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Verfasst am: 27.03.06, 18:30 Titel: Gebäudeversicherung im Brandfall, Regress??
Hallo zusammen,
folgende Geschichte, wo mich eure Meinung mal Interessieren würde?
Ein Wohnung wir von vier Personen Renoviert (eine davon ist der aktuelle Mieter), neu gestrichen usw. In der Küche wird auf zwei Böcken eine Tür lackiert.
Am Abend verlassen alle vier Personen die zusammen renoviert haben die Wohnung.
Dabei oder kurz zuvor muss wohl vermutlich einer der Vier, am vorbei laufen zwischen der Tür und dem Herd irgendwie an den Schalter vom Herd gekommen sein und dabei eine Platte angeschaltet haben. Auf und neben dem Herd stand etwas Gerümpel rum, Plastikeimer usw.
Ca. eine Stunde später brennt die Küche und die Feuerwehr kommt und löscht alles.
Der Schaden ist nicht gerade klein, so ca. 50 000 Euro vielleicht. Wasserschaden in der Küche, im Wohnzimmer und in der Wohnung drunter. Schilfdecke aufgesägt und Fenster defekt. Rauchschaden natürlich auch noch.
Jetzt die Frage: Was muss die Gebäudeversicherung alles zahlen und kann sie an eine oder mehrere Personen dann Regress stellen?
Ein Schuldiger kann nicht ermittelt werden, einer von den vier Personen war es vermutlich, nur wer weiß niemand, da es ja keiner gemerkt hat.
Haftpflicht hat nur eine Person die nicht der Mieter ist. Hausrat hat der Mieter auch keine.
Was denkt ihr wie sich die Sache entwickelt und wie verhält man sich am besten?
der schaden wird zunächst durch die gebäudeversicherung übernommen. allerdings nur die schäden am gebäude selbst.
einrichtungsgegenstände oder schäden anderer bewohner im haus an deren hausrat trägt die gebäudeversicherung nicht. andere versicherungen (z.b. hausratversicherungen) würden diese schäden ersetzen, aber sehr sicher regreß beim mieter, oder im zweifel bei allen vieren als gesamtschuldner nehmen.
werden die beiträge zur gebäudeversicherung auf die mieter umgelegt? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
dann wird nach herrschender BGH-rechstprechung ein regreß der gebäudeversicherung wahrscheinlich nicht möglich sein (zumindest nicht gegen den mieter)
-ohne den genauen hergang zu kennen-
ist mir allerdings schleierhaft, das vier leute nicht sagen können, ob sie denn am herd irgendwie hängen geblieben sind - oder nicht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Es ist wirklich nicht zu sagen wer am Herd hängen geblieben sein könnte, es muß ja kurz vor dem gehen passiert sein und keiner weiß wie er er die Wohnung vom Balkon her verlassen hat. Der Balkon war der letzte gemeinsame Aufenthaltsort und man kann durchs Wohnzimmer oder duch die Küche die Wohnung vom Balkon her verlassen.
andere versicherungen (z.b. hausratversicherungen) würden diese schäden ersetzen, aber sehr sicher regreß beim mieter, oder im zweifel bei allen vieren als gesamtschuldner nehmen.
Ob hier ein wirkliches Verschulden vorliegt ist fraglich. Es steht ja nicht mal fest, wer den Herd "ausversehen" anschaltete... ich kann mir deswegen nicht vorstellen, dass die Hausrat Regress nimmt bzw. das ein Klage der Hausratversicherung Erfolg hätte...
versuch macht kluch
die hausratversicherung würde zumindest mal ermitteln, was dabei rauskommt ist natürlich ne andere frage... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Und die Vier sind froh das der Polizist die Sache nach jahrerlanger Erfahrung ganz klar
als nicht Fahrlässig bzw. grob Fahrlässig oder Vorsätzlich ansieht und es nicht zu Ermittlungen kommt und die Vier auch sicher nicht mit Regressvorderungen zu rechnen haben.
Was jetzt alles von der Gebäudeversicherung bezahlt wird wissen sie aber noch nicht,
da muß man noch auf den Sachverständigen warten.
Und die Vier sind froh das der Polizist die Sache nach jahrerlanger Erfahrung ganz klar
als nicht Fahrlässig bzw. grob Fahrlässig oder Vorsätzlich ansieht und es nicht zu Ermittlungen kommt und die Vier auch sicher nicht mit Regressvorderungen zu rechnen haben.
das finde ich schon merkwürdig, dass ein Polizist, der für die strafrechtliche Seite der Angelegenheit zuständig ist, eine Aussage über die zivilrechtlichen Haftungs- bzw. Regressansprüche macht. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ihr vergesst das "feuer-regress-verzichtsabkommen", welches inzwischen nahezu auf 0 reduziert wurde.
und für einen gesamtschuldnerischen regreß reicht hier die sachlage m.e. nicht aus. es muss schließlich eine mehrheit an tätern festgestellt werden, eine vermutung reicht hier nicht aus.
