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HilfsbeduerftigerUser
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 12:26    Titel: Ansprechpartner Antworten mit Zitat

Wenn sich in einem Rechtsstreit zwei Privatpersonen zunächst selbst vertreten, und eine Seite dann einem Anwalt die Vollmacht erteilt, ist es dann rechtens wenn die Partei, die sich weiterhin selbst vertritt die (Antwort-)Schreiben weiterhin an den Privatmann und nicht an dessen Anwalt sendet?
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich nicht, da der Anwalt seinen Mandanten vertritt und somit Ansprechpartner für die Gegenseite ist. Bei einem gerichtlichen Verfahren werden die Schreiben ohnehin ans Gericht geschickt (3-fach!).
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ 13:

Da muß ich widersprechen. Die Frage war, ob es rechtens ist. Das ist es ohne weiteres. Der RA tritt für den Mandanten als Bevollmächtigter auf. Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung für einen "Privatmenschen", seinen Schriftverkehr nur noch mit dem Bevollmächtigten statt mit dem Vollmachtgeber zu führen. Anders sähe es - von Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug etc.) abgesehen - lediglich aus, wenn auf beiden Seiten RAe stehen würden (Stichwort: Umgehung des Gegenanwalts).

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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