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alfi47 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 07.04.06, 10:50 Titel: Unterhalt redizieren ! |
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guten tag
einer bezahlt so 632,- euro für zwei kinder 13+16
die ex hat nun gehairatet.. der neue verdient recht gut...
der unterhalt zahler hat das gefühl.. das der unterhalt dafür verwendet wird..
damit die zwei ex und neuer schöne urlaube verbringen können...
hat man auch als zahler rechte diesen unterhalt zu verringern oder einzustellen
danke vorab !
dem zahler würden auch entsprechende werte helfen.. wann man für die kinder nicht mehr zahlen müßte.. alter einkünfte etc. |
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Atjana FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.04.2005 Beiträge: 127
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Verfasst am: 07.04.06, 10:57 Titel: |
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Falsches Forum
LG
Atjana |
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begosch.xy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 229
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Verfasst am: 07.04.06, 15:48 Titel: Re: Unterhalt redizieren ! |
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alfi47 hat folgendes geschrieben:: |
die ex hat nun gehairatet.. der neue verdient recht gut...
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wenn der neue recht gut verdient, können die sich auch ohne KU schöne urlaube gönnen.
vergiss nicht, kinder sind teuer...
begosch, der meint, hier ist jemand neidisch _________________ ich hab von nix ne ahnung und davon viel. |
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Anny:) FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 227
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Verfasst am: 07.04.06, 16:04 Titel: Falsches Forum. Wieso??? |
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Atjana hat folgendes geschrieben:: | Falsches Forum
LG
Atjana |
Hallo Atjana,
wieso ist das hier das falsche Forum? _________________ LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt" |
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Ashley7 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 597 Wohnort: Offenbach
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Verfasst am: 07.04.06, 19:09 Titel: |
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Mir scheint eher, dass sich der Fragesteller um seine Verantwortung für SEINE Kinder drücken möcht.
Warum sollte der Neue der Ex für DEINE Kinder bezahlen? Er hat keine Rechte und somit auch keine Pflichten ihnen gegenüber!!!!! _________________ Dies ist meine persönliche Meinung! |
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Denise 2011 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 09.04.06, 19:03 Titel: |
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Sollte der Unterhaltspflichtige nur einen geringen Verdienst haben kann er eine Unterhaltsberechnung durführen lassen (Anwalt). Da die Ex Frau neu verheiratet ist wird auch der gute Verdienst des neuen Mannes mit angerechnet.
Das hat meiner meinung nach hat das auch nichts damit zu tun, dass der Unterhaltspflichtige sich vor seiner Verantwortung drücken will; manche Frauen nehmen Ihre Ex-Männer einfach nach Strich und Faden aus. ( ich bin auch ne Frau und finde die männer werden im Bezug auf Unterhalt etc. ganz schön ausgenutzt)
Offiziell haben die Ex Männer anscheinend gar keine Rechte was Unterhaltszahlung etc. angeht, über einen guten Anwält lässt sich da aber einiges regeln.
Denise |
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Maus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 2357
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Verfasst am: 09.04.06, 21:46 Titel: |
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Denise 2011 hat folgendes geschrieben:: | Sollte der Unterhaltspflichtige nur einen geringen Verdienst haben kann er eine Unterhaltsberechnung durführen lassen (Anwalt). Da die Ex Frau neu verheiratet ist wird auch der gute Verdienst des neuen Mannes mit angerechnet.
Das hat meiner meinung nach hat das auch nichts damit zu tun, dass der Unterhaltspflichtige sich vor seiner Verantwortung drücken will; manche Frauen nehmen Ihre Ex-Männer einfach nach Strich und Faden aus. ( ich bin auch ne Frau und finde die männer werden im Bezug auf Unterhalt etc. ganz schön ausgenutzt)
Offiziell haben die Ex Männer anscheinend gar keine Rechte was Unterhaltszahlung etc. angeht, über einen guten Anwält lässt sich da aber einiges regeln.
Denise |
Denise, mit Verlaub: Es geht hier um Kindesunterhalt für minderjährige Kinder und da ist deine Sichtweise der Dinge schlicht falsch!
