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KFZ offen, Radio weg, was nun?
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kfzschaden
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 10:58    Titel: KFZ offen, Radio weg, was nun? Antworten mit Zitat

Hallo,

jetzt mal rein fiktiv gesehen:

Ich komme zu meinem Auto (Vollkaskoversichert) und merke, dass nicht mehr abgeschlossen ist und dass das Radio (rund 400€) sowie Handyladegerät (rund 30€) verschwunden sind. Beim Aussteigen und Abschließen der Fahrertür merke ich, dass der Schlüssel schwer reingeht und da wohl was gemacht wurde.

Was wäre nun, wenn das Radio ein abnehmbares Bedienteil hat und...

Fall A: Es noch am Gerät befestigt war?

oder Fall B: Es im Handschuhfach lag?

In wie weit würde die Versicherung in den Fällen aufkommen? Wird der Schaden am Schloß auch übernommen?

Wie gesagt, dies ist rein fiktiv und ich habe keine Betrügereien vor!!!
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frantekunter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

heute läßt es sich schon Feststellen ob an einem Schloß etwas gewaltsam vorgenommen wurde.

Auch wenn abnehmbare Bedienteile da sind, glaube ich nicht das man dazu verurteilt ist diese immer abzunehmen und mitzutragen.

Ich denke mal das es nirgendwo festgelegt ist.

Die Versicherung würde/müßte dann den Schaden für das Radio übernehmen, auch den Schaden am Schloß.

Wenn das Handyladegerät nicht festverankert war, also lose im Fahrzeug lag, wird dieses wohl nicht erstattet.
Das hätte man ja in den Kofferraum legen können.
In diesem Fall ist es wohl so wie mit einer Kamera, liegt die offen rum gibt es nichts dafür.

MfG Frantek

P.s. In meinen Wagen sind die Burschen zweimal innerhalb von 2 Wochen eingestiegen.

Beim erstenmal wurde das Radio mitgenommen, beim zweitenmal hat man die Cd´s, die wohl vergessen wurden nachgeholt.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 03.04.06, 06:04    Titel: Antworten mit Zitat

frantekunter hat folgendes geschrieben::
Hallo,

heute läßt es sich schon Feststellen ob an einem Schloß etwas gewaltsam vorgenommen wurde.

Auch wenn abnehmbare Bedienteile da sind, glaube ich nicht das man dazu verurteilt ist diese immer abzunehmen und mitzutragen.

Ich denke mal das es nirgendwo festgelegt ist.

Die Versicherung würde/müßte dann den Schaden für das Radio übernehmen, auch den Schaden am Schloß.

Wenn das Handyladegerät nicht festverankert war, also lose im Fahrzeug lag, wird dieses wohl nicht erstattet.
.


das abnehmbare bedienteil eines radios dient ja als " diebstahlschutz". wird das bedienteil nicht abgenommen, könnte die versicherung mit der einrede der groben fahrlässigkeit kommen. bleibt allerdings die frage ob das rechtens wäre.

.....überigens....eine billig kamera wird von den meisten versicherungen erstattet.
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frantekunter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::
das abnehmbare bedienteil eines radios dient ja als " diebstahlschutz". wird das bedienteil nicht abgenommen, könnte die versicherung mit der einrede der groben fahrlässigkeit kommen. bleibt allerdings die frage ob das rechtens wäre.

.....überigens....eine billig kamera wird von den meisten versicherungen erstattet.
Hallo denotto,
diese Fahrlässigkeit im nicht mitnehmen des Bedienteils wird mit großer Wahrscheinlichkeit versichert sein.
Es ist ja keine grobe Fahrläßigkeit.
Es wird im nachhinein wohl auch nicht mehr nachvollziehbar sein ob es technisch überhaupt möglich war es abzunehmen, es kann ja sein das es klemmt. Winken
Darin liegt dann die Beweispflicht der Versicherung.

Bei der Kamera ist es egal ob teuer oder billig, das offen rumliegen lassen verleitet zum Aufbruch und Diebstahl.

Da sagt die Versicherung, das brauch nicht sein, das ist dann diese besagte grobe Fahrläßigkeit.

