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Verfasst am: 28.03.06, 18:43 Titel: Problem mit Anwälten
Hallo,
im Jahr 2004 wurde A ein Schreiben zugestellt, mit der Forderung eine Summe von ca. 18000€ zu bezahlen.
Dieses bezieht sich auf ein Vorfall aus 1992.
In den Jahren 1995/96 gingen div. Forderungen bei A ein. Die durch Kontopfändung erledigt waren.
In der Zeit wurde A nach dem OEG verurteilt, für Schäden aus 1992 gerade zustehen.
Aus der Zeit gibt es auch ein Versäumnisurteil, kann A leider nichts mehr zu sagen keine Akten mehr da.
Nachdem 2004 die Forderung kam hat A Beratungshilfe beantragt und auch bewilligt bekommen.
Daraufhin ist A zum Anwalt und hat sich beraten lassen.
Dieser setzte ein schreiben auf mit der Aufforderungen die Forderung zu Belegen, um zu prüfen, ob die Forderungen nach §5 OEG/§81 a BVG bestehen.
In dem Schreiben wurde mitgeteilt das A die Summe nicht auf einmal zahlen könnte.
Die Forderungen wurden durch Rechnungen und Gutachten belegt.
Der Rechtsanwalt setzte ein neues Schreiben auf, da aus dem Gutachten ein Arbeitsunall 1999 hervorging auf den die Schädigung auch zurückzuführen währe.
Er forderte die Gegenseite auf klarzustellen das die Schädigung wirklich auf den Vorfall 1992 zurückzuführen ist.
Dies wurde gemacht und geschrieben das A die Summe überweisen soll, sonst würde Gerichtlich weiter verfahren.
A sollte meine Vermögensverhältnisse bekannt geben und es sollte über Ratenzahlung und Stundung gesprochen werden.
A hat dem Anwalt seine Vermögensverhätnisse mitgeteilt und A hat über Ratenzahlung gesprochen. Bei einem Verdienst von gut 1700€ Netto und Familie mi 2 Kindern bleibt da nicht viel.
Danach hat A nichts mehr von seinem Anwalt gehört. Nun hat A nartürlich gedacht das das jetzt seinen Weg geht.
Irgendwann bekam A Post von einem anderen Anwalt, der den ersten Anwalt abwickeln würde, Der erste ist in Rente gegangen.
Dieser schrieb das die Sache verjährt ist und die Akte geschlossen wird. A sollte die Rechnung bezahlen. A war überglücklich und bezahlte.
Irgendwann kam dann wieder ein schreiben von der Gegnerrischen Seite.
Der Anwalt erhob wieder Einspruch usw.
Die Gegnerische Seite anwortete mit einem Feststellungsurteil aus 1996 in dem die Einrede der Verjärung keinen Erfolg haben wird.
Der Anwalt schreibt er hätte von diesem Urteil bei Aktenübernahme nichts gewußt und hat deswegen die Einrede der Verjährung versucht.
Dieses Urteil war aber den ersten Anwalt schon bekannt, also muß er es doch auch wissen. Der erste Anwalt hat sich, nach Angaben des zweiten Anwaltes, auch nicht großartig um seine sachen gekümmert. Kann nartürlich sein, das es gar nicht in die Akte kam.
Nun wurde Klage gegen A erhoben!. A wird den Prozess verlieren, das ist klar. Aber warum ist es überhaupt soweit gekommen?
Anwalt Nr. 1 und A hatten sich doch schon über Ratenzahlung unterhalten.
Anscheinend hat er sich aber um nichts mehr gekümmert.
Irgendwie fühl A sich total verarscht, jetzt kann A die ganzen Prozesskosten usw. auch noch tragen.
Wofür nimmt A sich eigentlich einen Anwalt? A keinen Plan von den Rechtlichen möglichkeiten.
Der hätte A doch gleich sagen können, das die sache zum scheitern verurteilt ist.
Mit Ratenzahlung währe A wahrscheinlich besser dran.
Kann man die Anwälte zur Verantwortung ziehen, wegen ´falscher Beratung?
Oder hat das wieder keinen Erfolg?
Das A Forderung bezahlen muß das ist A klar, aber die ganzen Prozesskosten hätten nicht sein müssen.
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