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Überschreitung der Widerrufsfrist

 
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PhilippMUC
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 14:09    Titel: Überschreitung der Widerrufsfrist Antworten mit Zitat

Hallo, folgender Fall:

Kunde bestellt Ware bei einem Versandhaus. Bezahlung per Lastschriftverfahren.

Ware wird versendet, am selben Tag der Betrag abgebucht.

Am folgendem Tag wird die Lastschrift mangels Kontodeckung zurückgewiesen. Gleichzeitig schreibt der Kunde, er wird das Spiel zurücksenden (Widerruf). Dem Kunden wird mitgeteilt, dass er innerhalb 14 Tage natürlich jederzeit die Ware zurücksenden kann. Wegen der Fehlbuchung entstehen aber Bankgebühren in Höhe von 10 Euro (steht auch so in den AGB)

Kunde meldet sich nicht mehr, es kommt auch keine Ware. Mahnung nach ca. 1 Monat mit Androhung Inkasso-Verfahren. Kunde reagiert und schreibt, er habe vergessen die Ware zurückzusenden, wieder ignoriert er die Forderung der Bankgebühren. Dem Kunden wird geantwortet, dass die Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Ware beträgt, und er nur in diesem Zeitraum zurücksenden kann.

Kunde schickt also fast 2 Monate nach Erhalt die Ware zurück und ignoriert weiterhin die Forderung nach den Bankgebühren. Wegen der Überschreitung der Widerrufsfrist werden dem Kunden folgende 2 Möglicheiten zur Wahl gestellt (Artikel ist ein Importvideospiel, jetzt nicht mehr aktuell und somit nicht zum sleben Preis zu verkaufen):
- Ware zum urspünglichen Preis zzgl. Bankgebühren kaufen
- Ware wird bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert und Kunde zahlt Ausgleich zum urspünglichen Preis

Kunde ignoriert Mails, nochmal ne Mahnung, Kunde behauptet, der Händler hätte einer Verlängerung der Widerrufsfrist zugestimmt, dies ist aber nicht mal andeutungsweise geschehen, es wurde immer auf die 14 Tage Frist hingewiesen.

Kunde ignoriert daraufhin alles, für ihn scheint die Sache abgeschlossen. Die Forderung nach den Bankgebühren ist noch offen.

Frage:
- Kann der gesammte Rechnungsbetrag eingefordert werden (Ware wird dann nach begleichen versendet)?
wenn nein, in wie weit lässt sich hier gegen den ignoranten Kunden vorgehen?
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PhilippMUC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hat keiner einen Tip? Wäre mir sehr wichtig.

Widerruf wurde fristgerecht angekündigt (eMail), aber erst nach fast zwei Monate die Ware zurückgesendet. Ist der Widerruf somit "gültig" oder kann der Verkäufer auf den Kauf bestehen?

Danke im Vorraus.
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