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Fälligkeit der Gutschrift bei Eigenleistungen?

 
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rooster72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 13:42    Titel: Fälligkeit der Gutschrift bei Eigenleistungen? Antworten mit Zitat

Hallo,

nach dem Kauf einer „schlüsselfertigen“ Eigentumswohnung wurde vereinbart doch einige Arbeiten (Maler- und Bodenarbeiten) in Eigenleistung durchzuführen.
Der Bauträger hat diesbezüglich dem Käufer eine Gutschrift über die Eigenleistungen ausgestellt.
Die Auszahlung soll laut Bauträger aber erst erfolgen, wenn das entsprechende Gewerk (Innenausbau) abgeschlossen ist.
Hat der Käufer Möglichkeiten sich die Gutschrift sofort auszahlen zu lassen, oder ist er gezwungen bis zum Ende der Bauphase abzuwarten?

Gibt es eventuell Urteile oder Gesetzestexte dazu?

Danke
Roland


Zuletzt bearbeitet von rooster72 am 21.04.06, 10:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kurz zum Verständnis.
Sie haben alles im Vorraus bezahlt, haben sich jetzt dazu entschieden die Maler- und Bodenbelagsarbeiten selbst zu erledigen und wollen vor Fertigstellung durch den Bauträger den Anteil ihrer Eigenleistung ausbezahlt bekommen?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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rooster72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bezahlt wird nach MaBV in 7 Raten, zurzeit befindet sich der Bau in der Rohbauphase.

Ja, der Käufer hätte gerne das Geld aus der Gutschrift um Material einzukaufen.
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rooster72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Frage so außergewöhnlich?
Gibt es keine vergleichbaren Fälle?

Schade, ich hatte mir etwas mehr Resonanz erhofft.

Roland
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verstehe den Sachverhalt nicht.

Durch die Eigenleistungen reduziert sich die Zahlung der der Bauherr an den Bauträger leisten muss. Und zwar bezüglich der Rate, die von der Leistungsänderung betroffen ist.

Warum sollte der Bauträger Geld an den Bauherren auszahlen?

Ich denke, hier ist eher die finanzierende Bank gefragt. Da diese nun weniger (um den Betrag der Gutschrift) an den Bauträger zahlen muss, ist ein Teil der Kreditsumme "frei" für den Kauf der Materialien.
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rooster72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eigenleistungen wurden erst nach Abschluss des Kaufvertrages und somit auch nach der Finanzierungzusage vereinbart.

Die Finanzierende Bank darf (oder will Mit den Augen rollen ) wie bereits erwähnt nur an das Treuhandkonto auszahlen, und keine Abschlagszahlungen an den Käufer überweisen. Erst wenn der Bauträger die Freigabe/Löschung veranlasst, hat der Käufer Zugriff auf die Restsumme.

Aber ich werde mich nochmals mit den Bänkern unterhalten.

Danke
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Juheb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

rooster72 hat folgendes geschrieben::
Bezahlt wird nach MaBV in 7 Raten, zurzeit befindet sich der Bau in der Rohbauphase.
Ja, der Käufer hätte gerne das Geld aus der Gutschrift um Material einzukaufen.


Wieso Gutschrift, wenn du nach Baufortschritt zahlst?
Du hälst den Betrag, sofern nichts anderes geregelt wurde, zu dem Zeitpunkt fest, zu dem das entsprechende Gewerk zu zahlen wäre...

....klingt kompliziert, ich versuchs an einem Beispiel:
In der 6. Rate sind u.a. die Arbeiten für die Fliesenlegung zu zahlen. Wenn Du nun diese in Eigenleistung erbringst, ziehst Du den Betrag von der 6. Rate ab.

