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mal eine Frage zur GEZ-Pflichtigkeit.
GEZ-Pflichtiger ist der, der ein Gerät zum Empfang bereithält. Wie sieht es aber in folgender Konstellation aus: Das Unternehmen A vermietet Geräte an das Unternehmen B und übernimmt auch die entsprechende Wartung.
Wer hält hier das Gerät zum Empfang bereit? Der Eigentümer oder der tatsächliche Nutzer?
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 14.04.06, 18:03 Titel:
@stgtklaus
Woher nehmen Sie diese Gewissheit? Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht konkret dazu nichts. Gibts da nen Urteil? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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