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Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 261 Wohnort: bei München
Verfasst am: 02.04.06, 16:01 Titel: Hilfe, SMS per PC...Abzocke
hallo miteinander,
vor ca. 2 wochen habe ich mich auf einer internetseite angemeldet in der 100 SMS pro monat für SCHEINBAR gratis angeboten wurden. Vermutlich habe ich etwas falsch interprädiert, den heute kam per mail eine rechnung + verschärfter zahlungsaufforderung . siehe weiter unten !!! kleine anmerkung. :: ich sollte meine handynr. angeben. da kam mir die sache schon etwas merkwürdig vor und deswegen habe ich einfach eine Phantasienummer angegeben. leider wurde anscheinend aber meine IP gespeichert!!!
was ist von dem schreiben zu halten, bin ich wirklich verpflichtet die rechnung zu bezahlen???
DIE RECHNUNG:
Sehr geehrter Herr XXX
Sie haben sich am XX..03.2006 (mit der IP 84.57.XXX) auf [Webseite; redaktionell entfernt] angemeldet. Dadurch haben Sie sich entschieden, monatlich 100 SMS zu versenden. Da Sie innerhalb Ihrer Testmitgliedschaft nicht schriftlich oder per Fax gekündigt haben, erhalten Sie hiermit die Rechnung für ein Jahr im Voraus (XX.03.2006 - XX.03.2007).
Zahlungsfrist: 7 Tage.
Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro
auf folgendes Konto:
[redaktionell entfernt]
Verwendungszweck: SMS-6876
Nur für Überweisungen aus dem Ausland:
[redaktionell entfernt]
Wird der Betrag nicht überwiesen, folgt eine Mahnung. Wir beauftragen ein Inkasso - Unternehmen um alle weiteren Forderungen geltend zu machen.
Bei Bedarf beauftragen wir unseren Anwalt ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung einzuleiten.
Die Kosten belaufen sich auf mehrere Hundert Euro.
Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten IP Adresse und Handynummer kostenplichtig ermittelt. (Telfoninkasso, Anzeige wegen Betruges)
Im übrigen können Sie nun als Kunde die vollen Vorteile genießen.
1. Forenregeln lesen.
2. Namen entfernen.
3. Leerzeilen entfernen.
Vermutlich haben Sie deren Teilnahmebedingungen ebensowenig gelesen wie unsere.
Sind Sie minderjährig?
Prinzipiell sind Sie verpflichtet den geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Das wäre nicht so, wenn Sie minderjährig wären. Dann bedürfte der Vertrag der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Es könnte auch sein, dass bei dem Angebot irgendwas mit den AGB, der Widerrufsbelehrung o.ä. nicht stimmt. Da kommt man aber als ahnungsloser Privatmann ohne Anwalt kaum gegen an.
Also entweder Eltern und/oder Anwalt konsultieren. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.04.06, 10:17 Titel: Re: frage dazu
gerry999 hat folgendes geschrieben::
muss der Verbraucher beweisen können, dass er per fax oder brief gekündigt hat?
Nicht nur der Verbraucher und nicht nur bei einer Kündigung per Brief oder Fax. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.04.06, 21:55 Titel:
beim Fax gbit es soetwas das sich "Sendebericht" nennt, das ist eine kopie vom fax mit allen "wichtigen daten wie z.b. zielrufnummer, uhrzeit, absendernummer, ob es "zugestellt" wurde etc. was m.M. eher sicher ist wie ein einschreiben welches auch ein leeres blatt papier gewesen sein könnte. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.04.06, 22:27 Titel:
pOtH hat folgendes geschrieben::
beim Fax gbit es soetwas das sich "Sendebericht" nennt, das ist eine kopie vom fax mit allen "wichtigen daten wie z.b. zielrufnummer, uhrzeit, absendernummer, ob es "zugestellt" wurde etc. was m.M. eher sicher ist wie ein einschreiben welches auch ein leeres blatt papier gewesen sein könnte.
Zur Frage, ob ein Faxprotokoll als Beweis für den Zugang einer Nachricht gilt, gibt es m.E. unterschiedliche Urteile - ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen und dieses Risiko nicht eingehen! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Da hier die Vertragspartner wohl einig sind, das die Mitgliedschaft per Fax oder Brief gekündigt werden kann, kannst Du eins von beiden vornehmen. Bei Fax Sendebericht aufbewahren, bei Brief per Einschreiben und Zeugen haben. Es würde reichen, wenn jemand bezeugen kann, das Du die Kündigung an XY am in seinem beisein abgesendet hat.
