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Wenn eine Lohnpfändung vorliegt, darf das Konto, auf das der restliche Lohn überwiesen wird dann trotzdem gepfändet werden? Und wenn dies geschieht, wie geht man dann vor? Kann man da was im voraus mit der Bank absprechen, bzw. Vorkehrungen treffen?
Ja, das Konto darf gepfändet werden. Was getan werden kann, können Sie im Forum Inkasso, Zwangsvollsrreckung nachlesen und nein man kann nichts im Vorfeld mit der Bank absprechen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.04.06, 08:05 Titel:
Hallo,
wie lijk schon sagte : es darf. Die Bank ist auch nicht der richtige Verhandlungspartner, sie hat keinen Spielraum.
Ich würde mich daher an den Gläubiger wenden. Der sieht ja, dass er aus der Lohnpfändung den pfändbaren Teil bekommt. Wenn er eine Drittschuldnererklärung der Bank hat, aus der kein weiteres Vermögen bei der Bank hervorgeht, kann er auch die Kontopfändung ruhend stellen. Vernünftige Gläubiger machen das.
Wenn er nicht vernünftig ist, bleibt nur ein Beschluss vom Gericht.
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