Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.04.06, 19:24 Titel: Frage zum Domainrecht
Angenommen:
A besitzt eine Domain „bezeichnung.com“. Die Domain wird von A zur Zeit nicht genutzt, es gibt jedoch dazu eine Geschäftsidee zur gewerblichen Nutzung der Domain von A. Den gleichen Domainnamen hat ein Verlag -B- für seine .de Domain registriert. Also „bezeichnung.de“. Der Domainname ist nicht der des Verlags –B.-, jedoch ein Teil einer Bezeichnung für ein Print-Produkt (Dargestellt im Print Produkt als „xy bezeichnung“) des Verlags. Unter „xy-bezeichnung.com“ kommt man auch auf die „bezeichnung.de“ Web-Site des Verlags –B-. Das Wort „bezeichnung“ besteht aus ein aus zwei Substantiven zusammengesetztes deutsches Wort, wie z.B. „Kleidersammlung“. Der Verlag –B- hat auch schon längere Zeit die Domain „bezeichnung.de“ registriert. Für das Wort „xy-bezeichnung“ hat der Verlag –B- eine Wort/Bild-Marke eingetragen. Der Schutzanspruch der Marke „xy-bezeichnung“ besteht allerdings nur in der Sparte der Druckereierzeugnisse, also nicht im Bereich der Telekommunikation. Hat der Verlag unter diesen Umständen einen Anspruch auf die von A eingetragene Domain „bezeichnung.com“?
Vielen Dank für die Einschätzung!
Verfasst am: 05.04.06, 22:55 Titel: Re: Frage zum Domainrecht
immofisch hat folgendes geschrieben::
Angenommen:
A besitzt eine Domain „bezeichnung.com“. Die Domain wird von A zur Zeit nicht genutzt, es gibt jedoch dazu eine Geschäftsidee zur gewerblichen Nutzung der Domain von A. Den gleichen Domainnamen hat ein Verlag -B- für seine .de Domain registriert. Also „bezeichnung.de“. Der Domainname ist nicht der des Verlags –B.-, jedoch ein Teil einer Bezeichnung für ein Print-Produkt (Dargestellt im Print Produkt als „xy bezeichnung“) des Verlags. Unter „xy-bezeichnung.com“ kommt man auch auf die „bezeichnung.de“ Web-Site des Verlags –B-. Das Wort „bezeichnung“ besteht aus ein aus zwei Substantiven zusammengesetztes deutsches Wort, wie z.B. „Kleidersammlung“. Der Verlag –B- hat auch schon längere Zeit die Domain „bezeichnung.de“ registriert. Für das Wort „xy-bezeichnung“ hat der Verlag –B- eine Wort/Bild-Marke eingetragen. Der Schutzanspruch der Marke „xy-bezeichnung“ besteht allerdings nur in der Sparte der Druckereierzeugnisse, also nicht im Bereich der Telekommunikation. Hat der Verlag unter diesen Umständen einen Anspruch auf die von A eingetragene Domain „bezeichnung.com“?
Vielen Dank für die Einschätzung!
wenn sie angst haben, dass ihnen jemand "ihre" domain streitig macht, sollten sie professionelle hilfe in anspruch nehmen und nicht in einem öffentlichen forum einen sachverhalt posten, den man mangels kenntnis der tatsächlichen umstände, insbeondere der domainnamen, nicht beantworten kann.
Verfasst am: 06.04.06, 06:17 Titel: Re: Frage zum Domainrecht
Servicer hat folgendes geschrieben::
immofisch hat folgendes geschrieben::
Angenommen:
A besitzt eine Domain „bezeichnung.com“. Die Domain wird von A zur Zeit nicht genutzt, es gibt jedoch dazu eine Geschäftsidee zur gewerblichen Nutzung der Domain von A. Den gleichen Domainnamen hat ein Verlag -B- für seine .de Domain registriert. Also „bezeichnung.de“. Der Domainname ist nicht der des Verlags –B.-, jedoch ein Teil einer Bezeichnung für ein Print-Produkt (Dargestellt im Print Produkt als „xy bezeichnung“) des Verlags. Unter „xy-bezeichnung.com“ kommt man auch auf die „bezeichnung.de“ Web-Site des Verlags –B-. Das Wort „bezeichnung“ besteht aus ein aus zwei Substantiven zusammengesetztes deutsches Wort, wie z.B. „Kleidersammlung“. Der Verlag –B- hat auch schon längere Zeit die Domain „bezeichnung.de“ registriert. Für das Wort „xy-bezeichnung“ hat der Verlag –B- eine Wort/Bild-Marke eingetragen. Der Schutzanspruch der Marke „xy-bezeichnung“ besteht allerdings nur in der Sparte der Druckereierzeugnisse, also nicht im Bereich der Telekommunikation. Hat der Verlag unter diesen Umständen einen Anspruch auf die von
A eingetragene Domain „bezeichnung.com“?
Vielen Dank für die Einschätzung!
wenn sie angst haben, dass ihnen jemand "ihre" domain streitig macht, sollten sie professionelle hilfe in anspruch nehmen und nicht in einem öffentlichen forum einen sachverhalt posten, den man mangels kenntnis der tatsächlichen umstände, insbeondere der domainnamen, nicht beantworten kann.
>> Ich habe mich nur an die Spielregeln im Forum gehalten - Da heißt es: "...Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems."
Ich bat um eine Einschätzung der Sachlage aufgrund der deutlich gemachten Problematik. Ich freue mich über weitere Einschätzungen zur Problematik....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.