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Verfasst am: 28.03.06, 13:31 Titel: Verwendung von Videomaterial aus PC-Spielen
Hi,
Ich bin gerade dabei eine Dokumentation über Computerspieler zu drehen. Ich begleite sie auf Events wie Spielemessen und Lan-Partys (sowas wie ein großes treffen) meine Frage ist nun darf ich die gespielten Spiele zeigen bzw. auschnitte in das Video schneiden ? Oder kann der Spielehersteller mich dann verklagen.
Ich habe zb. in dem neuen Werbespot von der "Aktion Mensch" die Verwendung des PC-Spiels DOOM3 gesehen. Allerdings antwortet die Produktionsfirma seit 3 Wochen nicht auf meine Email (müssen sie ja nicht aber wäre nett gewesen).
Ich bekomme für das Video übringens eine kleine Summe von dem "Clan"(Verein) den ich begleite. Sozusagen als erstattung der Fahrtkosten.
Und warscheinlich wird dieses Video als beilage zu eine DVD eines PC-Magazins veröffentlicht. Da dieses Verkauft wird wollte ich fragen ob ich mich damit illegal mache.
Und wie siehts aus wenn ich das Video (mal angenommen) einzelnd verkaufe ?
Sind jetzt echt viele Fragen geworden ... würde mich trotzdem freuen wenn mir einer weiterhelfen kann.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.03.06, 03:04 Titel:
Zum Grundsätzlichen: Wenn du die Tagesschau abfilmst und in deinem privaten TV als Nachrichten laufen lässt, als aktuelle gar, dann hast du die Nachrichten der Tagesschau geklaut und wirst von ihr hören, evtl.
Filmst du Familie X beim Kucken der Nachrichten, dann ist die Tagesschau Beiwerk. Du kupferst also nicht die Tagesschau ab in ihrem Wesenzweck.
Zoomst du derweil mal voll auf die Glotze, dann ist das ein Zitat dessen, was Familie X derweil zu sich nimmt. Und keine geklaute Nachrichtensendung.
Filmst du aber nur kurz Familie X beim Glotzen und zeigst danach 15 min Tagesschau oder gar einen ganzen Spielfilm, dann ist das geklaut.
Alles klar? Bei dir also kein Problem. Gruß aus Berlin, Gerd
bin da kein fachmann, aber mein Fimlmaterial wurde mal in einer Reportage verwendet ohne dass ich davon wusste. Auf Anfrage bei einer Professorin des Medienrechts wieß mich diese auf das Zitatrecht hin, welches besagt, dass man 59sek von fremdem Material nutzen kann ohne den Urherber davon in Kenntnis zu setzen!
Keine ahnung ob es in deinem Fall auch so wäre, ansonsten klingen Gerds Aussagen als plausibel!
Die 59 Sekunden wurden hier schon mal aus dritter Hand erwähnt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Kriterium Zeit für ein angemessenes Zitat ausreichend sein kann.
Vielleicht gab es da mal ein Urteil, das aber sicherlich zu einem Einzelfall gefällt wurde.
Wenn Sie oder die Professorin eine Quelle haben, würde mich das interessieren.
tut mir leid, eine quelle kann ich nicht liefern! das ganze hat damals der produzent der sendung geregelt und mir lediglich vom ergebnis erzählt! aber er erwähnte was von einem "kleinen Zitatrecht",das die 59sek beinhaltet. und zufälliger weise war mein material genau 59sek im programm! dahingehend ergab das ganze für mich sinn, aber einen paragrafen oder ähnmliches kann ich leider nicht bieten!
In einem § steht es definitiv nicht. Sollte sich bei mir mal jemand ohne weiteres mit 59 Sekunden bedienen, werde ich berichten wie es ausgegangen ist.
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