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Verfasst am: 06.04.06, 10:42 Titel: Anfechtung einer Begünstigung bei Sterbegeldvers. möglich?
Nehmen wir mal an, jemand schließt zu Lebzeiten (wann auch sonst ) eine Sterbegeldversicherung zu Gunsten eines Dritten für den Zeitpunkt seines eigenen Ablebens ab und zahlt dort gleich eine Summe z.B. 10.000 Euro in bar ein.
=> Police geht sofort nach Erhalt an diesen begünstigten Dritten.
Bestehen zum Zeitpunkt des Ablebens, den Erben des Versicherungsnehmers irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten zu, gegen diese Begünstigung des Dritten vorzugehen bzw. diese Begünstigen anzufechten oder zu widerrufen?
aus dem Bauch heraus: Nein.
Der VN hat eine Willenserklärung dem VR gegenüber abgegeben. Und ist für den VR bindend.Leistungen aus dem Vertrag dürften damit nicht zur Erbmasse zählen. Evtl. gibt es aber Fristen hinsichtlich einer "Schenkung". Aber ich kann mich da natürlich auch irren. Evtl. mal die Jungs im Rechts-Thread hier im Forum fragen. _________________ MfG,
Duisburger
Meiner Meinung nach nein.
Sterbeversicherungen sind ähnlich wie Lebensversicherungen und werden grundsätzlich an den Begünstigten ausgezahlt.
Der Begünstigte kann nur vom Versicherungsnehmer geändert werden.
Dieses ist wohl schlecht nach dem Tod des VN möglich.
Gruß
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