Auf diese Art brauchten die Versicherungen schon so viele Lapptops, Kameras, Pelzmäntel und was weiß ich nicht alles ersetzen.

Mfg Frantek

Alle Angaben sind ohne Gewähr aber meiner Ansicht nach in etwa richtig
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei der Kamera ist es egal ob teuer oder billig, das offen rumliegen lassen verleitet zum Aufbruch und Diebstahl.


Zitat:
Auf diese Art brauchten die Versicherungen schon so viele Lapptops, Kameras, Pelzmäntel und was weiß ich nicht alles ersetzen


spielt alles keine rolle, weil in der teilkasko (und von der reden wir hier) hausrat oder sonstiges nicht mit dem fahrzeug verbundenes zeug ohnehin nicht versichert gilt. egal wo es im fahrzeug liegt.

einige versicherer bieten versicherungschutz für einen atlas, für eine billige kamera (zur aufnahme eventueller unfälle) und ähnliche kleinigkeiten (steht in den jeweiligen bedingungen, und ist mittlerweile von versicherer zu versicherer sehr verschieden). dabei ist es aber egal, ob das zeug nun offen auf dem beifahrersitz lag, oder versteckt im kofferraum...laptops, pelzmäntel u.ä. sind darin aber ohnehin nie versichert.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

@talla

Zitat:
spielt alles keine rolle, weil in der teilkasko (und von der reden wir hier) hausrat oder sonstiges nicht mit dem fahrzeug verbundenes zeug ohnehin nicht versichert gilt. egal wo es im fahrzeug liegt.



Zitat:
Hallo,

jetzt mal rein fiktiv gesehen:

Ich komme zu meinem Auto (Vollkaskoversichert) und merke, dass nicht mehr abgeschlossen ist...



Nix für ungut... Smilie
Gruß Dookie
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

die teilkakso ist in der vollkasko enthalten,
und ED ist auch nur in der teilkasko versichert Winken

und für die vollkasko gilt das gleiche, da ist hausrat auch nicht versichert...
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
die teilkakso ist in der vollkasko enthalten,
und ED ist auch nur in der teilkasko versichert Winken


Okay, jetzt weis ich wie es gemeint war Verlegen Schande über mein Haupt Sehr glücklich

Zitat:
und für die vollkasko gilt das gleiche, da ist hausrat auch nicht versichert...


Das stimmt allerdings, nur gemeldete Einbauten kann man mitversichern, gegen Aufpreis versteht sich...

Gruß Dookie!
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen, ich lasse meinen Laptop auf dem Rücksitz meines Autos liegen (was mir sogar schonmal passiert ist Lachen ). Dann kann die Teilkaskovers. die Zahlung verweigern, indem sie sich auf grobe Fahrlässigkeit beruft (der Einbruch wurde sozusagen herausgefordert).

Das war es wahrscheinlich, was frantekunter meinte.

Meines Wissens nach muss man das Bedienteil vom Radio nicht abnehmen.
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frantekunter
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Angenommen, ich lasse meinen Laptop auf dem Rücksitz meines Autos liegen (was mir sogar schonmal passiert ist Lachen ). Dann kann die Teilkaskovers. die Zahlung verweigern, indem sie sich auf grobe Fahrlässigkeit beruft (der Einbruch wurde sozusagen herausgefordert).

Das war es wahrscheinlich, was frantekunter meinte.

Meines Wissens nach muss man das Bedienteil vom Radio nicht abnehmen.


Das ist es ja, die Verleitung zum Diebstahl oder Aufbruch.

Stell mal eine alte Rostlaube mit einem noch älterem Radio an den Strassenrand, das wird nicht beachtet.
Laß aber mal einen Lapptop oder Pelzmantel drin liegen, kannst Du Dir Gedanken über die Versicherung machen,
mit der Kiste werden sich die Jungs der Brechstange beschäftigen.

Da dieses dann als grobe Fahrläßigkeit dir angehangen wird, kannst Du den Schaden selbst tragen.

