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Wenn sich in einem Rechtsstreit zwei Privatpersonen zunächst selbst vertreten, und eine Seite dann einem Anwalt die Vollmacht erteilt, ist es dann rechtens wenn die Partei, die sich weiterhin selbst vertritt die (Antwort-)Schreiben weiterhin an den Privatmann und nicht an dessen Anwalt sendet?
Eigentlich nicht, da der Anwalt seinen Mandanten vertritt und somit Ansprechpartner für die Gegenseite ist. Bei einem gerichtlichen Verfahren werden die Schreiben ohnehin ans Gericht geschickt (3-fach!). _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.03.06, 01:38 Titel:
@ 13:
Da muß ich widersprechen. Die Frage war, ob es rechtens ist. Das ist es ohne weiteres. Der RA tritt für den Mandanten als Bevollmächtigter auf. Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung für einen "Privatmenschen", seinen Schriftverkehr nur noch mit dem Bevollmächtigten statt mit dem Vollmachtgeber zu führen. Anders sähe es - von Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug etc.) abgesehen - lediglich aus, wenn auf beiden Seiten RAe stehen würden (Stichwort: Umgehung des Gegenanwalts).
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