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Verfasst am: 05.04.06, 19:33 Titel: Wie wird bei Widerrufsfrist gezählt ?
Hallo!
Ich hab eine Frage zur Wahrung der Widerrufsfristen: Angenommen Kunde K kauft eine Ware bei einem gewerblichen Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler,hat also auch 2wöchiges Widerrufsrecht.Der Kunde erhält die Ware am 23.2. oder 24.2.,das genaue Datum kann der Händler anhand der Paketdaten nicht genau ermitteln,da als letzte Meldung in der Sendungsverfolgung der Post nur die Ankunft im Paketzentrum am 22.2. vermerkt ist. Am 10.3.widerruft der Kunde den Kauf per E-Mail. Meine Frage: Wie wird in so einem Fall die Widerrufsfrist berechnet bzw wie wird ein Tag definiert ? Ist der 1.Tag schon am Empfangstag um 23.59 zu Ende oder endet der erst zur Zustellzeit am nächsten Tag ? Bei Zustellung am 23.2. wäre das egal,denn dann ist der Widerruf auf jeden Fall zu spät. Bei Zustellung am 24.2. würde das jedoch einen gewaltigen Unterschied machen.... wie ist also die Widerrufsfrist definiert ?
Verfasst am: 05.04.06, 23:12 Titel: Re: Wie wird bei Widerrufsfrist gezählt ?
MarcoW1975 hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ich hab eine Frage zur Wahrung der Widerrufsfristen: Angenommen Kunde K kauft eine Ware bei einem gewerblichen Internetauktionshaus [Name geändert]-Händler,hat also auch 2wöchiges Widerrufsrecht.Der Kunde erhält die Ware am 23.2. oder 24.2.,das genaue Datum kann der Händler anhand der Paketdaten nicht genau ermitteln,da als letzte Meldung in der Sendungsverfolgung der Post nur die Ankunft im Paketzentrum am 22.2. vermerkt ist. Am 10.3.widerruft der Kunde den Kauf per E-Mail. Meine Frage: Wie wird in so einem Fall die Widerrufsfrist berechnet bzw wie wird ein Tag definiert ? Ist der 1.Tag schon am Empfangstag um 23.59 zu Ende oder endet der erst zur Zustellzeit am nächsten Tag ? Bei Zustellung am 23.2. wäre das egal,denn dann ist der Widerruf auf jeden Fall zu spät. Bei Zustellung am 24.2. würde das jedoch einen gewaltigen Unterschied machen.... wie ist also die Widerrufsfrist definiert ?
Marco
§ 187 BGB Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
nicht vergessen: es wird oft nicht ordnungsgemäß über das widerrufsrecht belehrt, oder es werden die gesetzlichen informationspflichten nicht erfüllt. dann beginnt die widerrufsrist überhaupt nicht zu laufen. dann kommt es auf die frage 23.2. oder 24.2. nicht an.
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