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Muss ein Gericht Aktenzeichen einem Anwalt mitteilen?

 
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 19:08    Titel: Muss ein Gericht Aktenzeichen einem Anwalt mitteilen? Antworten mit Zitat

Muss ein Gericht einem Anwalt, der nur die Beteiligten, aber nicht das Aktenzeichen kennt, dieses dem Anwalt auf Nachfrage mitteilen?

Wie schaut es aus, wenn ein Nichtjurist beim Gericht ein Aktenzeichen erfahren möchte?
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 21:24    Titel: Re: Muss ein Gericht Aktenzeichen einem Anwalt mitteilen? Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
Muss ein Gericht einem Anwalt, der nur die Beteiligten, aber nicht das Aktenzeichen kennt, dieses dem Anwalt auf Nachfrage mitteilen?

Wie schaut es aus, wenn ein Nichtjurist beim Gericht ein Aktenzeichen erfahren möchte?



Es ist ja eine ganz witzige Idee, wenn Fritz Meier wissen will, ob das Lieschen Müller den Hans Schulze verklagt hat, einfach das Gericht anzurufen und um das Aktenzeichen zu bitten. Sagt das Gericht: „Nein, ham wa’ nich“ – dann hat Fritz Meier schon mal ein Negativattest. Mit dem er dummes Zeug anrichten kann.

Bestätigt das Gericht gar und sagt: „Jawoll, haben wir unter Aktenzeichen 1 F 0815/06“, dann hat er also eine positive Bestätigung, mit der er vielleicht noch viel mehr dummes Zeug anrichten kann. Aus dem Registerzeichen, das Bestandteil des Aktenzeichens ist, kann er auch gleich noch weitere Schlüsse über den Inhalt der Klage ziehen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Registerzeichen

Kann das denn so richtig sein?
Wofür brauchst du denn das Aktenzeichen?
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür gibt es viele Gründe.
Vielleicht weiß ja der B, daß der K schon mal jemanden in der gleichen Sache verklagt hat und mit denselben falschen Zeugen aufgetreten ist. Das wäre natürlich ein nicht unwichtiges Beweismittel in einem aktuellen Prozeß.
Das nur mal so als Beispiel. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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