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Impressum / Pflichtangaben bei Internetauktionshaus [Name geändert]-handel "weltweit&qu

 
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MikeR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 17:14    Titel: Impressum / Pflichtangaben bei Internetauktionshaus [Name geändert]-handel "weltweit&qu Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich etwas englisch kann,handle ich auch weltweit. Ich hätte dazu noch mal eine kurze Frage. Müssen dabei mehr an Pflichtangaben gemacht werden,als beim Handel in D.
Hab ja eine Abmahnung gerade am Hals,nicht daß wenn diese abgeschlossen, ich gleich die nächste bekomm,weil irgendetwas für den EU-Raum/Welt-Raum Sehr glücklich anders ist.

Da ähnliche Fragen vielleicht oft kommen,zumindest" Was muss ich alles in online-angebote hineinschreiben" könnte man evtl.einen link im Forum machen.

Vielen Dank

Mike
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MikeR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Danke für die vielen Antworten, Sehr glücklich

hab ja keine konkreten texte erwartet,aber tips wie z.b. lies mal hier "link",oder frag mal dort "steuerbüro" oder wer sich damit auskennt....,egal.kein problem,werd schon etwas finden.

eine frage kann vielleicht doch jemand beantworten,beim impressum soll ja immer die emailadesse oder die telefonnummer rein.wie ist das aber bei Internetauktionshaus [Name geändert],da kann man doch über den button" frage an verkäufer" eine mail senden. reicht das aus,oder muss die tel.nummer zusätzlich mit hin. email ist mir persönlcih lieber,da es keine verwechslungen bei der übertragung irgendwelcher daten gibt.

Vielen Gank

MfG

Mike
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

MikeR hat folgendes geschrieben::
Danke Danke für die vielen Antworten, Sehr glücklich


Du hast nicht wirklich erwartet, daß hier jemand für Dich die Rechtsvorschriften der ca. 200 Staaten weltweit von Luxemburg über Uganda bis hin zu Brasilien durcharbeitet und einen Bericht erstellt?

MikeR hat folgendes geschrieben::

eine frage kann vielleicht doch jemand beantworten,beim impressum soll ja immer die emailadesse oder die telefonnummer rein.wie ist das aber bei Internetauktionshaus [Name geändert],da kann man doch über den button" frage an verkäufer" eine mail senden. reicht das aus


Nach deutschem Recht reicht es nicht aus. Da müssen die erforderlichen Angaben direkt einsehbar sein, nicht nur per E-Mail abfragbar. Ob nun eine E-Mail-Adresse zusätzlich genannt sein muß, mag fraglich sein. Aber halt mindestens Name und Anschrift. Wie das nun weltweit geregelt ist, also z.B. nach den Gesetzen der Volksrepublik China oder des Königreichs Norwegen ... keine Ahnung.
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MikeR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Du hast nicht wirklich erwartet, daß hier jemand für Dich die Rechtsvorschriften der ca. 200 Staaten weltweit von Luxemburg über Uganda bis hin zu Brasilien durcharbeitet und einen Bericht erstellt?

Dooohooch Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
nein,nein,spaß beiseite. Es gibt ja zum bsp. den Punkt,daß es ausreicht die inserate nur in der herkunftslandssprache zu schreiben. Mein gedanke war,ob es noch mehr regeln wie diese gibt und evtl. einige,die man beachten sollte.

Zitat:
Aber halt mindestens Name und Anschrift.


Das ist drin. Muss aber eine Telefonnummer mit hinein? email ist mir persönlich lieber,da ich da aller paar stunden beantworten kann,es ist alles nochmal nachlesbar und es gibt bei wichtigen daten keine verwechslungen(zahlendreher u.ä.)
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