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Verfasst am: 29.03.06, 14:16 Titel: Stornierung einer Scheckeinreichung
Nehmen wir einmal an, dass A einen Verrechnungsscheck von B erhalten hat. A reicht diesen bei seiner Bank ein. Zwei Tage später merkt A, dass B falsch abgerechnet hat. Ist es nun möglich, dass A zu seiner Bank geht und dort die Scheckeinreichung storniert?
Die Einreichung stornieren wird nicht gehen. Ich gehe davon aus, dass der Scheck A bereits gutgeschrieben wurde. Damit ist der Scheck bereits erfasst und die Belastung beim Konto von B "auf dem Weg".
B kann den Scheck auch nicht wie eine Lastschrift wg. Widerspruch zurückgeben lassen.
A sollte, meiner Meinung nach, mit B den Fehler und das weitere Vorgehen klären.
Das wäre mein Praktiker-Hinweis. Rechtliche Möglichkeiten ... keine Ahnung... IANAL - I Am Not A Lawer
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