Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 11:13 Titel: hart4 hat krankeversicherung storniert |
|
|
hallo,
ich habe vom 1.9.05 - 28.2.06 harz4 bezogen! das a-amt hat mir alles rückwirkend aufgehoben und somit meine krankenversicherung für ein halbes jahr rückwirkend storniert!
der brief vom a-amt wude am 30.03.2006 ausgestellt, somit rief ich meine krankenkasse an und fragte nach einer freiwilligen versicherung, die meinten zu mir das sie eine stornierung vom arbeitsamt am 26.03.2006 erhielten am 30.9.2006 und da erfuhr ich das erst wegen der krankenversicherung!
ist das rechtens???
komme ja nun in keinerr versicherung mehr unter und habe aber auch noch einen sohn von 6jahren!
was soll ich tun? was kann mir passierren?  |
|
Nach oben |
|
 |
FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 09.04.06, 11:44 Titel: |
|
|
Wie kam es denn zu der Aufhebung der AlG-II-Leistungen?
Die Pflichtversicherung ist davon allerdings nicht betroffen. Die gilt laut Gesetz auch dann, "wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist". Allerdings kann es passieren, daß man neben dem AlG II auch die gezahlten Beiträge erstatten muß.
Eine freiwillige Weiterversicherung ist dennoch möglich, wenn man "den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert war", dabei zählt aber die Versicherung wegen des unberechtigten AlG-II-Bezuges nicht mit. Die 12 Monate ununterbrochen wird man in diesem Beispiel also nicht schaffen, aber wenn Versicherungszeiten etwa aus einer Beschäftigung oder aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 seit März 2001 insgesamt 24 Monate ausmachen, geht es. Dabei zählt die Versicherung bei jeder beliebigen gesetzlichen Krankenkasse. Die Weiterversicherung muß bei der Krankenkasse schriftlich beantragt werden.
Mit der Nichtberücksichtigung von unberechtigten AlG-II-Zeiten soll verhindert werden, daß jemand in die gesetzliche Versicherung nur deshalb wieder heineinkommt, weil er bei einer anderen Sozialleistung falsche Angaben macht. |
|
Nach oben |
|
 |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 11:50 Titel: mhhhh |
|
|
ich mußte einen neuen antrag stellen und mein freund hat zuviel verdient deswegen kam es dazu!
ja aber ich war in den 6monaten sehr oft beim arzt mit meinem sohn! es kann doch nicht sein das das a-amt 6monate storniert sehe es ein wenn das a-amt bei mir zurück fordert ! kein thema bezahle ich aber ohne krankenversicherrung kann ich nicht leben |
|
Nach oben |
|
 |
FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 09.04.06, 11:56 Titel: |
|
|
Wenn du vor dem Bezug von AlG II auch immer gesetzlich versichert warst, geht es, dann wären die 24 Monate ja eingehalten. Kostet halt einiges. |
|
Nach oben |
|
 |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 12:02 Titel: grübbel |
|
|
was heiß einiges? aber bei der kkh muß ich bestimmt cash zahlen und beim a-amt hätte ich ratenzahlung |
|
Nach oben |
|
 |
FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 09.04.06, 12:16 Titel: |
|
|
Je nach Krankenkasse, bei der DAK z.B. einschließlich Pflegeversicherung etwa 127 Euro monatlich, wenn man kein Einkommen hat. Bei anderen Kassen können es je nach Beitragssatz ein paar Euro mehr oder weniger sein, aber keine großen Unterschiede.
Auf Dauer ist heiraten evtl. billiger, wegen Familienversicherung und Steuerersparnis beim Partner. |
|
Nach oben |
|
 |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 12:23 Titel: |
|
|
ok ich danke für die beratung! trotzdem habe ich ein mulmiges gefühl!
heiraten haben wir uns auch schon ins auge gefasst zumal ich mich ja selbständig machen will! aber mein kind muß erstmal untergebracht werden und ich nicht soviel krankenversicherrung für ihn bezahlen muß bzw kann |
|
Nach oben |
|
 |
Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:05 Titel: |
|
|
Sofern Sie hauptberuflich selbstständig sind, ist eine Familienversicherung jedoch nicht möglich. Wenn es sich bei Ihrem Kind nicht um das Kind Ihres Mannes handelt, muss für die Familienversicherung über Ihren Mann nachgewiesen sein, dass Ihr Mann sein Stiefkind überwiegend unterhält. |
|
Nach oben |
|
 |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:11 Titel: |
|
|
und wie kann man sowas nachweisen? lebe seid 2jahren mit meinem partner zusammen und er untehält uns! wie das a-amt schon sagt eheähnliche gemeinschaft |
|
Nach oben |
|
 |
Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:17 Titel: |
|
|
Solange Sie kein Einkommen haben und keinen Unterhalt erhalten, dürfte der überwiegende Unterhalt schon logisch erscheinen.
Schwieriger wird es wenn Sie auch Einkommen haben. Dann werden für die Berechnung des überwiegenden Unterhalts alle Einnahmen des Haushalts (Mann, Frau, Kind) addiert und durch 3 geteilt. Das Eikommen des Mannes muss dann mindestens seinen Bedarf und mehr als die Hälfte des Unterhalts des Kindes betragen.
Als Unterlagen für die Berechnung dient dafür zum Beispiel ein Steuerbescheid. |
|
Nach oben |
|
 |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:28 Titel: |
|
|
also auch wenn ich heirate und nicht selbständig bin wird das gebrücht ob er meinen sohn in die familienversicherung aufnehmen kann? versteh ich das richtig? wie verläuft der fall bei einer adoption? |
|
Nach oben |
|
 |
Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:31 Titel: |
|
|
Genau, wobei der überwiegende Unterhalt bei Stiefkindern immer geprüft wird.
Adoptivkinder gelten dann ja als eigene Kinder, weshalb kein überwiegender Unterhalt geprüft werden muss. |
|
Nach oben |
|
 |
FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:33 Titel: |
|
|
Das Kind kann natürlich auch über den Vater versichert sein, auch wenn dieser getrennt von der Mutter lebt. |
|
Nach oben |
|
 |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:37 Titel: |
|
|
ja aber leibliche vater hat kein sorgerecht mehr und wohnt auch nicht in unserem bundesland! was raten sie mir wie gesagt mein kleiner ist mir sehr wichtig |
|
Nach oben |
|
 |
ohman Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 09.04.06, 14:40 Titel: |
|
|
dazu muß ich sagen ich habe nur 81€ vom arbeitsamt bekommen und kindergeld dazu kam noch der unterrhalt vom staat |
|
Nach oben |
|
 |
|