Die Barunterhaltsverpflichtung regelt z.B. die Düsseldorfer Tabelle oder auch die Berliner Tabelle. Vielleicht wirfst du mal einen Blick da rein und wenn du schon beim Lesen bist, gleich dann auch ins Gesetz.
Bei Kindesunterhalt für minderjährige Kinder kann die Frau auch mit einem Millionär zusammenleben, dieser würde immer noch nicht für für ihn "fremde" Kinder aufkommen müssen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung. |
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Denise 2011 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 10.04.06, 11:18 Titel: |
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Hallo,
die Düsseldorfer Tabelle ist keine Pflichttabelle sondern nur ein Vorschlag der in Etwa zu zahlen ist. Unter der Düsseldorfer Tabelle steht immer folgender Satz: " Die Tabelle stellt keine Gesetzeskraft dar, sondern stellt nur eine Richtlinie."
http://www.famrz.de/duesseltab.pdf
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass mit einem guten Rechtsbeistand einiges am Unterhalt zu machen ist. Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet.
Gruß Denise |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.04.06, 12:31 Titel: |
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Denise 2011 hat folgendes geschrieben:: |
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass mit einem guten Rechtsbeistand einiges am Unterhalt zu machen ist. Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet.
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Hier geht es im Kindesunterhalt. |
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Denise 2011 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 10.04.06, 13:06 Titel: |
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Ich bin selbst Mutter und denke wenn der Unterhaltspflichtige 100 % weiss , dass es seinen Kindern gut geht ( was im Fall des Fragenstellers der Fall zu sein scheint) ist es keinesfalls schlimm nicht den gesamten Unterhalt zu zahlen. Sollte der Unterhaltspflichtige natürlich finanziell ebenfalls in der Lage sein den kompletten Unterhalt zu zahlen, ist er zur Zahlung verpflichtet.
Hat der Unterhaltspflichtige jedoch einen geringen Verdienst ( Mangelfall) ist es nicht verwerflich sich der Unterhaltszahlung zu entziehen. Oder sollen alle Männer die Unterhalt zahlen müssen auf der Straße leben? |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.04.06, 13:11 Titel: |
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Denise 2011 hat folgendes geschrieben:: | Hat der Unterhaltspflichtige jedoch einen geringen Verdienst ( Mangelfall) ist es nicht verwerflich sich der Unterhaltszahlung zu entziehen. Oder sollen alle Männer die Unterhalt zahlen müssen auf der Straße leben? |
Darum geht es hier aber doch gar nicht.
Der Unterhaltspflichtige zahlt 632 Euro, da kann doch keine Rede von einem Mangelfall sein, und will den Unterhalt reduzieren, weil seine Exfrau einen neuen Partner hat, dem es offensichtlich finanziell gut geht. |
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Tani0815 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 348 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 10.04.06, 14:53 Titel: |
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Meiner Meinung nach liegt hier ein typischer Fall von Neid und Eifersucht vor. Der Vater sieht dass es seiner Exfrau jetzt besser geht denn je und versucht sich selbst auch "ein Stück vom Kuchen" abzuschneiden indem er meint weniger Kindesunterhalt zahlen zu müssen. ...... ganz klassisch.
Zur Berechnung des Kindesunterhaltes wird nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bzw. dessen Lebensumstände zugrunde gelegt. Bei Ehegattenunterhalt siehts natürlich anders aus. Und das ist auch gut so! Soll der Vater sich doch freuen da der neue Lebenspartner der Mutter den Kindern sicher auch einiges bieten kann - ist doch schön für die Kinder!
Aber nein - der Neid ist einfach stärker!
 _________________ - Nur meine Meinung! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 10.04.06, 15:30 Titel: |
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Denise 2011 hat folgendes geschrieben:: | Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet. | Könnten Sie dafür bitte eine Quelle nennen?
