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Wertstellung bei Aktienverkauf

 
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duel96
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 16:31    Titel: Wertstellung bei Aktienverkauf Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Wann muß die Bank nach Abwicklung eines Aktienverkaufs den Erlös auf das Konto des Kunden valutieren?

Der Fall:
am 23.02.06 vormittag hat die Bank Aktien in Kundenauftrag verkauft. Laut Wertpapierabrechnung erfolgte sowohl die Ausführung als auch die Abrechnung am 23.02.06.

Der Kontoauszug erhält über diese Transaktion folgende Daten: Buchung am 24.02.06 (Freitag), Valuta am 27.02.06 (Montag).

Die Bank hätte m.E. sowohl die Buchung als auch die Wertstellung bereits am 23.02.06 ausführen müssen, wenn das Urteil des BGH vom 17. Januar 1989 - XI ZR 54/88 - "Wertstellung bei Überweisungen" auch für diesen Fall greift.

Zitat: "Nach der gesetzlichen Regelung hat die kontoführende Bank eingehende Überweisungsbeträge sofort ihrem Kunden zur Verfügung zu stellen.Die Wertstellung solcher Beträge muß deshalb an dem Tag erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht. Ob der Arbeitsanfall eine Gutschrift noch an diesem Tage zuläßt, ist gleichgültig. "

Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank.

Gruß

duel96
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Valuta ist immer Geschäftstag plus zwei Werktage, das ist also korrekt erfolgt. Da hat auch niemand einen Gewinn, da beim Kauf genauso valutiert wird. Mit einem Überweisungseingang hat das nichts zu tun, das BGH-Urteil greift nicht.

Gruss Hans-Jürgen
***
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duel96
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 23:03    Titel: Wertstellung bei Aktienverkauf Antworten mit Zitat

Hallo Hans-Jürgen,

vielen Dank für die Antwort.

Wo findet man diese Bestimmung schriftlich? Könntest Du mir eine Quelle nennen?
Vielen Dank.

Gruß

duel96
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hjb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ups, das weiss ich auch nicht, vielleicht in den AGB oder im Preisverzeichnis. Das ist abe wirklich Standard, das machen alle Kreditnstitute so. Möglicherweise liegt das auch an den Usancen der Börse.

Gruss Hans-Jürgen
***
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ duel96

Man unterscheidet grob zwischen
„ Festvaluta“,
kommt hier nicht in Betracht ,
„Kassageschäft „ hier der Fall, zweitägige Valuta
und
„Termingeschäft“ mit mehr als zwei Tagen Valuta.

Zweitägige Valuta ist mittlerweile auch teilweise
internationaler Standard bei „ Kassageschäften „
Und um ein solches handelt es sich hier.
( normaler Wertpapierkauf/Verkauf)

Festvaluta kommt zum Beispiel bei Neuemissionen
in Betracht.
Eventuell finden Sie die entsprechenden Paragraphen
auf den Seiten des BaFin oder im Börsenlexikon.
Google hilft bestimmt weiter .Es gibt natürlich auch
noch MSN, Internetportal [Name geändert] etc. Lachen

Gruss

BS
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duel96
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:03    Titel: RE. Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich für Euere Hilfe.

Gruß

duel96
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