Zitat:
Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten IP Adresse und Handynummer kostenplichtig ermittelt.
Das ist richtig. Wenn Du jetzt sagen würdest ne ich war das nicht, würden diese ein Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Jedoch kommen die nicht immer damit durch. Die Begründung ist denkbar einfach. Laut IP ist nur der Anschluss Inhaber ermittelbar. Keiner kann aber sagen, das der Anschlussinhaber auch Absender der Bestellung ist Das hängt nun dan von dem Richter ab, ob er dir es glaubt. PS: Im Strafrecht gibt es wenig zu beweisen. Du kannst im Strafrecht auch ohne Beweise verurteilt werden. Es reicht aus, wenn der Richter genau das gleiche denkt wie der Sta. Daher ist falsch, wenn jemand sagt ja aber man kann es mir ja nicht beweisen. Es gibt Urteile für Mord ohne Leiche Also bsit Du im Strafrecht auf die gute Laune des Richters angewiesen LEIDER
Nur mal so unter uns. Abzocke ist das nicht. So etwas nennen wir mal Vertrag Wenn Du etwas nicht genau gelesen hast, gibt dir nicht das Recht dem Anderem als Abzocker zu betiteln. Das ist net so ganz fair. Warum soll dir jemand alles Kostenlos anbieten? Es wird eine Leistung erbracht, die bezahlt werden muss. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
Moin
@cobalt
Empfehle mal hier die Suchfunktion
http://www.recht.de/phpbb/search.php
mit den Worten >SMS< u.oder >Hausaufgaben< füttern.Bei den Treffern dürfte alles dabeisein.
cobalt hat folgendes geschrieben::
Vermutlich habe ich etwas falsch interprädiert,
Dort sollten,wenn die Sachverhalte übereinstimmen, die Beiträge die sich speziell mit AGB und versteckten Preisangaben beschäftigen gelesen werden.
Zur Kündigung ,ein Einschreiben ist die sichere Methode
MfG
dycom hat folgendes geschrieben::
Das hängt nun dan von dem Richter ab, ob er dir es glaubt. PS: Im Strafrecht gibt es wenig zu beweisen. Du kannst im Strafrecht auch ohne Beweise verurteilt werden. Es reicht aus, wenn der Richter genau das gleiche denkt wie der Sta. Daher ist falsch, wenn jemand sagt ja aber man kann es mir ja nicht beweisen. Es gibt Urteile für Mord ohne Leiche Also bsit Du im Strafrecht auf die gute Laune des Richters angewiesen LEIDER
Hm zu heiß gebadet worden. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Verfasst am: 06.04.06, 08:57 Titel: Re: Hilfe, SMS per PC...Abzocke
cobalt hat folgendes geschrieben::
vor ca. 2 wochen habe ich mich auf einer internetseite angemeldet in der 100 SMS pro monat für SCHEINBAR gratis angeboten wurden. Vermutlich habe ich etwas falsch interprädiert, den heute kam per mail eine rechnung + verschärfter zahlungsaufforderung . siehe weiter unten !!! kleine anmerkung. :: ich sollte meine handynr. angeben. da kam mir die sache schon etwas merkwürdig vor und deswegen habe ich einfach eine Phantasienummer angegeben. leider wurde anscheinend aber meine IP gespeichert!!!
was ist von dem schreiben zu halten, bin ich wirklich verpflichtet die rechnung zu bezahlen???
Aus der IP-Adresse ergibt sich erst einmal gar nichts, eine IP-Adresse ist nämlich keine Postadresse. Außer dem StA in Strafsachen werden die jeweiligen Nutzerdaten nämlich niemandem mitgeteilt. Hier geht es aber nicht um eine Strafsache. Die IP ist also völlig belanglos, solange die bei jeder Einwahl (Modem, ISDN, DSL) wechselt. Die Eigentümer fester IPs lassen sich aber leicht von jedem ermitteln.