Gruß
Jürgen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

rooster72 hat folgendes geschrieben::
Die Finanzierende Bank darf (oder will Mit den Augen rollen ) wie bereits erwähnt nur an das Treuhandkonto auszahlen, und keine Abschlagszahlungen an den Käufer überweisen. Erst wenn der Bauträger die Freigabe/Löschung veranlasst, hat der Käufer Zugriff auf die Restsumme.


die finanzierende Bank will sicherstellen, dass -nachdem der Kredit ausgezahlt ist- das Haus auch vollständig fertig ist. Daher zahlt Sie in der Tat den vertraglich vereinbarten Betrag (in den vertraglich vereinbarten Raten) direkt an den Bauträger.

Nur: Der Vertrag wurde geändert. Also braucht die Bank nur eine kleinere Summe an den Bauträger zu zahlen. Die Verfügung des Restes (gegen Vorlage der Rechnungen) muss nun mit der Bank besprochen werden.

PS: Banken schätzen die Auszahlung, Rechnung für Rechnung aus Arbeitsgründen nicht wirklich... Manchmal wollen sie sich den Mehraufwand über "Teilauszahlungsaufschläge" vergüten lassen.
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rooster72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
....klingt kompliziert, ich versuchs an einem Beispiel:
In der 6. Rate sind u.a. die Arbeiten für die Fliesenlegung zu zahlen. Wenn Du nun diese in Eigenleistung erbringst, ziehst Du den Betrag von der 6. Rate ab.


Die Idee hatte ich auch schon, jedoch hoffte ich, etwas früher an das Geld zu kommen.
Es ist auch vielmehr das Problem mit der Bank, das diese es nicht an mich auszahlen will; weil ... Schlüsselfertig gekauft und die kompl. Kaufsumme an das Treuhandkonto gezahlt werden soll.
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nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 13:30    Titel: Eigentlich kein Problem / weiteres Vorgehen: Antworten mit Zitat

Nehmen wir an A kauft bei B ein Haus zum Preis von 200.000,- Euro.
Weiter kauft A ein Grundstück inkl. Nebenkosten für 100.000,- Euro.

Die 100.000,- Euro bezahlt A aus vorhandenem Guthaben, welches damit vollständig aufgebraucht wird (in Finanzierungsbedingungen Bank oftmals üblich ... vorhandene Ersparnisse sind vorrangig zu verwenden ... ).

A einigt sich nun mit B, dass z.B. Malerarbeiten selbst ausgeführt werden. Allerdings hat A bereits gegenüber B eine Finanzierungszusage der Bank C abgeben lassen in Höhe von 200.000,- Euro. Damit ist kein Kapital mehr frei.

Da sich A mit B geeinigt hat, müßte B nun gegenüber A und C mitteilen, welcher Betrag frei geworden ist und gegenüber C auf diesen Betrag aus der vorhandenen Finanzierungszusage verzichten, damit A genau diesen bei C anfordern kann.

Das B den Betrag gegenüber A auszahlt halte ich für unwahrscheinlich (würde ich anstelle von B nicht tun). Damit müßte B nämlich sonst eigentlich A Kredit einräumen. Grundlage für den Kredit bei C dürfte außerdem die Leistungsbeschreibung und der Zahlungsplan von B sein. Wenn diese Vereinbarung ohne Wissen von C geändert wird und B die Auszahlung an A vornimmt, würde B gegenüber C immer noch für die volle Leistung "geradestehen" müssen bzw. dafür garantieren, dass A die Leistung vollständig und handwerklich korrekt erbringt.

In wie weit C bei geänderten Vertragsgrundlagen eine Anpassung der Konditionen (Zinsen) vornehmen kann entzieht sich meiner Kenntnis. Vorsichtshalber sollte damit gerechnet werden.

In wie weit B gegenüber A einen realistischen Betrag im Nachhinein ansetzt und in wie weit der Betrag nicht durch Zinsen (da ja in Teilbeträgen ausbezahlt wird) wieder aufgefressen wird, sei dahingestellt. Hier wäre A zu empfehlen genau nachzurechnen ob sich das wirklich lohnt und auch genau hinsehen ob damit Haftungsrisiken durch B im Nachhinein ausgeschlossen werden.
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