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Kamera runtergefallen - Haftpflichtversicherung?

 
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RedLaila
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 12:11    Titel: Kamera runtergefallen - Haftpflichtversicherung? Antworten mit Zitat

A war bei seiner Schwester über Weihnachten zu Besuch. A wollte mit der Digitalkamera seiner Schwester ein Foto machen. A stand dabei mit dem Rücken zur Tür. Da stieß das Kind (1 Jahr alt) der Schwester die Tür auf, A erschrak und ließ vor Schreck die Kamera fallen. Die Kamera ist jetzt defekt. Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung von A?

Vielen Dank vorab für die Antworten.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

versuchen, ich glaubs aber nicht.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen. Es kann nur sein, dass sich der Versicherer wieder mal damit herausredet, dass die Sache geliehen war. Gar nicht erst darauf einlassen, da die Sache nur kurzfristig überlassen wurde und die Wohnung der Besitzerin nicht verlassen hat.

Und ob man das mir dem Kind unbedingt ansprechen muss, naja ich weiß nicht.

Übrigens gibt es in der Regel eine Frist von 1 Woche was die Schadensanzeige betrifft.
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RedLaila
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung weigert die Zahlung, kurze Schilderung:

A hat den Schaden gemeldet und dort einfach nur mitgeteilt, dass er beim Besuch bei seiner Schwester die Kamera vom Schrank genommen hat und sie ihm dann runtergefallen ist. Als Zeugen waren seine Schwester und deren Mann angegeben, die befanden sich mit ihm in einem Raum. (Das hereinkommende Kind wurde nicht erwähnt)

Lange Zeit keine Reaktion der Versicherung. Nach dem Anruf der Schwester bei der Versicherung, um den momentanen Stand zu erfahren, wurde eine Schreiben rausgeschickt, in dem die Schwester den Hergang schildern sollte. Sie hat folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr ........,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 10.03.06 teile ich Ihnen folgende Informationen mit.

Der Schaden ereignete sich nachmittags am 25.12.05 in meinem Wohnzimmer. Mein Bruder A, der zu den Feiertagen zu Besuch war, nahm sich ohne mein vorheriges Einverständnis meine Digitalkamera vom Wohnzimmerschrank, schaltete sie ein und dabei fiel ihm die Kamera aus den Händen auf den Boden. Die Kamera fiel direkt auf das herausgefahrene Objektiv (welches beim einschalten der Kamera automatisch herausfährt) und dieses brach ab bzw. das komplette Objektiv war in mehrere Einzelteile zerfallen. Gern kann ich Ihnen zur besseren Verständlichkeit, wenn Sie mir Ihre E-Mail Adresse mitteilen, ein Foto der defekten Kamera zusenden.


Sicher wurde jetzt der Wortlaut nahm sich ohne mein vorheriges Einverständnis hier zu sehr beachtet. Mit diesem Satz wollte die Schwester nur ausdrücken, dass er sie nicht gefragt hat, ob er sich mal eben die Kamera nehmen dürfte, um ein Foto zu machen bzw. er sich die Kamera nicht geliehen hat. Sie hat ja gesehen, dass er sich die Kamera vom Schrank genommen hat und dies stillschweigend so hingenommen bzw. es ihm ja in dem Sinne erlaubt.

A bekam jetzt folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr A,

wird ein Gegenstand widerrechtlich eigenmächtig in Besitz genommen oder ohne Einwilligung benutzt, liegt eine verbotene Eigenmacht vor. Ihrem Versicherungsvertrag liegen die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. Hiernach sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden, die sich der Versicherungsnehmer durch verbotene Eigenmacht verschafft, ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Es besteht daher für diesen Schadenfall kein Versicherungsschutz




Wie kann man jetzt darauf reagieren?

Vielen Dank Vorab für Eure Hilfe
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wortwahl war nicht unbedingt gut, entspricht ja aber leider der Wahrheit. Trotzdem finde ich, dass hier ein Sachbearbeiter streng nach Vorschrift handelt und die familiäre Situation einfach verkennt.

Ich würde nochmals die Gesellschaft anschreiben und darauf verweisen, dass es vollkommen normal ist am 1. Weihnachtsfeiertag innerhalb der Familie dieses Fest zu feiern und das hierzu auch die Sichtung oder Begutachtung von Weihnachtsgeschenken gehört. Das man sich hierfür als Familienmitglied nicht immer die Einwilligung holt ist absolut nachvollziehbar und üblich.

Vielleicht bringts was.

Wenn nicht, empfehle ich das Sie sich darüber Gedanken machen ob Sie noch bei der richtigen Gesellschaft versichert sind. Denn auch bei einer Schadensablehnung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Und bevor ich mir hier schelte abhole, richtig, es entspricht den Versicherungsbedingungen. Aber etwas mehr Kulanz wäre angebracht. Und hier kann man die Guten von den Schlechten unterscheiden. Denn auch andere Mütter haben schöne Töchter.

