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KONTO FÜR BABY ERÖFFNEN

 
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Jens241979
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Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 25
Wohnort: DRESDEN

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 12:42    Titel: KONTO FÜR BABY ERÖFFNEN Antworten mit Zitat

Hallo,

darf ich im namen für mein Kind ein Konto eröffnen?

Bitte um Antworten.

Tschau
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso fragen sie nicht einfach bei ihrer Bank nach?

Generell denke ich schon das Sie das Konto eröffnen können, allerdings ist ihr Baby nicht geschäftsfähig und es läuf auf ihren Namen bis sie es ab dem Alter von 7 Jahren übertragen können.

Hin und wieder nehmen es manche Ämter übel wenn sie rausfinden das ein Kind/Jugendlicher "übermässig" viel Geld auf seinem Konto hat was sich keiner erklären kann und die Eltern Bedarf anmelden. Denke und hoffe zwar nicht das es um sowas geht aber man weiss ja nie wer das hier noch liest
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Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte mein erstes Sparbuch mit sechs Monaten.

Es war ein Geschenk der Bank mit 5,-- DM.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Katzen-Mama
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Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="yasha"]Wieso fragen sie nicht einfach bei ihrer Bank nach?

Generell denke ich schon das Sie das Konto eröffnen können, allerdings ist ihr Baby nicht geschäftsfähig und es läuf auf ihren Namen bis sie es ab dem Alter von 7 Jahren übertragen können.
[/quote]

Hallo,

das ist falsch.
Selbstverständlich kann man auf ein Baby ein Konto eröffnen - und selbstverständlich läuft das Konto auch auf den Namen des Kindes. Geschäftsunfähig heißt doch nichts anderes, als daß das Kind keine gültigen Willenserklärungen abgeben kann und von den gesetzlichen Vertretern vertreten wird. Wenn das Kind 7 Jahre alt ist, ist es beschränkt geschäftsfähig, muß aber natürlich trotzdem noch von de Eltern vertreten werden.

Viele Grüße
Katzen-Mama
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird es wohl von den Banken unterschiedlich gehandhabt... Das war meine Info von nem RVB Verbund aus Südbayern mag sein das andere Banken es anders handhaben.

Achja muss Sie und Mich korrigieren war nen kleiner Flüchtigkeitsfehler drinnen (ab 8 Jahre! 7 gilt noch als nicht geschäftsfähig)
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
sorry, das stimmt auch nicht. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des siebten Lebensjahrs ein (§ 106 BGB), also am siebten Geburtstag. Ab da könnte ein Kind eventuell selbst ein Konto eröffnen, aber ohne Zustimmung der Eltern nur, wenn es kostenlos ist und ein reines Guthabenkonto.
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Generell darf man das.

Die Frage ist allerdings, welchem Zweck dies dient. Wenn Elternteil A z.B. auf die dumme Idee kommt, die Früchte seiner Schwarzarbeit oder die von seinen Gläubigern begehrten Entgeltzahlungen auf selbiges Konto laufen zu lassen, dann darf es das wiederum nicht.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Hi,
sorry, das stimmt auch nicht. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des siebten Lebensjahrs ein (§ 106 BGB), also am siebten Geburtstag.
Gruß, dos

Verlegen was war denn gestern los mit mir.... da merkt man wieder das man wenn man sich unsicher ist Gesetzestexte nicht nur überfliegen sollte sondern richtig lesen....
_________________
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noidic
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also unser Sohn (1 Jahr ) hat bei 3 verschiedenen Banken ( die liebe Verwandtschaft ) 3 Sparkonten bzw. Ansparpläne. Keine der Banken hat damit Probleme gehabt, so lange wir als Erziehungsbrerechtigte die Kontoeröffnung unterschrieben haben.

Ergo bei der Bank nachfragen, ob das so möglich ist oder wie die Bank das ansonsten handhaben möchte.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

yasha hat folgendes geschrieben::
Dos hat folgendes geschrieben::
Hi,
sorry, das stimmt auch nicht. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit tritt mit Vollendung des siebten Lebensjahrs ein (§ 106 BGB), also am siebten Geburtstag.
Gruß, dos

Verlegen was war denn gestern los mit mir.... da merkt man wieder das man wenn man sich unsicher ist Gesetzestexte nicht nur überfliegen sollte sondern richtig lesen....



Blackout bei dieser seltsamen Grenze "6 Jahre/7ter Geburtstag" - passiert nicht nur Ihnen.

Ich schlage statt einer Entschuldigung eine etwas kreativere Ablenkungstaktik vor.

Schreiben Sie von einem holden weiblichen Wesen, dass Ihnen gestern den Kopf verdreht hat, am besten mit Details...oder eine lustige Geschichte über Ihren entlaufenen Hausalligator "Hägar"...

So schwer kann das doch nicht sein... Cool
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