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Hallo!
Ist es eigentlich rechtmäßig,daß eine Bank Kosten für einen Abbuchungsauftrag berechnet, den der Kunde einer Firma erteilt ? Beispiel: Kunde richtet sich einen Account bei einem Elektronikversender ein und gibt seine Kontodaten an,damit der Elektronikversender bei einer Bestellung die Kosten per Lastschrift einziehen kann. Ohne daß der Kunde dort bestellt hat, werden dem Kunden durch die Bank 5,11 abgezogen,für die Einrichtung des "Abbuchungsauftrages" (häh ?). Ist sowas rechtmäßig ?
im Gegensatz zum Lastschriftverfahren muss der Bank des Zahlungspflichtigen beim Abbuchungsverfahren die Zustimmung des Kontoinhabers vorab vorgelegt werden.
Die Bank prüft dann, ob die Abbuchung gemäß Kundenauftrag erfolgt und zahlt nur, wenn die Zahlung dem Kundenauftrag entspricht.
Dieses Verfahren führt dazu, dass der Zahlungspflichtige kein Rückgaberecht (wie bei der Lastschrift) hat und die Bank einen erheblichen Prüfaufwand, den sie sich bezahlen lässt.
Eine Einmalgebühr für die Einrichtung ist hier richtig günstig. Normalerweise berechnet die Bank zusätzlich noch monatliche Überwachungsgebühren oder Gebühren pro Abbuchungsvorgang.
Gegen die Gebühren ist rechtlich nichts einzuwenden. Also: Lieber Lastschriftverfahren wählen.
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