Noch ein Hinweis am Rande: Ich weiß nicht durch wen Sie in Versicherungsangelegenheiten betreut werden. Aber sein Handwerk scheint er nicht zu verstehen. Hätten Sie eine anständige Betreuung, dann wären in der Schadensmeldung diese Fehler nicht aufgetreten.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

ja, die ablehnung istz zwar grundsätzlich richtig, aber extrem kleinlich...und die wortwahl "ohne einverständnis" war extrem unglücklich.

vielleicht sollte man noch mitteilen, dass zwar in dem moment die kamera ohne das wissen der geschädigten genommen wurde, sie aber grundsätzlich nichts dagegen gehabt hätte, wenn er von der familie fotos schiessen will.
so nachgeschobene erklärungen haben natürlich immer einen etwas faden beigeschmack, aber schlimmer kanns ja auch nicht mehr werden...
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RedLaila
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

A hat sich entschlossen, auf diese Ablehung zu reagieren und möchte einen Brief aufsetzen, in dem noch mal der Hergang beschrieben werden soll, (das A zu Weihnachten im beisein seiner Schwester deren Kamera vom Schrank genommen hat, diese angemacht hat und ihm dabei aus den Händen fiel.)
Könntet ihr eventuell bei der Formulierung des Briefes behilflich sein, bzw. mal schreiben wie es am besten geschrieben werden sollte, nicht das es wieder falsch formuliert wird und dadurch zum Nachteil wird.

Nochmals vielen Dank.

Red Laila
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

RedLaila hat folgendes geschrieben::
Könntet ihr eventuell bei der Formulierung des Briefes behilflich sein, bzw. mal schreiben wie es am besten geschrieben werden sollte, nicht das es wieder falsch formuliert wird und dadurch zum Nachteil wird.



Nö. Das ist dann wirklich individuelle Rechtsberatung. Der A soll sich an seinen Versicherungsvertreter wenden, dazu isser schließlich da.
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Grüße, Mogli
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

also ich mag ja auch kleinlich sein, aber das hier empfohlen wurde, den tatsächlichen Sachverhalt (teilweise) nicht zu schildern finde ich nicht o.k.

Und jetzt im nachhinein noch zu versuchen, durch eine Ausdehnung der Unwahrheit die von vorne herein fehlerhafte Schilderung doch noch "ersatzpflichtig" darzustellen ist mir völlig unverständlich Sehr böse Vielleicht hätte man hier doch von Anfang an mit offenen Karten spielen sollen - dann wäre die Hilfestellung im nachhinein einfacher.

Ist euch eigentlich bewusst, das wir alle, die wir Versicherungsnehmer sind, im Jahr rund 100 EUR unserer Prämien in der Sach- und Haftpflichtversicherung allein dafür überweisen, dass (aus welchem Grund auch immer: Betrug, Kulanz, fehlerhafte Bearbeitung etc.) nicht versicherte Schadenfälle reguliert werden?
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MfG,
Duisburger

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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
Und jetzt im nachhinein noch zu versuchen, durch eine Ausdehnung der Unwahrheit die von vorne herein fehlerhafte Schilderung doch noch "ersatzpflichtig" darzustellen ist mir völlig unverständlich.


Warum Unwahrheit? Ich kann keine erkennen. Fakt ist, A nimmt sich die Kamera. Ohne um Erlaubnis zu fragen, was ja auch so schriftlich geäußert wurde. Das Kind stieß die Tür auf und A ist derart erschrocken, dass er die Kamera fallen ließ.

Hätte das Kind Person A mit der Tür angerempelt so das dadurch die Kamera runtergefallen wäre und hätte man dies verschwiegen ja dann Duisburger müsste ich dir vollkommen recht geben. Aber das kann ich nicht aus den Schilderungen entnehmen.

@ RedLaila
Wow-ich muss Mogli mal wieder recht geben. Bisher waren es Tipps wie man weiter vorgehen kann. Jetzt ein komplettes Schreiben aufzusetzen wäre tatsächlich Rechtsberatung. Und die soll bitte schön der machen, der an jedem Zahltag der Privathaftpflicht seine Bestandsprovision abkassiert. Lachen
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A wollte mit der Digitalkamera seiner Schwester ein Foto machen. A stand dabei mit dem Rücken zur Tür. Da stieß das Kind (1 Jahr alt) der Schwester die Tür auf, A erschrak und ließ vor Schreck die Kamera fallen


Zitat:
A hat den Schaden gemeldet und dort einfach nur mitgeteilt, dass er beim Besuch bei seiner Schwester die Kamera vom Schrank genommen hat und sie ihm dann runtergefallen ist. Als Zeugen waren seine Schwester und deren Mann angegeben, die befanden sich mit ihm in einem Raum. (Das hereinkommende Kind wurde nicht erwähnt)

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