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KFZ-Versichung in der EU ...
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mwuschi
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 23:35    Titel: KFZ-Versichung in der EU ... Antworten mit Zitat

Hallo, auch nach langem suchen in den Foren und im Internet habe ich nichts gescheites gefunden, es geht um die KFZ-Versicherung im EU-Ausland.
Soweit mir bekannt ist, ist es möglich ein KFZ bei jeder europäischen Versicherung zu versichern, sofern diese das mitmacht. Stimmt das?
Grundsatzbestimmungen gibt es, aber sind schon Möglichkeiten bekannt?
Habe mich mal bei http://europa.eu.int/comm/internal_market/insurance/motor_de.htm
durchgelesen .. evtl. hat aber hier bereits jenes schon mal gemacht, würde mich über Erfahrungen freuen.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 31.03.06, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

zur praxis

kein deutsches VU versichert KFZ mit ausländischer zulassung.
hier stellt sich die frage ob die zulassungsstellen ausländische VB akzeptieren.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

verstehe die Frage so, daß es um ein in D zugelassenes Fahrzeug geht, das im EU-Ausland versichert werden soll, richtig?

Im Prinzip: ja

Voraussetzung: der ausländische Versicherer müsste mW nur die Vorgaben des hiesigen Pflichtversicherungsgesetzes erfüllen.
_________________
chatterhand
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mwuschi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hi,

verstehe die Frage so, daß es um ein in D zugelassenes Fahrzeug geht, das im EU-Ausland versichert werden soll, richtig?

Im Prinzip: ja

Voraussetzung: der ausländische Versicherer müsste mW nur die Vorgaben des hiesigen Pflichtversicherungsgesetzes erfüllen.


Genau darum geht es - ein hier zugelassenes Fahrzeug bei einer in einem anderen europäischen Land ansässigen Versicherung zu versichern. Soweit ich das verstanden habe, sind die ausländischen Versicherer, sofern ermöglicht, an europäisches Recht gebunden, das heißt, im Grunde ist der Ort der Versicherung egal, solange diese einen als Versicherungsnehmer akzeptiert.
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

hier kann man mal nachschlagen.

http://bundesrecht.juris.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

na dann: viel Erfolg bei der Suche!

Wäre nicht schlecht, wenn Sie sich dann noch mal melden...
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chatterhand
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Sehr interessant. Wenn ich den Gesetzeswortlaut im Kontext verstande habe, dürfe es also tatsächlich die Möglichkeit geben, ein in Deutschalnd zugelassenen Kraftfahrzeug durch eine nichtdeutsches Versicherungsunternehmen versichern zu lassen. Das Versicherungsunternehmen müsste lediglich unsere Bedingungen erfüllen.
Und daran wird es wohl letztlich scheitern.
Aber von mir auch viel Glück auf der Suche.
Tipp: Großbritannien. Die versichern so ziemlich alles.


Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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mwuschi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Hallöle

Sehr interessant. Wenn ich den Gesetzeswortlaut im Kontext verstande habe, dürfe es also tatsächlich die Möglichkeit geben, ein in Deutschalnd zugelassenen Kraftfahrzeug durch eine nichtdeutsches Versicherungsunternehmen versichern zu lassen. Das Versicherungsunternehmen müsste lediglich unsere Bedingungen erfüllen.
Und daran wird es wohl letztlich scheitern.
Aber von mir auch viel Glück auf der Suche.
Tipp: Großbritannien. Die versichern so ziemlich alles.


Grüssle


Danke sehr, ich tendiere irgendwie zu neuen osteuropäischen Staaten, da ich mir davon einen größeren Vorteil verspreche, was die Prämie angeht. Winken England ist aber evtl. auch eine Alternative. Ich werde mich mit den Versicherungen in Verbindung setzen und meine Erfahrungen dann hier weiter posten.

Gruß

mwuschi
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Na da würde ich mich ja bedanken, wenn ich im Zweifelsfall die Geschädigte wäre und mich mit GB auseinandersetzen dürfte... Mit den Augen rollen Auf was für Gedanken manche Leute kommen, ts ts.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 05.04.06, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Na da würde ich mich ja bedanken, wenn ich im Zweifelsfall die Geschädigte wäre und mich mit GB auseinandersetzen dürfte... Mit den Augen rollen Auf was für Gedanken manche Leute kommen, ts ts.


ich würde gerne das gesicht des mitarbeiters auf der zulassungsstelle sehen, wenn ihm eine VB eines polnischen versicherers vorgelegt wird.
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mwuschi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich das allerdings als nunmal Möglichkeit der EU sehen würde - natürlich ist es nicht zwingend von Vorteil für den Gegner, da bin ich aber soweit "egoistisch" und schaue natürlich in wie fern ich erstmal einen Nutzen davon habe. Und da verspreche ich mir erstmal einen finanziellen. Und wie dem Text unten zu entnehmen, richtet man etwaige Forderungen an ein deutsches Unternehmen, mit dem die ausländische Versicherung ein
Kooperationsabkommen haben muß, da sie sonst nicht in Frage kommt.