Die Mail-Adresse mußt du wohl schon richtig angegeben haben, andernfalls man dir keine Rechnung auf dem Wege senen könnte. Sofern bei der Anmeldung auch die Postanschrift korrekt angegeben wurde, kennt der Anbieter seinen Vertragspartner. Falls die Adresse andererseits nicht stimmt, wird er also ggf. einige lästige Mails senden. Hat meinen seine Postadresse bisher verheimlicht, so hat man sicher keine Veranlassung, darauf nun mit der Preisgabe seiner Adressdaten zu reagieren.
Das eine Firma, die in einer Rechnung mit Inkasso droht, nicht sonderlich seriös ist, versteht sich von selbst.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.04.06, 11:23 Titel:
dycom hat folgendes geschrieben::
@Smiler
Zitat:
Hm zu heiß gebadet worden.
Hm warum?
Weil Ihre Mama / Papa / Oma / Opa (beliebig ergänzbar) oder Sie sich bei der Badewassertemperatur vertan haben? [*scnr*] _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Gerne kann ich Ihnen mal das deutsche Strafrecht kurz schildern. . Ist ein Sta. überzeugt das Mister X der Täter ist erhebet dieser Anklage. Der Anwalt des Angeklagten beantrag die Abweisung und zeitnah beantragt er die Anklage nicht zu zulassen. Läst das Gericht die Anklage zu, ist das eigentlich schon fast eine Verurteilung. Nur wenn der/die Angeklagte nun vor Gericht beweisen kann ( Zeugene etc.) das er das nicht war wird er hier ein Freispruch bekommen. Vor wenigen Tagen war erneut eine Veruteilung eines Gärtners auf Lebenslang wegen 2 fache Mord, weil er angeblich als letzter dort war. Nicht mal die Tochter der Opfer war überzeugt und sah es als nicht bewiesen. Die Richter waren jedoch der Meinung das er das doch war. Unser System ist so aufgebaut, das eigentlich im Strafverfahren ein Angeklagter nie NIE gewinnen kann. Auch wenn er einen Freispruch bekommt, ist er als Geschädigter, da dieser mindestens sein Ansehen verliert. Zwar schreibt der Gesetzgeber vor, im zweifel für den Angeklagten, jedoch kaum ein Richter macht davon gebrauch. Es gibt sehr viele tolle Bücher die Sie mal vorher lesen sollten Bsp." Im Zweifel gegen den Angeklagten" von Christina Langner oder von Hans-Dieter Otto: "Im Namen des Irrtums" weiter " Das Kammergericht verurteilt zwei Journalisten ohne zureichende Beweise" Quelle die zeit.de weiterhin ist es so, das das nicht nur bein uns sondern auch in anderen Ländern so ist. Die Richter und Staatsanwälte wollen nur kurz Ihren Job machen und danach Frühstücken gehen. Natürlich ist es möglich, solche Urteile zu minimieren. Bsp. Sollten die Richter Unabhängig von einander entscheiden. Auch sollten sie vorher nicht miteinander sprechen. Es sollte ein Urteil von 3 Erfahrenen Richter Unabhängig erfolgen. Entgegen vieler Meinungen, meist von Menschen die sich mit der Materie nicht befasst haben muss der Angeklagte sein UNSCHULD vor Gericht beweisen. Allein die Indizien reichen für eine Verurteilung aus. Nun gehen Sie jetzt erst mal Kalt duschen und kaufen sich einige Bücher, lesen Sie diese und danach können wir uns gerne weiter unterhalten. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.04.06, 13:06 Titel:
dycom hat folgendes geschrieben::
Gerne kann ich Ihnen mal das deutsche Strafrecht kurz schildern. (...)
Um es ganz deutlich zu sagen: dieser gequirllte Schwachsinn ist dermaßen absurd, daß sich aber auch wirklich jeder Kommentar verbietet! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Um es ganz deutlich zu sagen: dieser gequirllte Schwachsinn ist dermaßen absurd, daß sich aber auch wirklich jeder Kommentar verbietet!
Ich kann mich nicht erinnern, das ich Sie angesprochen ( angeschrieben) hätte. " dieser gequirllte Schwachsinn ist dermaßen absurd, daß sich aber auch wirklich jeder Kommentar verbietet" Ihre Kommentare gehen doch eh nicht von "NÖ" oder "Beweisen Sie es mir" weiter. Hätte hätte mich es gewundert, wenn Sie kommentar geben könnten. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
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