Denise2011 hat folgendes geschrieben:: | wenn der Unterhaltspflichtige 100 % weiss , dass es seinen Kindern gut geht (...) ist es keinesfalls schlimm nicht den gesamten Unterhalt zu zahlen. (...) Hat der Unterhaltspflichtige jedoch einen geringen Verdienst ( Mangelfall) ist es nicht verwerflich sich der Unterhaltszahlung zu entziehen. | Wie Sie das sehen, ist im Prinzip völlig irrelevant. Entscheidend ist die Rechts- bzw. Gesetzeslage und deren Auslegung durch die Gerichte. Und die dürften dieses Verhalten i.d.R. schlicht und ergreifend als unzulässig be- und verurteilen.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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obi11 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.04.06, 23:04 Titel: |
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Denise 2011 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
die Düsseldorfer Tabelle ist keine Pflichttabelle sondern nur ein Vorschlag der in Etwa zu zahlen ist. Unter der Düsseldorfer Tabelle steht immer folgender Satz: " Die Tabelle stellt keine Gesetzeskraft dar, sondern stellt nur eine Richtlinie."
http://www.famrz.de/duesseltab.pdf
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass mit einem guten Rechtsbeistand einiges am Unterhalt zu machen ist. Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet.
Gruß Denise |
Ich korrigiere Dich nur ungerne, aus der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle leiten die Jugendämter einen Rechtsanspruch ab, den sie mit allen Mitteln durchssetzen.
Dabei scheint unerheblich zu sein ob der darin festgeschriebenen "Selbsterhalt" drastisch unterschritten wird oder nicht.
Einen guten Anwalt wirst Du Dir bei den derzeitigen Satz für den Selbsterhalt nicht leisten können, denn bei 890,00 Euro bleibt da nicht sehr viel Spielraum...
Noch schlimmer wird es, wenn wie im vorliegenden Fall eine drastische Veränderung der Einkommenssituation vorliegt. Von Amtswegen reichen dann auch 600,00 Euro Selbsterhalt völlig aus...
Bei 440 Euro Miete bleibt da keine Luft mehr für einen Anwalt. Das Amt verweigert eine Neuberechnung des Unterhalts oder eine Kürzung desselben mit der Begründung das es sich um eine zeitlich begrenzte Situation handelt.
Du hast allerdings Recht, was die Einkommenssituation des neuen Partners anbelangt wenn der Fall eintritt, das der Unterhaltpflichtige tatsächlich seiner Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen kann und die Kindsmutter die Kosten des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann. Dann tritt man von Amtswegen an den LAP herran und dieser darf dann sehr wohl für den Kindesunterhalt aufkommen, gesetzt den Fall er verfügt über die finaziellen Möglichkeiten!
Unterm Strich ergibt sich das Bild, das es von Staatlicher Seite egal ist, wer für den Unterhalt der Kinder aufkommt, solange keine staatlichen Gelder fließen müssen |
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obi11 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.04.06, 23:10 Titel: |
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Tani0815 hat folgendes geschrieben:: | Meiner Meinung nach liegt hier ein typischer Fall von Neid und Eifersucht vor. Der Vater sieht dass es seiner Exfrau jetzt besser geht denn je und versucht sich selbst auch "ein Stück vom Kuchen" abzuschneiden indem er meint weniger Kindesunterhalt zahlen zu müssen. ...... ganz klassisch.
Zur Berechnung des Kindesunterhaltes wird nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bzw. dessen Lebensumstände zugrunde gelegt. Bei Ehegattenunterhalt siehts natürlich anders aus. Und das ist auch gut so! Soll der Vater sich doch freuen da der neue Lebenspartner der Mutter den Kindern sicher auch einiges bieten kann - ist doch schön für die Kinder!
Aber nein - der Neid ist einfach stärker!
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Hmm,
ich weiß nicht ob man sich da wirklich noch freuen kann...
Einfache Frage: 890,00 Euro monatlich reichen Dir? Sag ja und geb mir die Adresse Deines Chefs, er wird sich über die Gehaltskürzung ganz sicher freuen. So ist es dann wenigstens einer der freuen kann  |
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