Mit dem Bedienteil is tes so eine Sache. Sicher ist es als Diebstahlschutz gedacht, nur was ist wirklich wenn es klemmt
oder was weiß ich was ist, das es sich nicht abnehmen läßt, erlischt dann der Versicherungsschutz?
Ich denke mal nein, das wäre zu einfach.

MfG Frantek
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

die teilkasko soll also den schaden am PKW wg. grober fahrlässigkeit ablehnen?

jein, bzw. ist die begründung nicht "grobe fahrlässigkeit"

wenn ein täter in ein kfz einbricht, um nur den pelzmantel zu stehlen, liegt ein vandalismusschaden am PKW vor. dieser vandalismusschaden ist in der teilkasko nicht versichert. der täter wollte ja nicht in das fahrzeug einbrechen um das versicherte fahrzeug oder versicherte teile zu stehlen...sondern er wollte nicht versicherte teile stehlen.

der vandalismusschaden wäre aber über die vollkasko versichert.

wird aber z.b. ein pelzmantel und das autoradio gestohlen, so ist der schaden am PKW und das autoradio ganz normal über teilkasko versichert. der pelzmantel ist in der teilkasko nicht versichert, eine hausratversicherung, in der solche fälle mitversichert sind, könnte aber wg. grober fahrlässigkeit ablehnen, wenn der gegenstand offen im fahrzeug lag.

und im übrigen ist es auch keine vertragliche pflicht, ein abnehmbares bedienteil mitzunehmen. wird ein solches radio in folge einbruch-diebtahl gestohlen, wird das auch über die teilkasko ersetzt.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist der Schaden damals auch bezahlt worden (naja, ich war ja auch MItarbeiterin). Radio wurde ebenfalls gestohlen (wie auch Laptop, Tasche.........................). Trotzdem habe ich erst vor kurzem bei einem ähnlichen Fall gelesen, dass die TK-Vers den Schaden aus den gegebenen Gründen ablehnen wollte. Der VN hat daraufhin geklagt, da der Laptop nicht sichtbar im Auto verstaut war. Das Gericht hat ihm daher Recht gegeben.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 05.04.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
KFZ - Kaskoversicherung
DieKaskoversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust Ihrer Fahrzeuges. Man unterscheidet nach Teil- und Vollkasko. Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Unterschlagung, Schäden durch Diebstahlversuch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Kurzschlußschäden an der Verkabelung, Glasbruch- und Wildschäden.Es besteht die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Die Vollkaskoversicherung ersetzt zusätzlich zu den Teilkaskoschäden auch Schäden durch Unfälle und mutwillige Handlungen fremder Personen ( Vandalismus ). Auch hier besteht die Möglichkeit verschiedener Selbstbeteiligungen. Im Fall eines Diebstahls gilt zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 10 % als vereinbart, wenn keine anerkannte elektronische Wegfahrsperre vorhanden ist.


http://www.versicherungsmarkt-mv.de/versicherungen/kfz.html


selbst wenn das auto nur gewaltsam geöffnet wird und die täter z.b. gestört werden, kommt die TK für den schaden auf.

liegen allerdings wertvolle sachen offen sichtbar im auto, wird die versicherung eine leistung wohl mit der einrede der groben fahrlässigkeit ablehnen. wobei ein pelzmantel oder ein laptop nicht gegenstand der TK sind.

@ihuehn
das urteil bezog sich auf denr kfz schaden und nicht auf den laptop oder?


hier gibts muster AKB incl. liste der mitversicherten teile

http://www.stvkr.de/Kfz-Haftpflicht/akb98.htm


Zuletzt bearbeitet von denotto am 05.04.06, 10:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja genau. Stand so vor ca. 2 Monaten in der Zeitung bei uns.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
selbst wenn das auto nur gewaltsam geöffnet wird und die täter z.b. gestört werden, kommt die TK für den schaden auf.


so pauschal ist es eben leider nicht richtig...

Zitat:
liegen allerdings wertvolle sachen offen sichtbar im auto, wird die versicherung eine leistung wohl mit der einrede der groben fahrlässigkeit ablehnen.


auch das stimmt so pauschal nicht
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