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Anzeige überhaupt möglich?!
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Marion1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 07:10    Titel: Anzeige überhaupt möglich?! Antworten mit Zitat

Frau A ist vor längerer Zeit aus einer Wohnung ausgezogen. Zum Sachverhalt, die Mutter (Frau B) der Vermieterin von Frau A hat sich in der Mietzeit des öfteren um das Mietshaus herum ausgehalten und über jeden der einzelnen 3 Mietparteien etwas zum Meckern gewusst.
Frau A wohnt jetzt in einer neuen Wohnung. Schon mehrmals ist ihr zu Ohren gekommen, dass Frau B über sie herum tratscht welch schlampiges Weiberleut sie sei und welch schreckliche Mieterin. Genauere Details wollte niemand der erzählenden Personen erzählen. Frau B hat übrigens auch keinerlei Scheu Frau A persönlich als Schlampe etc. zu titulieren (die Wohnung wurde in einem sauberen Zustand verlassen!! unterstellungen also zu unrecht).
In einem Schreiben wg. Nebenkostendiskussion hat Frau A ihrer Vermieterin jetzt folgendes mit geteilt:
Ein letzter Punkt liegt mir noch auf dem Herzen. Bereits in einem Telefonat mit Ihnen und im persönlichen Gespräch mit Ihrer Mutter habe ich darum gebeten es zu unterlassen, Gerüchte über mich zu verbreiten bzw. meinen Ruf in Ort X zu schädigen. Auch der Hinweis dass ansonsten Anzeige wegen Rufmord bzw. Verleumdung erstattet wird, ist nicht erst einmal erfolgt. Allerdings kommt mir immer wieder zu Ohren, welch schlimme Person ich doch bin und führt sogar so weit, dass ich von meinen Nachbarn schief angeschaut werde. Ich kann diese „Unterstellung“ auch belegen, ich bilde mir dies also nicht nur ein.
Verstehen Sie bitte, dass ich rechtliche Schritte einleiten werde, sollte mir noch einmal etwas in dieser Richtung zugetragen werden.


Darauf bekam Frau A von Person B einen Anruf in dem Person B eine Entschuldigung von A forderte, ansonsten würde SIE angezeigt werden.

Frage... weswegen möchte Person B Frau A anzeigen??!! Oder, weswegen kann Frau A angezeigt werden?

Vielen Dank vorab und ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.04.06, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeigen kann im Grunde jeder jeden.

Wenn Frau B meint, die Beschuldigung, sie (also Frau B) würde Frau A zu Unrecht beschuldigen, sei zu Unrecht erfolgt, dann kann natürlich auch Frau B Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede erstatten. Genau wie Frau A. Und die dann wegen falscher Verdächtigung... geht eh aus wie das Hornberger Schießen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sag mal, Marion, was rührt Dich das, wenn eine alte Frau ihre mangelhaften Manieren dadurch bekundet, dass sie Dir in Gossensprache hinterher kläfft?
_________________
Grüße,
Abrazo
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Marion1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also, auch wenn Person A belegen kann dass Frau B üble Nachrede betreibt kann Frau B Frau A ebenfalls wegen übler Nachrede etc. anzeigen???? Mit den Augen rollen

Und allein dieser schriftlich an die Tochter von Frau B gerichtete Satz reicht aus um Frau A wegen Verleumdung etc anzeigen zu können?!

Da fasst sich doch jeder Richter an den Kopf!!!
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Marion1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

@abrazo,
dachte man sollte lt. Forenregeln nicht personenbezogen Posten?!

Es juckt mich in dem Sinne dass ich hier in diesem Ort geboren bin und es mich verletzt wenn jemand so über mich redet und solche Gerüchte über mich verbreitet!
Auch die Bäckersfrau heute morgen hat die Augen verdreht als ich den Laden betreten habe. Ich bin hier aufgewachsen, habe Jahre meines Lebens hier verbracht und finde das nicht in Ordnung.

Besagte alte Frau zieht u.a. auch meiine Eltern durch den Kakao weil ich ja so misserzogen bin! Sie hat mir am Telefon gedroht dass sie das ganze Haus zusammen schreien würde (immerhin ein Wohnblock mit 24 Parteien) wenn ich ihr nicht sofort sagen würde wer da gesagt hätte, dass sie schlecht über mich geredet hat. Von dem mal abgesehen, was denn schon dabei wäre wenn sie sagt ich wäre eine schreckliche Person (das is ja noch milde ausgedrückt)!

Ich habe lediglich gebeten solche Aktionen zu unterlassen weil ich mich ansonsten zur Wehr setzen werde. Es interessiert mich einfach ob dieses wehren wirklich zu einer Anzeige gegen mich reicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Durch die Strafanzeige werden die Ermittlungsbehörden "lediglich" von einem (nach Auffassung der Anzeigenden) möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehen in Kenntnis gesetzt, so beispielsweise einer Verleumdung o.ä.

