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muss ich die anwaltskosten bezahlen.???

 
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efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 09:36    Titel: muss ich die anwaltskosten bezahlen.??? Antworten mit Zitat

hallo,

habe mir von einer privatperson ein gebrauchtes auto gekauft.

nach dem kauf habe ich einen mängel festgestellt.

ich habe den verkäufer schriftlich angeschrieben und ihm eine first von 2 wochen gesetzt für einen nachbesserung oder das ich vom kaufvertrag zurücktreten werden. ich habe ihm noch eine andere alternativ angeboten das er 300 euro vom kaufpreis mindert.

jetzt ist dieser zu seinem anwalt gegangen und der hat mir geschrieben, das ich keinerlei gewährleistungsansprüche habe und ich die anwaltskosten tragen soll.
Höhe ca. 600 € er hat als streit oder gegenstandswert den kaufpreis in höhe von 7000 € angerechnet.

muss ich diese anwaltskosten tragen.?? da kann ja jeder gleich zum anwalt rennen und der dann mit der gegenpartei abrechnen.

kann ich das was machen.??? ich habe auch keinen rechtsschutzversicherung.

ich hätte mich lieber davor informieren sollen, bevor ich den verkäufer angeschrieben und irgendwelche vorderungen gestellt habe.

danke

gruss

efes.p
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anwaltskosten gegen Sie nichts an. Der Gegener hätte ja wenn er nicht zahlen will einfach nur nichts machen brauchen. Dazu braucht man keinen Anwalt.

Sie haben übrigens keine Gewährleistungsansprüche, es sei denn die Mängel waren dem Verkäufer bekannt und wurde arglistig verschwiegen

KLaus

Übrigens brauchen Sie nun auch keinen Anwalt um nicht zu zahlen.
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie haben übrigens keine Gewährleistungsansprüche, es sei denn die Mängel waren dem Verkäufer bekannt und wurde arglistig verschwiegen


Frage Ausrufezeichen

Von einem Gewährleistungsausschluss hat der Threadstarter aber nichts gesagt!
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efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die antwort,

im kaufvertrag steht drinnen, das das fahrzeug unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft wird. ich habe halt nicht gewusst, das bei privatverkäufen man keine nachbesserung verlangen kann oder vom kaufvertrag zurücktreten kann.

mir geht es nur um die rechnung vom anwalt. was soll ich jetzt tun wenn ich nicht bezahle bekomme ich vieleicht noch einen mahnbescheid.

gruss murat
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke, Sie können dem Ganzen gelassen entgegensehen: Grundsätzlich muß derjenige zunächst die Anwaltskosten bezahlen, der den Rechtanwalt bestellt hat. Erst wenn es zu einem Verfahren kommt und unter der Voraussetzung, dass Sie unterliegen, könnte Ihnen der Gegner diese Kosten "aufs Auge drücken".
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efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

das heist jetzt klartext, nicht bezahlen und abwarten, aber was ist nun wenn mir der anwalt dann einen mahnbescheid zuschickt.
warum will mir der anwalt das ganze dann berechnen, wenn er ja weiss das er mir das nicht einfach so berechnen darf oder kann.

zu einem verfahren wird es nicht kommen, da ich ja keine gewährleistungsansprüche habe.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, probieren kann er es ja mal.... vielleicht versucht er ja irgendetwas zu konstruieren in Richtung "Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung kaufvertraglicher Treuepflichten durch vorsätzliche Geltendmachung unberechtigter Ansprüche"...

Aber wenn dies dem Anwalt gelingt, können Sie die Anleitung dazu teuer verkaufen!


Zur Frage, was passiert, wenn er einen Mahnbescheid schickt. Wichtig ist, bei unberechtigten Mahnbescheiden den Einspruch einzulegen, sonst wird die Sache nämlich irgendwann rechtskräftig und dann ist es egal, ob der Anspruch bestanden hat oder nicht.
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efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

könnt ihr mir bitte in schritten sagen, was ich jetzt machen soll?

muss ich auf das schreiben vom anwalt antworten, irgendwie wiederspruch einlegen, oder einfach nicht bezahlen und warten.

kann ich dadurch einen mahnbescheid erhalten, wenn ja wie muss ich diesen widersprechen.

bitte so antworten das ich es verstehe.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

efes.p hat folgendes geschrieben::
könnt ihr mir bitte in schritten sagen, was ich jetzt machen soll?
Nein - siehe Forenregeln!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

im letzten absatz von seinem schreiben ist die forderung der kosten so formuliert:

nach dem sie meine mandantin zu unrecht in anspruch genommen haben, haben sie auch die durch meine beauftragung entstandenen kosten zu übernehmen. den ausgleich beigefügter vergütungsberechnung auf eines der angegebenen kanzleikonten erwarte ich bis zum.........
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

efes.p hat folgendes geschrieben::
nach dem sie meine mandantin zu unrecht in anspruch genommen haben, haben sie auch die durch meine beauftragung entstandenen kosten zu übernehmen. den ausgleich beigefügter vergütungsberechnung auf eines der angegebenen kanzleikonten erwarte ich bis zum.........

Wobei ich dazu zumindest allgemein sagen kann, daß dies genau die Art von Schreiben ist, auf die ich nicht reagiere Cool .

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Zahlungsanforderung des Anwalts muss er nicht reagieren. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, muss er diesem widersprechen. Das geht völlig formlos, weil auf dem Mahnbescheid ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen steht. Dazu muss man wissen, dass Mahnbescheide auf Antrag von den Gerichten verschickt werden, ohne in irgendeiner Weise die Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Wenn ich an der Stelle des Fragestellers wäre, würde ich dem Anwalt die Rechnung als "in der Sache unbegründet" zurückschicken und in Ruhe abwarten, ob überhaupt etwas nachkommt.
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efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

kann ich jemandem der sich in der sache gut auskennt die schreiben von mir und dem anwalt per e-mail als pdf-datei zusenden, und derjenige kann mir helfen wie ich so einen brief an den anwalt formuliere.

ich möchte jedoch in keiner weise gegen die foren-regeln verstossen.

danke

gruss

murat
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

efes.p hat folgendes geschrieben::
kann ich jemandem der sich in der sache gut auskennt die schreiben von mir und dem anwalt per e-mail als pdf-datei zusenden, und derjenige kann mir helfen wie ich so einen brief an den anwalt formuliere.
t


Ja, jeder Anwalt, der eMail-Beratung anbietet. Denn nur die sind zur Rechtsberatung befugt. Kostet halt.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann ich jemandem der sich in der sache gut auskennt die schreiben von mir und dem anwalt per e-mail als pdf-datei zusenden, und derjenige kann mir helfen wie ich so einen brief an den anwalt formuliere.


Lieber Anwalt,

ich zahl nichts

Danke

Gruss und Kuss

Klaus
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