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Hallöchen,
ich habe fristgemäß meinen Handyvertrag gekündigt. Lief auch alles problemlos, bis auf, dass ich in meiner letzten Rechnung eine einmalige Gebühr Mobilfunkkarte von 7,73€ netto zahlen soll. Für mich ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage. Oben steht was von gebührenpflichtiger sperrung der SIM-Karte bei Diebstahl oder Verlust. Das trifft jedoch nicht zu. Muß ich etwa bei Kündigung die Sperrung der Karte zahlen?
Danke für eure Infos.
Viele Grüße
Silke
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.04.06, 10:32 Titel:
Steht dazu etwas in den AGB? Wahrscheinlich eher nicht... Soweit ich weiß, ist das eine beliebte, gleichwohl unzulässige Masche einiger Mobilfunkanbieter. Ich würde denen einen netten Brief (bzw. Mail) schreiben mit der Bitte um Information, auf welcher Grundlage sie diesen Betrag einfordern. Da die Rechnung wahrscheinlich abgebucht wird, würde ich gleichzeitig darauf hinweisen, daß ich bei Nicht-Antwort eine Rücklastschrift veranlassen würde; gleiches würde ich für den Fall ankündigen, daß die Kosten illegalerweise in Rechnung gestellt wurden und eine Rücküberweisung des zuviel abgebuchten betrages nicht bis zum XX (innerhalb der sechswöchigen Frist, in der der Lastschrift widersprochen werden kann) erfolgt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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