Mit der Anzeige wird "lediglich" die Maschinerie in Gang gesetzt und es erfolgt die Prüfung, ohne dass sich hieraus ein Automatismus in form einer Hauptverhandlung ioder gar einer Verurteilung entwickelt; vor einer solchen Entwicklung sind Menschen involviert, die das Ganze im Normalfall einbremsen und abweisen.

Ich bezweifele sehr, dass die Sache jemals einem (Straf-!)Richter auf den Tisch kommt...
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich reicht das zu einer Anzeige.

Man kann Dich auch anzeigen, dass du allmorgentlich vor dem Kindergarten lauerst, dir ein Kind fängst, und es Dir zum Frühstück brätst.

Ne andere Frage ist es, ob diese Anzeige auch verfolgt wird.
In diesem Falle wird - und das wird beide Seiten betreffen - die Anzeige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wg Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt. Oder wen, außer A und B, sollte so etwas interessieren?

Die Sache wird also auf den Privatklageweg verwiesen werden, also auf's Zivilrecht. Und das bedeutet, wer immer von beiden scharf darauf ist, dem anderen eins über den Schädel ziehen zu lassen, muss vorab erst mal die Kosten dafür löhnen. Wobei er riskiert, dass er auf den Kosten sitzen bleibt, wenn er den Prozess nicht gewinnt.

Aus Gnade und Barmherzigkeit wird man damit meist erst mal zum Schiedsmann geschickt. Das wird billiger.

Frau A und Frau B können natürlich auch jeweils zum Anwalt gehen und ihn bitten, eine Unterlassungserklärung durchzuboxen. Kostet natürlich auch Geld, kriegt man aber umgehend vom Schädiger wieder. Wenn man die Erklärung durchkriegt. Denn erst mal muss Frau A beweisen, dass Frau B tatsächlich Übles über sie verbreitet hat. Dass ihr selbiges zu Ohren gekommen ist, reicht nicht, denn auf Klatsch und Tratsch kann man nichts juristisch wasserdichtes aufbauen. Man braucht also Zeugen, die bereit sind, an Eides statt (das ist am sichersten) zu bestätigen, dass Frau B ihnen dies und das über Frau A gesagt hat. Frau A sollte sich schon mal auf die Suche nach ihnen begeben; dann ist sie erst mal ne Zeit lang beschäftigt.

Für Frau B könnte der Brief zeugen. Bloß was? Vielleicht findet sich sogar ein Anwalt, der darob eine prachtvolle Unterlassungserklärung verfasst, wohl wissend, dass die ihm in hohem Bogen wieder zurück und um die Ohren fliegen wird, weil er meint, wer anständige Leute mit so'nem kindischen Kleinkram beschäftigt,

der muss dafür blechen!
_________________
Grüße,
Abrazo
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BeitragVerfasst am: 10.04.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

"Die Sache wird also auf den Privatklageweg verwiesen werden, also auf's Zivilrecht. "

Das ist, mit Verlaub, schlicht falsch.


Das Privatklageverfahren nach § 374 StPO ist keine Zivilklage, sondern eine Sonderform des Strafverfahrens, welches nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch einen Privaten durchgeführt wird. Am Ende dieses Verfahrens steht eine Verurteilung zu Strafe oder ein Freispruch...

Ansonsten hat Abrazo möglicherweise recht, zumindest so weit ich es verstanden habe!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Jau, geschlampt, bzw. die Kostenfrage zu sehr im Auge gehabt, welche da lautet: die Mühen, die das Gericht mit den beiden hat, zahlt erst mal der Kläger. Ob es dabei bleibt, das entscheidet sich daran, ob der Kläger recht bekommt oder nicht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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BeitragVerfasst am: 10.04.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nu ist's richtig... :)
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Sie können sich auch überlegen, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen um prüfen zu lassen, wieweit eine Unterlassungsklage von Erfolg gekrönt sein könnte. Ganz häufig reicht schon ein, in sehr bestimmten Ton, verfasstes Schreiben eines Anwaltes um solche Hyänen ein wenig auszubremsen. Solche Massnahmen zielen, sehr vereinfacht ausgedrückt, in erster Linie auf den Geldbeutel der Gegenseite ab, ein Punkt an dem die meisten Bürger recht empfindlich sind und sich drshalb recht zügig...sagen wir mal, beruhigen lassen.

Herzliche Grüsse

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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BeitragVerfasst am: 11.04.06, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Schöner Gedanke!!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kann aber in diesem Falle nach hinten losgehen - wenn Gegnerin dann nämlich zu ihrem rennt. Sch-meine, die Zeiten sich schlecht und Anwälte wollen auch leben, aber ...
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Grüße,
Abrazo
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BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Si vis pacem, para bellum
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Rüsten kannste in dem Falle aber nur mit Beweisen für die üble Nachrede. Auch Saddam Hussein hat Attrappen aufstellen lassen ...
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