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Rechnung bei Schaden einreichen?

 
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Gaby
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 13:13    Titel: Rechnung bei Schaden einreichen? Antworten mit Zitat

hallo,

A hat versehentlich einen relativ teuren Gegenstand heruntergeworfen, für den B keine Rechnung mehr hat. A hat den Schaden seiner Haftpflich gemeldet, die eine Rechnung wollen. Kann B sich jetzt einen ähnlichen Gegenstand kaufen und diese Rechnung einreichen oder wie funktioniert das? Es kann ja nicht sein, dass ohne Rechnung nichts ersetzt wird, oder?

Gruß Gaby
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

es geht nicht darum, wie teuer der neue gegenstand ist. zu ersetzen ist nur der zeitwert einer sache. je neuer, desto höher der zeitwert. und dazu sollte man die anschaffungsrechnung einreichen, der geschädigte ist letztendlich nachweispflichtig (zur höhe und auch zum eigentumsnachweis!)
isnsbesondere wenn der gegenstand rehct neu war. bei älteren gegenständen ist es nachvollziehbar, das keine rechnung mehr vorhanden ist. bei neuen aber schon. ohne rechnung könnte der geschädigte auch keine - oder nur sehr schwer - garantieansprüche durchsetzen, auch das drückt dann lden zeitwert weiter nach unten...

es ist aber in der regel kein problem, sich eine zweitschrift der rechnung beim händler, wo das gerät gekauft wurde, ausstellen zu lassen.

ohne anschaffungsrechnung wird die versicherung sehr sicher größere abzüge vornehmen.
_________________
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 10.04.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

alternativ kann B der versicherung von A anbieten, den beschädigten gegenstand vorzulegen bzw. begutachten zu lassen.

problematisch wird es allerdings ,wenn der beschädigte gegenstand bereits entsorgt wurde und kein kaufbeleg eingereicht werden kann.
in diesem fall kann die versicherung eine schadensregulierung wegen fehlender regulierungsgrundlage ablehnen.
ab einer bestimmten schadenshöhe ist mit solch einer reaktion der versicherung zu rechnen.
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