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Frage an die Sach-Schaden-Experten

 
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 06:54    Titel: Frage an die Sach-Schaden-Experten Antworten mit Zitat

Ich würde gerne mal die Meinung der Sach-Schaden-Spezialisten zu
folgender Frage hören:


bisher galt generell in der gesamten Sachversicherung das "Alles-oder-
Nichts-Prinzip", z.B. bei Obliegenheitsverletzungen (§ 6 VVG): wenn
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall verletzt wurden, ist der
Versicherer leistungsfrei, ansonsten in vollem Umfang leistungspflichtig.


Oder, vielleicht noch deutlicher, die Vorschrift des § 61 VVG, wonach der
Versicherer leistungsfrei ist, wenn der VN den Schaden grob fahrlässig
herbeigeführt hat.

Nun steht nächstes Jahr die große VVG-Reform ins Haus, und da ist geplant,
dass von diesem Grundsatz abgewichen werden soll.


Nach den bisherigen Grunsätzen ("Alles-oder-nichts-Prinzip") bekommt der VN
vollen Schadenersatz bei allen Schadenfällen, die nicht grob fahrlässig
verursacht wurden, und gar keinen Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit.
Das wurde wohl, aus welchen Gründen auch immer, als nicht
verbraucherfreundlich angesehen und soll deswegen modifiziert werden:

bei leichter Fahrlässigkeit bleibt´s beim vollen Schadenersatz.

Bei Vorsatz und "ganz grober Fahrlässigkeit" (was immer das sein mag)
bleibt´s ebenfalls bei der bisherigen Regelung: es gibt nix.

Aber bei Fahrlässigkeitsgraden dazwischen (also schon irgendwie grob
fahrlässig, aber nicht ganz so heftig) soll anteiliger Schadenersatz
geleistet werden, gestaffelt nach dem Grad des Verschuldens.

Wie ist denn eure Einschätzung dazu, wie geht das aus? Wird es demnächst
ein Gefeilsche und Geschachere um den Grad der Fahrlässigkeit und um die
letzten Prozente der Entschädigung geben? Wird sich da ein neues
Betätigungsfeld für Rechtsanwälte öffnen? Wird man als Versicherungsnehmer
für einen Hausratschaden auch gleich seine Rechtsschutzversicherung bemühen
mussen? Oder wird alles gar nicht so schlimm, und der VN hat echte Vorteile
davon, weil die komplette Ablehnung der Entschädigung wegen grober
Fahrlässigkeit nur mehr ganz selten vorkommen wird?

Grüße, Mogli
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 04.04.06, 07:44    Titel: Re: Frage an die Sach-Schaden-Experten Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::

Aber bei Fahrlässigkeitsgraden dazwischen (also schon irgendwie grob
fahrlässig, aber nicht ganz so heftig) soll anteiliger Schadenersatz
geleistet werden, gestaffelt nach dem Grad des Verschuldens.

Wie ist denn eure Einschätzung dazu, wie geht das aus? Wird es demnächst
ein Gefeilsche und Geschachere um den Grad der Fahrlässigkeit und um die
letzten Prozente der Entschädigung geben? Wird sich da ein neues
Betätigungsfeld für Rechtsanwälte öffnen? Wird man als Versicherungsnehmer
für einen Hausratschaden auch gleich seine Rechtsschutzversicherung bemühen
mussen? Oder wird alles gar nicht so schlimm, und der VN hat echte Vorteile
davon, weil die komplette Ablehnung der Entschädigung wegen grober
Fahrlässigkeit nur mehr ganz selten vorkommen wird?

Grüße, Mogli


m.e. wird es für den vn eher schlechter. es ist doch jetzt schon eine höhere ablehnungsquote wg grober fahrlässigkeit zu beobachten. beispielsweise wird bei einem schadensfall (kasko) durch das überfahren einer roten ampel fast immer grobe fahrlässigkeit angenommen.

ein anderes beispiel ist doch die änderung der ARB. in den alten ARB durfte der rechtsanwalt noch über die erfolgsaussichten entscheiden. nach der änderung ist auch die ablehnungsquote gestiegen.[/quote]
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

was genaues weiß man nicht Winken

aber, ja, es soll so angedacht sein, wie von dir beschrieben. aber beschlossen ist soweit noch nichts. man wird sehen, welche lobbyisten bis dahin noch hand anlegen und das ganze in die eine oder andere richtung kippen werden...

