist, den entsprechenden Überweisern/Einziehern die neue Bankverbindung mitzuteilen.
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