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nehmen wir nochmals an a ersteigert bei Internetauktionshaus [Name geändert] laut artikelbeschreibung und titel ein (Wortsperre: Firma) e39 autotelefon. zusärtlich ist ein foto des hörers von diesem autotelefon abgebildet. als a nun das geld überweist, erhält er von b lediglich diesen abgebildeten hörer.
nachdem a ein paar tips aus einem sehr netten rechtsforum ;-) bekommen hat, schreibt sein anwalt b einen brief und fordert diesen auf, die fehlenden teile, etwa sende/empfangseinheit, kabel etc. nachzuliefern.
als antwort erhält a ein schreiben von b´s anwalt, in welchem er den irrtum zugibt.
Zitat:
Mein mandant ist sich auch ihr schreiben hin des fehlers bewusst geworden. keinesfalls wollte er ihren mandanten täuschen.
er macht nun a den vorschlag, eine rückabwicklung inkl. aller versandkosten durchzuführen.
a will aber nun auf schadenserstaz oder herausgabe der restlichen teile klagen, da b das telefon laut beschreibung ja geprüft hat, also müssten die restlichen teile ja vorhanden sein.
welche aussichten auf erfolg hat a in so einem fall und wie hoch könnte a den wertersatz ansetzen? doch nicht den vollen preis eines neuen autotelefons (ca. 1500.-€)??
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