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Verfasst am: 14.09.04, 17:55 Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung?
§ 108 GewO (=GewerbeOrdnung)
(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
Verfasst am: 21.09.04, 14:35 Titel: Re: Anrecht auf Lohnabrechnung?
Danke, aber ich möchte auch wissen bis wann er mir die August-Abrechnung
aushändigen muß, denn ich habe die Abrechnung immer noch nicht und meine
Anmeldung bei der Krankenkasse auch noch nicht.
Dort bin ich aber angemeldet - ich habe nämlich bei der Kasse nachgefragt.
Mir fehlt wie gesagt immer noch die Abrechnung ich würde meinen
Arbeitgeber gerne einen § nennen, wenn es möglich ist, aber ich kann nichts
im Internet finden. Es steht nur überall, daß der Arbeitgeber z.B. dazu
verpflichtet ist ein Lohnkonto zu führen, aber über den Zeitraum und
Herausgabe der Abrechnung steht nichts.
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