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vaderle Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 02.04.06, 13:24 Titel: Chancen bei Klage gegen Rücknahme der Zulassung an FH? |
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Ich hatte mich für das Sommersemester an einer FH beworben und wurde auch angenommen. Bekam sogar schon die Immatrikulationsbescheinigung damit ich Versicherung etc ummelden kann. Nun hab ich 3 Tage !! vor Beginn des Studiums einen Brief bekommen das die Zulassung zurückgenommen wurde weil ich schonmal vor 3 Jahren an einer Universität war und dort in einem Fach (Analysis 1) durchgefallen bin. Mir wurde damals auch gesagt das ich den Studiengang (Technische Informatik) nun nicht mehr studieren kann. Deswegen hatte ich mich an der FH auch für ein anderen Studiengang beworben. bin natürlich immernoch geschockt sowas so kurz vor Begin zu hören. Nun hatte ich auch nochmal mit der Universität gesprochen um mich zu erkundigen ob ich wirklich damals alle Chancen verbraucht habe und die meinten ja aber sie sagten zu mir auch das ich gegen die Rücknahme doch einfach Klagen soll. Aus dem Grund da ich längere Zeit im Glauben gehalten wurde das die Zulassung fest ist. Würde ich nciht angenommen werden würde somit kostbare Zeit weg sein sowie die Vorbereitung (inkl Kosten für Bücher die man sich schon so beschaffen hat). Habe meinen Klagebrief schon fertig aber wollte nochmal fragen wie die Chancen so sind. |
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Gast
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vaderle Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 02.04.06, 16:44 Titel: |
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Dann frag ich lieber so ob viele Klagen von Studenten durchkommen oder ob es eher schwierig ist sich gegen eine Entscheidung einer FH durchzusetzen |
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Gast
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Verfasst am: 02.04.06, 17:09 Titel: |
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-> nur wenige
-> sehr schwierig
Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Erfahrungen im Hochschulrecht zu konsultieren ist wohl immer sinnvoll, die Beweislast liegt im Verwaltungsverfahren beim Bürger. Die Forensuchfunktion bringt auch interessante Beiträge. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 04.04.06, 11:19 Titel: |
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vaderle hat folgendes geschrieben:: |
Dann frag ich lieber so ob viele Klagen von Studenten durchkommen |
Meistens klärt sich die Lage im Rahmen des Verwaltungsverfahrens - auch zu Gunsten des Studenten - oder sogar zuvor, wenn der erstmalig konsuliterte RA den Studenten erst einmal die Luftschlösser zerlegt.
vaderle hat folgendes geschrieben:: |
oder ob es eher schwierig ist sich gegen eine Entscheidung einer FH durchzusetzen |
Man klagt und gewinnt oder verliert. Ob das der Fall ist, hängt von den Tatsachen ab. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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vaderle Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 07.04.06, 15:57 Titel: |
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Hey ich hab meine Klage nun zurückgenommen weil ich keine Chancen sehe zu gewinnen. Hatte nochmal mit einen Rechtsanwalt gesprochen. Ausserdem wären die Kosten für ein Gerichtsverfahren bei um die 5000 Euro gewesen und bei 1-2 Jahren bearbeitungszeit bringt es eh nix. Wollt nun fragen ob trotzdem Kosten auf mich zukommen? Vielleicht ist noch wichtig zu sagen das ich derzeit Arbeitslos gemeldet bin. |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 07.04.06, 15:58 Titel: |
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[quote"vaderle"]Wollt nun fragen ob trotzdem Kosten auf mich zukommen? [/quote]
Den Rechtsanwalt werden Sie normalerweise schon zahlen müssen. |
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vaderle Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 07.04.06, 21:32 Titel: |
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Welchen Rechtsanwalt? Den von mir war ein kostenloser der von einer anderen Uni gestellt wurde |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 07.04.06, 23:58 Titel: |
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Dann natürlich nicht. |
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Paci noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.04.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 11.04.06, 14:21 Titel: |
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Angenommen, vom ursprünglichen Post ausgehend, der/die Betroffene hätte mehrere Semester aufgrund eines Fehlers betreffend Immatrikulation/Zulassung studiert - bis dieser der Studentenkanzlei aufgefallen wäre - müsste jener mögliche Kläger doch in weitaus besserer Position als in diesem Szenario stehen, was das Klagen anbelangt, wa?
Zum einen die Jahre sinnfreien Studierens (mal von "Persöhnlichkeitsentfaltung" und über_dem_Tellerrand_blicken abgesehen), dem daraus resultierenden Lag an Einkommen (durch Job, oder aber im Falle eines Studienwechslers späterem Eintritt ins Berufsleben) und - wenn tatsächlich ein Studienwechsel vorlag - auf ihm zukommenden Studiengebühren, die ja dank der verloren gegangenen Zeit auf ihn zukommen (mal vom Bafög abgesehen, mit dem es beim Studienwechsel häufig gleich dem Studienaabruch gehandhabt wird)
Hm.. also das würde mich mal interessieren. *hüstel*  |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 12.04.06, 09:44 Titel: |
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Paci hat folgendes geschrieben:: | Angenommen, vom ursprünglichen Post ausgehend, der/die Betroffene hätte mehrere Semester aufgrund eines Fehlers betreffend Immatrikulation/Zulassung studiert - bis dieser der Studentenkanzlei aufgefallen wäre - müsste jener mögliche Kläger doch in weitaus besserer Position als in diesem Szenario stehen, was das Klagen anbelangt, wa?
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Ja, durchaus. Generell gesprochen sind die Anforderungen dann höher. Ob es dennoch geht oder nicht, hängt wie so oft von den Details ab. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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vaderle Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.04.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 12.04.06, 12:25 Titel: |
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Das dumme ist ja selbst wenn du gute Chancen hast zu gewinnen mahlen die Mühlen nur sehr langsam. Wenn du vielleicht erst in einen Jahr die urteilsverkündung hast bringt das nicht viel. Ausser du kannst die Zeit verkraften |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 14.04.06, 20:05 Titel: |
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rueger hat folgendes geschrieben:: | die Beweislast liegt im Verwaltungsverfahren beim Bürger. |
Nö. Die Hochschule kann die Immat nur unter bestimmten Bedingungen versagen. Die muss sich auch beweisen. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 14.04.06, 20:08 Titel: |
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vaderle hat folgendes geschrieben:: | Ausserdem wären die Kosten für ein Gerichtsverfahren bei um die 5000 Euro gewesen und bei 1-2 Jahren bearbeitungszeit bringt es eh nix. |
Das wären bestimmt nicht die Kosten für ein Gerichtsverfahren gewesen. Die 5000 Euro sind der Streitwert. Die Verfahrenkosten liegen so bei dreihunter-irgendetwas Euro.
Man kann auch erstmal eine Antrag auf eine Einstweilige Anordnung stellen, das geht deutlich schneller. |
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