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Einlage des Kommanditisten

 
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Kadoc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:27    Titel: Einlage des Kommanditisten Antworten mit Zitat

Fall:

Der B und C sind Kommanditisten einer KG. Beide haben Einlagen in Höhe von 10.000 € geleistet. Nach mehreren Jahren wandelt B seine Einlage in ein Darlehen um.

Frage:

Gilt das Darlehen weiterhin als Einlage? Ist darauf §35a GmbHG analog anwendbar?
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. ist die Umwandlung der Einlage in ein Darlehen der Zurückzahlung der Einlage gleichzusetzen. Nach OLG Düsseldorf, GmbH-Rdsch. 1959, 114 ist unter Rückzahlung i.S.d. § 172 Abs. 4 HGB jede Zuwendung aus dem Gesellschaftsvermögen zu verstehen, mit der dem Gesellschaftsvermögen in Höhe der geleisteten Einlage Vermögenswerte entzogen werden, ohne dass dafür eine gleichwertige Gegenleistung erbracht wird, und die damit die Fähigkeit der KG mindert, die Gläubiger zu befriedigen.
Durch die Umwandlung der Einlage in ein Darlehen erwirbt der Kommanditist ja einen Rückzahlungsanspruch, der bereits das Vermögen der KG in seiner Höhe und damit die Fähigkeit der KG ihre Gläubiger zu befriedigen potentiell mindert.

Dementsprechend Teilergebnis: Darlehen != Einlage; Darlehen = Rückgewähr der Einlage.

Zitat:
Ist darauf §35a GmbHG analog anwendbar?


Gemeint ist wohl § 32a GmbHG, oder?

Unter den Voraussetzungen des § 172a HGB würde ich dies bejahen.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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