der regreß, egal von welcher seite, verläuft bei der bisher geschilderten sachlage 100%ig im sand.
der gebäude-vr reguliert die brandschäden am gebäude/gemeinschaftseigentum. hier kommt es hinsichtlich der schäden an böden, decken und wänden in den vermieteten wohnungen noch darauf an wie die wohnungen vermietet wurden (in eigentumswohnungen zahlt auf jeden fall der gebäude-vr).
sind die vermieteten wohnungen maler- und oberbodenfrei (also: unrenoviert) vermietet ist die hausrat-versicherung dran, hat der mieter keine schaut er in die röhre; regreß privatrechtlich: siehe oben.
sind die wohnungen renoviert vermietet, so zahlt der gebäude-vr.
schäden am hausrat/inventar/beweglichen vermögen der mieter zahlt nur eine hausratversicherung; hat der geschädigte keine: siehe oben _________________ MfG,
Duisburger
Naja das was der Polizist gemeint hat bezieht er wohl aus seiner Erfahrung,
denn nach Rücksprache mit einem Anwalt der solche Sachen als Fachgebiet
hat, kommt der auch zu dem Schuß das ohne strafrechtliche Ermittlungen auch die zivielrechtliche Seite keine Schuldigen ermitteln kann.
Zitat:
sind die vermieteten wohnungen maler- und oberbodenfrei (also: unrenoviert) vermietet ist die hausrat-versicherung dran, hat der mieter keine schaut er in die röhre; regreß privatrechtlich: siehe oben.
sind die wohnungen renoviert vermietet, so zahlt der gebäude-vr.
Also wenn ich das richtig versteh, dann ist die Wohnung doch renoviert vermietet oder?
Denn die Vier waren ja drin weil die noch Mieterin die Wohnung ja frisch Renoviert verlassen mußte, deswegen haben sie ja renoviert oder?
ihr vergesst das "feuer-regress-verzichtsabkommen", welches inzwischen nahezu auf 0 reduziert wurde.
nee, hab ich nicht vergessen, aber das zieht hier nicht. Ganz zu Beginn steht, die Wohnung, in der das Feuer ausbrach, ist nicht hausratversichert.
Duisburger hat folgendes geschrieben::
und für einen gesamtschuldnerischen regreß reicht hier die sachlage m.e. nicht aus. es muss schließlich eine mehrheit an tätern festgestellt werden, eine vermutung reicht hier nicht aus.
der regreß, egal von welcher seite, verläuft bei der bisher geschilderten sachlage 100%ig im sand.
Das ist eine gewagte Behauptung. Soweit würde ich nicht gehen. Ok, es ist ein paar Tage her, dass ich beruflich mit Schadenersatzrecht zu tun hatte, bin also etwas aus der Übung, aber ich würde ungefähr wie folgt argumentieren: Der Mieter und drei seiner Freunde renovieren die Mietwohnung des Mieters. Die Freunde sind also als Verrichtungsgehilfen des Mieters anzusehen. Also haftet entweder der Mieter selbst für den Schaden, oder er haftet für seine Verrichtungsgehilfen (Exkulpationsbeweis könnte hier schwierig werden). Unstreitig scheint zu sein, dass einer der vier den Schaden schuldhaft, nämlich fahrlässig, verursacht hat, fraglich ist nur, wer von den vieren. Aber ich meine, für eine gesamtschuldnerische Haftung könnte es reichen(wie gesagt, bin aus der Übung, meine Argumentation ist nicht mehr so flüssig wie früher mal, aber ich hoffe, es wird klar, wo ich hinwill)
Duisburger hat folgendes geschrieben::
der gebäude-vr reguliert die brandschäden am gebäude/gemeinschaftseigentum. hier kommt es hinsichtlich der schäden an böden, decken und wänden in den vermieteten wohnungen noch darauf an wie die wohnungen vermietet wurden (in eigentumswohnungen zahlt auf jeden fall der gebäude-vr).
sind die vermieteten wohnungen maler- und oberbodenfrei (also: unrenoviert) vermietet ist die hausrat-versicherung dran, hat der mieter keine schaut er in die röhre; regreß privatrechtlich: siehe oben.
sind die wohnungen renoviert vermietet, so zahlt der gebäude-vr.
schäden am hausrat/inventar/beweglichen vermögen der mieter zahlt nur eine hausratversicherung; hat der geschädigte keine: siehe oben
Damit hast du grundsätzlich recht.
so, ich hoffe, wir haben den armen Dave jetzt nicht allzusehr verwirrt; oder sollte man die bisherigen Ergebnisse nochmal gliedern und zusammenfassen? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
hehe, naja sicher weiß ich natürlich eigentlich nichts aber ich würde sagen wir warten jetzt halt mal ab was passiert. Ich Meld mich wenn sich rausstellt wie die Geschichte ausgeht.
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