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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 30.03.06, 11:33    Titel: Interessantes zur GEZ Antworten mit Zitat

http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&tid=2842
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 06.04.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Tacheles gefunden

Zitat:

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 28.03.2006 erstmals über die Anerkennung eines Härtefalls im Rahmen einer Klage auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu entscheiden. (Aktenzeichen: 3 A 7138/05)

Der Kläger, der über eine geringe Witwerrente verfügt, war ursprünglich aufgrund seines geringen Einkommens von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Der arbeitslose Kaufmann erhält monatlich 316 Euro Rente, ist aber mit den Rundfunkgebühren überfordert.

Seit der ab dem 1. April 2005 geltenden Neuregelung wird der Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht mehr von der Höhe des Einkommens, sondern vom Empfang bestimmter Sozialleistungen abhängig gemacht, die der Kläger unstreitig nicht erhält.

In besonderen Härtefällen kann der NDR jedoch verpflichtet sein, eine Ermessensentscheidung über die Befreiung zu treffen. Nach Auffassung der Kammer war im Falle des Klägers ein solcher besonderer Härtefall nicht gegeben. Er könne durch Beantragung von Leistungen nach dem SGB II - deren Bewilligung einen Anspruch auf Befreiung begründen kann - die Befreiungsvoraussetzungen herbeiführen. Wenn er hierauf verzichte könne er die Anerkennung als Härtefall nicht beanspruchen.

Geschockt
Irgendwie kann ich solcher Urteile nicht verstehen. Man kann ja glatt den Eindruck gewinnen es ist oberste Bürgerpflicht ALG2 oder Sozialleistungen zu beantragen. Im Ergebnis ist der, der keine Sozialleistungen beantragt der Dumme. Wenn ich sowas lese könnte ich mich jedesmal wieder darüber aufregen wenn sich jemand über die Mitnahmementatlität der Deutschen ärgert. Mit solchen Idiotischen Urteilen fördert man das doch nur...

Es ist doch höchst löblich wenn jemand auf Sozialleistungen verzichtet und versucht sich selbst mit allen Mitteln über Wasser zu halten. Da dann mit der Keule drauf zu schlagen ist mir einfach unbegreiflich.

Aber vielliecht kann es mir ja jemand erklären...
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 07.04.06, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

www.urheberrecht.org/news/2652

Ich überlege gerade ob ich den Vorschlag gut finden soll oder schlecht. Ich glaube eher schlecht. Das Problem der Gebührenverschwendung wird nicht behoben.

Im Zusammenhang mit einer klaren Definition des Rundfunkauftrages und einem Gremium, dass darauf achtet, dass die ÖR nicht Geld für Mutantenstadl, Soapgedöns und ähnliches verschwenden was sonst eh auf den Privaten laufen würde könnte ich mich damit anfreunden)
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