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wenn man eine Abmahnung erhält, weil man sein Impressum so dargestellt hat:
Impressum: Name & Anschrift
...ist das einfach so hinzunehmen?
und die meineten noch ich hätte keine Wiederrufsbelehrung. Ich gebe meinen Kunden eine 365 Tage Geld zurück Garantie. Steht auch so im Auktionstext.
... gebe aber nicht an, an wen der Wiederruf zu richten ist.
Ist ein 190€ Abmahnung einfach so hinzunehmen oder sollte ich da schnell einen Anwalt rübergucken lassen?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.04.06, 21:43 Titel:
Lassen Sie da schnell einen Anwalt rübergucken. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wichtig ist dabei, wer dich abgemahnt hat. Sind es die tollen massen Abmahner hast Du gute Karten. Kleine Fehler im Impressum sahen viele Richter auch als nicht abmahnfähig. Wegen Fehlernder Wiederrufsbelehrung darf nach meinem Wissen dich niemand abmahnen. Es ist halt dein Risiko, wenn da Wiederrufsbelehrung fehlt. Dann kann der Käufer auch nach 14 Tagen sich auf seine Wiederrufsrecht berufen, da die Belehrung fehlt. Für Abmahnungen gibt es mehrere Kretieren aber sehr kurze Zeiten (Fristen). Du solltest in jedem Fall die Mängel beseitigen, damit es nicht zur Einstweilugen Verfügung kommt, da dies sehr teuer werden kann. Achte auf die Fristen. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
Wegen Fehlernder Wiederrufsbelehrung darf nach meinem Wissen dich niemand abmahnen.
Das ist ein Irrtum! Die Konkurrenz oder ein Verbraucherschutzverein können da sehr wohl sehr schnell deswegen abmahnen. _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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