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auch für 2 tage krankheit eine AU?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 12:38    Titel: auch für 2 tage krankheit eine AU? Antworten mit Zitat

hallo,

angenommen jemand meldet sich für 2 tage (Freitag und Sonntag) ei seinem Arbeitgeber krank, weil es ihm nicht gut geht (er arbeitet nur am Wochenende). Am freitag darauf muss er wegen erhäblcher schmerzen ins krankenhaus und wird operiert. muss er für die 2 tage eine krankmeldung vorlegen, auch wenn die ersten beschwerden nicht unmittelbar mit der zur op führenden krankheit fürhrten?

eigentlich muss doch nur eine AU vorgelegt werden wenn die AU 3 tage überschreitet?

danke
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GAST21
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 12:46    Titel: Re: auch für 2 tage krankheit eine AU? Antworten mit Zitat

Der AG ist berechtigt, bereits ab dem 1. Tag der AU einen Nachweis zu verlagen.
Dies muss aber arbeitsvertraglich geregelt sein (§5 EntgeltfortzahlungsG)

Wenn nichts vereinbart ist, muss die AUB spätestens am 3. Kalendertag (nicht Arbeitstag) vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, hat der AG das Recht, bis zur Vorlage die Leistung zu verweigern( Lohnzahlung)

Grüsse
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 12:50    Titel: Re: auch für 2 tage krankheit eine AU? Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber kann eine AU-Bescheinigung auch ab dem 1. Krankheitstag verlangen. Inwieweit das bei euch so geregelt sein könnte weiss hier keiner. Das könnte im Arbeitsvertrag stehen, in einem evtl. anwendbaren Tarifvertrag oder u.U. sogar mündlich vom Chef angeordnet sein. Da müsstest du mal die Regelungen u. Veträge, die für dich relevant sind durchschauen, ob sich da so eine Bestimmung findet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 13:20    Titel: Re: auch für 2 tage krankheit eine AU? Antworten mit Zitat

danke für die schnelle antwort.

wo kann ich die tarifverträge für schleswig-holstein einsehen?

ich arbeite im übrigen im lager als packer.

danke
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 13:21    Titel: Re: auch für 2 tage krankheit eine AU? Antworten mit Zitat

GAST21 hat folgendes geschrieben::
Wenn nichts vereinbart ist, muss die AUB spätestens am 3. Kalendertag (nicht Arbeitstag) vorgelegt werden. Grüsse



Wenn ich berichtigen darf: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

Smilie

MfG miau
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