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KFZ-Schutz gilt noch einen Monat nach letzter Zahlung?

 
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Marinette
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 09:01    Titel: KFZ-Schutz gilt noch einen Monat nach letzter Zahlung? Antworten mit Zitat

Ciao

A hat am 01.01.06 für 3 Monate (bis 01.04.06) seinen Versicherungsbeitrag bezahlt und ist zwischendurch ins Ausland (Italien) definitiv umgezogen. A versucht so schnell wie möglich eine neue Versicherung, neues Kennzeichen und neue Papiere im Ausland zu bekommen aber leider schafft er es nicht, alles vor dem 01.04.06 zu regeln.

Frage: ist er noch automatisch einen Monat lang in Deutschland durch seine deutsche Versicherung versichert (wie es der Fall in Frankreich ist z.B.), ohne dass er den neuen 3-monatigen Beitrag bezahlt, oder muss er den neuen Beitrag unbedingt zahlen?

Im Falle des Unfalles wo A schuldig ist, wird die Versicherung bis zum 01.05.06 gelten?

Danke für Eure Antworte.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

ich geh mal vom "Normalfall" aus: das Auto ist weiterhin in Deutschland zugelassen, der Halter hat seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland.

Dann gilt § 39 des Versicherungsvertragsgesetzes (un Verbindung mit Tarifbestimmung Nr. 2b): Wenn ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, wird der Versicherer eine Mahnung versenden und eine Zahlung frist von zwei Wochen setzen. Für Schadenfälle, die nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist eintreten, besteht (grundsätzlich) kein Versicherungsschutz.

Die Mahnung wird normalerweise nicht direkt am ersten Tag nach Fälligkeit versendet. Viele Versicherer warten damit so ca. 2 Wochen, so dass von daher (Zwei Wochen nach Fälligkeit wird Mahnung versendet + 2 Wochen Zahlungsfrist) in der Praxis eine "Karenzzeit" von ca. 4 Wochen bestehen kann. Aber da sollte man sich nicht drauf verlassen. Einige Versicherer sind da auch schneller mit dem Versenden von Mahnschreiben.

Wie die Sache jetzt im speziellen Fall ist - Hauptwohnsicht wird nach Italien verlegt, Fahrzeug bleibt aber vorläufig in Deutschland zugelassen: da würde ich direkt beim Versicherer nachfragen.

Übrigens: was würde denn den A daran hindern, den Vierteljahresbeitrag vom 01.04.2006 noch in Deutschland zu zahlen, wenn das Fahrzeug bann immer noch in Deutschland zugelassen und versichert ist? wenn es später dann umgemeldet wird, wird der Versicherungsbeitrag anteilig erstattet.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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