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Anrecht auf Lohnabrechnung?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 13:45    Titel: Anrecht auf Lohnabrechnung? Antworten mit Zitat

Muß ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung
aushändigen und wenn ja in welcher Frist muß er das für
den abgelaufenen Monat tun?

Ich habe zwar meinen Lohn für den August schon auf dem
Konto, aber immer noch keine Lohnabrechnung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 13:53    Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung? Antworten mit Zitat

Kommt drauf an.

Siehe z.B. auch hier:

http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/gewo.htm#p108
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RiArbG
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:55    Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung? Antworten mit Zitat

§ 108 GewO (=GewerbeOrdnung)

(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 14:35    Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung? Antworten mit Zitat

Danke, aber ich möchte auch wissen bis wann er mir die August-Abrechnung
aushändigen muß, denn ich habe die Abrechnung immer noch nicht und meine
Anmeldung bei der Krankenkasse auch noch nicht.
Dort bin ich aber angemeldet - ich habe nämlich bei der Kasse nachgefragt.
Mir fehlt wie gesagt immer noch die Abrechnung ich würde meinen
Arbeitgeber gerne einen § nennen, wenn es möglich ist, aber ich kann nichts
im Internet finden. Es steht nur überall, daß der Arbeitgeber z.B. dazu
verpflichtet ist ein Lohnkonto zu führen, aber über den Zeitraum und
Herausgabe der Abrechnung steht nichts.

Vielleicht kann mir nochmal jemand helfen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:53    Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung? Antworten mit Zitat

Das ergibt sich doch aus der vorherigen Antwort (Gewerbeordnung), die Abrechnung ist bei Auszahlung des Gehaltes auszuhändigen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 17:24    Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
aber ich kann nichts
im Internet finden. ... aber über den Zeitraum und
Herausgabe der Abrechnung steht nichts.


Also mehr als 2 mal auf den § hinzuweisen (1 x in Textform und 1 x als link), wo es ganz deutlich steht, kann man nun wirklich nicht. Sehr glücklich Geschockt Sehr glücklich
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 15:01    Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung? Antworten mit Zitat

Okay Okay - vielen Dank - habe die Brille aufgesetzt...... Lachen

Was kann ich denn machen, wen mein AG die Abrechnung trotzdem
nicht herausgibt?
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