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Internetauktionshaus [Name geändert] - nochmal fehlerhafte artikelbeschreibung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.04.06, 10:03    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] - nochmal fehlerhafte artikelbeschreibung Antworten mit Zitat

hallo nochmal,

nehmen wir nochmals an a ersteigert bei Internetauktionshaus [Name geändert] laut artikelbeschreibung und titel ein (Wortsperre: Firma) e39 autotelefon. zusärtlich ist ein foto des hörers von diesem autotelefon abgebildet. als a nun das geld überweist, erhält er von b lediglich diesen abgebildeten hörer.

nachdem a ein paar tips aus einem sehr netten rechtsforum ;-) bekommen hat, schreibt sein anwalt b einen brief und fordert diesen auf, die fehlenden teile, etwa sende/empfangseinheit, kabel etc. nachzuliefern.

als antwort erhält a ein schreiben von b´s anwalt, in welchem er den irrtum zugibt.
Zitat:
Mein mandant ist sich auch ihr schreiben hin des fehlers bewusst geworden. keinesfalls wollte er ihren mandanten täuschen.


er macht nun a den vorschlag, eine rückabwicklung inkl. aller versandkosten durchzuführen.

a will aber nun auf schadenserstaz oder herausgabe der restlichen teile klagen, da b das telefon laut beschreibung ja geprüft hat, also müssten die restlichen teile ja vorhanden sein.

welche aussichten auf erfolg hat a in so einem fall und wie hoch könnte a den wertersatz ansetzen? doch nicht den vollen preis eines neuen autotelefons (ca. 1500.-€)??

anbei ein foto der auktion

http://www.barkeeperservice.de/auktion_telefon.jpg

danke mal wieder und gruß

mode
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.04.06, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nochmal,

kann denn keiner dazu ne meinung äußern oder hab ich gegen irgendwelche forenregeln verstoßen??

noch ne frage: könnte b den vertrag wegen "§119BGB Anfechtbarkeit der Willenserklärung wegen Irrtum" anfechten?

gruß und danke
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