Bei den KFZ-Ämtern ist immer von einer gültigen Versicherungsbestätigung die Rede, nicht von einer gültigen deutschen Versicherungsbestätigung.

Einen sehr interessanten Text zu dem Thema habe ich unter

http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/factsheets/de/car/insurance/de.html

gefunden. Möglich ist es. Die Frage nach Formalitäten bleibt nur noch.
_________________
--
Alle Antworten entsprechen der eigenen Meinung und sind keinesfalls rechtich bindend.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

ich frage mich gerade weshalb jemand ein in D zugelassenes fahrzeug im "ausland" versichern will! also ich weiß ja nicht die paar euro "ersparniss" u. der ganze aufwand, das rechnet sich m.M. nach null auf null auf.

nur mal so als kleiner einwurf: fahre als relativ führerscheinneuling mit SF 1 (100%) mit HP u. Teilkasko 150€ selbstbeteiligung, bezahle gerademal 47€ im monat! rechnen wir mal runter das ich irgendwannmal auf 30% fahre u. sich bis dahin nichts in der regional u. typklasse ändert, nach adam u. riese wären das als knapp 15,63€ im monat.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

ich geh ohnehin davon aus, dass das ganze so nicht funktionieren wird.

soweit ich noch weiß, muß ein ausländischer versicherer, der in D versicherungen vertreiben will, auch einen sitz in D haben und dann kommen dazu die gesetzlichen auflagen (alleine schon was die versicherungssummen angeht...) und die entsprechenden risikoberechnungen für die prämie. deshalb ist ein ausländischer versicherer der in D versicherungen vertreiben darf, auch nicht oder nur unerheblich billiger, je nachdem wie er kalkuliert, und von wem er sich am ende die prämie holt.... ebenso nehmen versicherer i.d.r. keine kunden, die keinen wohnsitz im land des versicherers haben - trotz EU
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich an der ganzen Geschichte auch noch interessieren würde:

angenommen, ich schaffe es, einen ausländischen Autoversicherer zu finden, der zum Geschäftbetrieb in Deutschland zugelassen ist (nein, ich meine jetzt nicht sowas wie Zürich, Axa, Basler usw, sondern echt einen ausländischen Versicherer entsprechend dieser EU-Richtlinie, wie man in dem Link von mwuschi nachlesen kann):

wie funktioniert das dann wohl mit der Anrechnung von schadenfreien Jahren? Vor allem vielleicht später, wenn ich den Vertrag mit dem ausländischen Versicherer mal kündige und zu einem deutschen oder einem anderen ausländischen Versicherer wechsle? Welche schadenfreien Jahre werden aufgrund welcher Bestimmungen dann anerkannt?

*********************************
edit:

sorry, hab die Antwort selber gefunden: vgl. § 5, Abs. 7 PflVersG. Danach werden schadenfreie Jahre überall anerkannt; der Versicherer muss dem VN bei Vertragsbeendigung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
denke schon, daß es theoretisch funktionieren könnte. Es müßte ja 'nur' die genannte Pflicht erfüllt werden. Den Aspekt ob ein Sitz des Unternehmens in D sein muß, lasse ich mal außen vor.

Praktisch würde ich folgende Probleme sehen:

- der Vertrag würde wohl ausländischem Recht unterliegen
- Schadenregulierungsleistungen könnten z.T. niediger ausfallen, sprich der Kunde zahlt einen evt. verbleibenden Rest selbst(wir wollen mal einen Schaden annehmen und die Bedingungen des Versicherers enthalten diese Leistungen nicht oder nur bis zu einem bestimmten Betrag)
- Kommunikation mit dem Versicherer (Sprache, Kosten)

Das wäre mir schon eine evtl. Beitragsersparnis nicht wert.

Außerdem: wenn es eine solche Möglichkeit tatsächlich schon gäbe, dann hätte eine/r von den Kundigen das doch schon hier geäußert.

Finde dieses Forum immer wieder Klasse!
_________________
chatterhand
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::

ich würde gerne das gesicht des mitarbeiters auf der zulassungsstelle sehen, wenn ihm eine VB eines polnischen versicherers vorgelegt wird.


Solange der Vordruck dem amtlichen Muster entspricht, wird er/sie die annehmen.

Evtl. wird nachgemessen... Winken
_________________
chatterhand
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