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Termingebühr trotz schriftlichen Verfahrens?

 
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mhelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 19:17    Titel: Termingebühr trotz schriftlichen Verfahrens? Antworten mit Zitat

Angenommen es kommt bein einem nicht berufungsfähigem Verfahren (Garantie/Schadensersatz) zu einem schriftlichen Verhandlung mit Urteilsverkündung.
Kann dennoch eine Termingebühr vom gegnerischen Anwalt verlangt werden mit der Begründung, daß eine 1,2 Termingebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG entsteht, wenn einem vorgeschriebenen mündlichen Verfahren schriftlich gemäß §495 a entschieden wird ? Auch wenn ein Termin nicht stattgefunden hat?

Vielen Dank
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

kurz und knapp: Ja!

Begründung:

mhelli hat folgendes geschrieben::
...eine 1,2 Termingebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG entsteht, wenn einem vorgeschriebenen mündlichen Verfahren schriftlich gemäß §495 a entschieden wird...

_________________
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