Zitat:
Wie ist denn eure Einschätzung dazu, wie geht das aus?

im moment kann ich es mir nicht vorstellen, das es wirklich so kommt. aber, man weiß ja nie...

Zitat:
Wird es demnächst
ein Gefeilsche und Geschachere um den Grad der Fahrlässigkeit und um die
letzten Prozente der Entschädigung geben?


letztendlich ja, vorallem solange bis es für die standartfälle entsprechende gerichtsurteile gibt.

Zitat:
Wird sich da ein neues
Betätigungsfeld für Rechtsanwälte öffnen?


so kann man es ausdrücken, anwälte werden dadurch sicherlich mehr zu tun bekommen...
bisher war es zumindest einigen versicherten noch klar, wenn sie nen schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben, und wenn die versicherung nix zahlt, sie es verstanden und akzeptierten (ich geh hier jetzt mal von typischen fällen der groben fahrlässigkeit aus, wie mit zigarette im bett einschlafen -und selbst das ist heute schon je nach konkretem hergang nicht unbedingt grob fahrlässig- , fenster offen lassen und es wird eingebrochen, etc...sicher gibts auch fälle, über die sich streiten läßt...). in zukunft würde dann sicherlich vermehrt ein anwalt aufgesucht werden.

Zitat:
Wird man als Versicherungsnehmer
für einen Hausratschaden auch gleich seine Rechtsschutzversicherung bemühen
mussen?


wenn sich abzeichnet, das ein schaden grob-grob fahrlässig Winken herbeigeführt wurde...
es ist zumindest ein neues RSV-verkaufsargument für den vertrieb Smilie

Zitat:
Oder wird alles gar nicht so schlimm, und der VN hat echte Vorteile
davon, weil die komplette Ablehnung der Entschädigung wegen grober
Fahrlässigkeit nur mehr ganz selten vorkommen wird?


für den VN hätte das natürlich bei grober fahrlässigkeit vorteile. wo er früher nichts bekommen hat, würde er jetzt trotzdem noch was bekommen. ob das fair ist für die versichertengemeinschaft (die ja letztendlich die prämien bezahlen) muss wer anders entscheiden.
wenn solche schäden in zukunft bezahlt werden müssen, wird das natürlich auch auswirkungen auf die prämie haben. derjenige, der also immer gut aufpasst und dadurch grob fahrlässige schäden verhindert, zahlt dann die "dummheit" des anderen durch höhere prämien mit.
bisher hieß es: eine versicherung ist kein freibrief. auch wenn man eine versicherung abgeschlossen hat, musste man trotzdem sorgfalt walten lassen...hat also auch ein bißchen was mit ...hm...ich nenns mal "erziehung" zu eigenverantwortung zu tun.
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Grobe Fahrlässigkeit ist in meinen Augen ein dehnbahrer Begriff. In der Praxis gibt es immer wieder Probleme mit der eindeutigen Abgrenzung, die dann letztendlich vor Gericht entschieden werden müssen.

Meine Erfahrungen bei Sachschäden und grober Fahrlässigkeit, das je nach Versicherer derzeit im Zweifellsfall geleistet wird. Wobei sich meine Ehrfahrungen auf Frequenzschäden beziehen. Hier dürfte die Klagebereitschaft beider Parteien ohnehin geringer sein.

Ich könnte mir jedoch vorstellen das die Versicherer zukünftig versuchen werden sich diese Regelung zu nutzen zu machen um letzendlich die Schadenquote konstant zu halten. Sprich bei unklaren Fällen mit deutlichen Abschlag leisten, wo ggf. zuvor voll geleistet wurde.
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