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Ich hätte gerne ein paar Informationen über das, was mein Anwalt macht, da ich mich auf dem Gebiet nicht sehr auskenne.
Ich habe ein Fahrzeug mit verstecktem Unfall gekauft. Ich musste meinen Anwalt damals schon über die aktuelle Gesetzeslage aufklären (aber das ist ein anderes Thema).
Nachdem ich den Prozess gewonnen habe, hat der Schuldner nicht gezahlt.
Mein Anwalt hat es über ein dreiviertel Jahr verpennt einen Gerichtsvollzieher einzuschlaten (er hat dem Schuldner ein paar Manungen usw geschickt und hätte danach zum Gerichtsvollzieher gehen können). Bei allen anrufen und auch bei meinem Angebot, dass ich einen Gerichtsvollzieher selbst beauftragen könnte verisicherte mir mein Anwalt, dass er sich schon darum gekümmert habe.
Wie ich aber nach dem dreiviertel Jahr heraus bekommen habe, hat er sich bis zu diesem Zeitpunkt noch um keinen Gerichtsvollzieher gekümmert.
Nun hatte der gute Herr Schuldner kein Geld. Beim zweiten Besuch des Gerichtsvollziehers konnte er eine Teilbetrag eintreiben.
Dann dauerte es wieder und nichts geschah.
Als ich dem Schuldner mitteilen lies, dass ich das Auto verkaufen werde und den Erlös behalten würde kam das Geld plötzlich (zu meinem Anwalt).
Nun behält der Anwalt aber einen Teil dessen was mir eigentlich zusteht zurück.
Er begründet es durch die Kosten, die Ihm nach dem Prozess noch entstanden sind.
Die Rechung des Gerichtsvollziehers möchte er auch direkt an mich weiter leiten.
So bleibt mir fast nichts mehr von dem Geld übrig und ich mache bei dem Geschäft einen großen Verlust, das heißt ich bekomme nicht das was ich damals gezahlt habe und was ich für Kosten hatte.
Nun meine Frage: Ist das rechtsmäßig, was der Anwalt hier macht?
Eigentlihc sollte der Gerichtsvollzierher doch seine Kosten und die zusätzlichen Kosten des Anwalts mit eintreiben oder?
Ich bin für jeden Tipp und jede Information dankbar.
Bin echt am ende, da es sich jetzt ewig hin gezogen hat und jetzt immer noch nicht klappt.
Erst stört es Sie, dass der RA die Kosten eines Gerichtvollziehers vermeidet und dann sind Ihnen Anwalts- und GVkosten ein Dorn im Auge?
Generell: Ja, der GV treibt auch Vollstreckung- und Anwaltskosten mit ein - generell gesprochen. Aber das ändert nichts daran, dass zunächst einmal der Mandant dem Gerichtvollzieher und dem RA deren Honorar schuldet. Und solange die Gegenseite eben nur einen Teilbetrag zahlt IST eben auch nur ein Teilbetrag gezahlt. Der Rest muss dann zwangsvollstreckt werden und wenn undsolange dies misslingt muss der Gläubiger nun einmal die Kosten der Personen finanzieren, die er beauftragt hat.
Ein Risiko hat man immer in Zivilprozessen gegen Private: Dass die Gegenseite pleite ist. Denn in diesem Fall trägt seine RA- und die Gerichtskosten nämlich der Obsiegende, genau wie die Kosten des Gerichtsvollziehers. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
ich wollte keine GV kosten vermeiden. Wenn mir der Anwalt aber sagt, er habe schon einen GV beauftragt und das ein dreiviertel Jahr lang und ich durch einen Zufall mitbekomme, dass er mich die 10 male die ich angerufen habe immer wieder belogen hat, dann werde ich natürlich sehr sauer.
Mein Anwalt hatte mir damals gesagt, es würden noch ca. 600 Euro fehlen (seine Kosten hat er von dem Betrag, den der GV eingetrieben hat schon abgezogen).
Diese sind dann von dem Schuldner überwiesen worden.
Es wäre doch dann eigentlihc die Pflicht des Anwaltes, seine Kosten auch dazu zu sagen, so dass der Schuldner auch dei Anwalts- und GV-kosten bezahlen muss.
Was kann ich also jetzt tun?
Muss ich den Schuldner nochmals verklagen oder reicht es nochmals einen GV zu ihm zu schicken und das Geld eintreiben zu lassen?
Hallo,
Was kann ich also jetzt tun?
Muss ich den Schuldner nochmals verklagen oder reicht es nochmals einen GV zu ihm zu schicken und das Geld eintreiben zu lassen?
Nein, eine erneute Klage wäre überflüssig und sogar unzulässig.
Über die Prozeßkosten (Gerichtskosten und ihre Anwaltskosten) müßte das Gericht auf Antrag Ihres Rechtsanwalts einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Gegner erlassen haben. Aus diesem Kostenfestsetzungsbeschluss können Sie vollstrecken.
Die Kosten der Vollstreckung (insbesondere für den Gerichtsvollzieher) werden jeweils mit der Vollstreckung geltend gemacht.
Wenn Sie davon ausgehen, dass beim Gegner etwas zu holen ist, sollten Sie ihren Rechtsanwalt anweisen, den jetzt noch ausstehenden Betrag - also die Kosten - auch noch zu vollstrecken.
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