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crudi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 10.04.06, 17:40 Titel: Schreibart der Kostenfestsetzung |
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Hallo!
Hab mal ne allgemeine Frage. Gibt es bei Kostenfestsetzungen eine andersartige Schreibform oder gilt da auch die typische Schreibweise von Zahlen?
Beispiel:
Anwalt A setzt dem Schuldner zur die Last die Entstandenen Anwaltskosten auf der Grundlage des Gegenstandswertes von 35,500,00 zu erstatten.
Durch die Kommata würde diese Zahl ja normalerweise 35,50 € bedeuten, oder ist diese Schreibweise so üblich und bedeuted 35500,- €!
Freue mich schon auf Eure Meinungen!
Gruß
crudi  |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 10.04.06, 18:04 Titel: |
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Tipfeler.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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crudi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 10.04.06, 18:16 Titel: |
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Und was bedeutet das? Ist doch dann Schicksal für den Anwalt. Der wird doch nach dem Gegenstandswert bezahlt. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 10.04.06, 18:27 Titel: |
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crudi hat folgendes geschrieben:: | Der wird doch nach dem Gegenstandswert bezahlt. |
Eben!
Der Schuldner wird es doch nicht ernsthaft darauf ankommen lassen, nur die Gebühren aus einem Gegenstandswert von 35,50 € zahlen zu wollen, wenn selbiger tatsächlich 35.500,- € beträgt? Verstehe ich nicht...  _________________ Karma statt Punkte! |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 10.04.06, 18:32 Titel: |
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crudi hat folgendes geschrieben:: | Und was bedeutet das? Ist doch dann Schicksal für den Anwalt. Der wird doch nach dem Gegenstandswert bezahlt. |
Sind sie zufällig mit dem hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=330906#330906 verwandt ?
oder hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=341658#341658 _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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crudi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 10.04.06, 18:56 Titel: |
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nein. bin ich nicht. kenne die nicht!
ich hab nur von nem fall gehört, wo der anwalt der unterlassungsgäubigerin die kostenote wie beschrieben festgesetzt hat. es ging da um indizierte DVDs auf ner webseite.
interessant ist da eben, ob der tipfehler nicht zu einem teuren fehler für den anwalt wird |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 10.04.06, 20:26 Titel: |
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§133 BGB:
"Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. "
Da niemand annehmen wird, der Anwalt habe hier nur 35,50 statt 35.500 EUR festlegen wollen, ....
Im übrigen sind "35,500,00" EUR eben nicht 35,50 EUR, dafür sind wohl ein Paar Nullen zu viel.
Andernfalls sollte der Fragesteller froh sein, daß der Anwalt nicht "35.500.00" geschrieben hat, sonst könnte der RA seiner Meinung nach ja auf Grundlage 3,55 Millionen EUR berechnen... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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crudi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 11.04.06, 05:54 Titel: |
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Hi!
Danke, dass ist natürlich ein sehr guter Hinweis!
Gruß
crudi |
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