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Verstoß gegen das BtMG, sowie versuchte Unterschlagung v.BtM

 
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:45    Titel: Verstoß gegen das BtMG, sowie versuchte Unterschlagung v.BtM Antworten mit Zitat

Guten Morgen.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Es ist kein fiktiver Fall,sondern vor kurzem erst geschehen.

Damit man es besser versteht, eine recht lange Schilderung,
ich bitte um Nachsehen.


Person A fährt ganz normal seine Rettungsdienstschicht, ohne besondere
Vorkommnisse. Person B beauftragt Person A im Auto die Medikamente zu
überprüfen. Dies tut A auch und entdeckt, das 3 Ampullen eines BtM`s
fehlen. Daraufhin macht dieser die Meldung an seinen Vorgesetzten und
dieser beauftragt A wiederum das BtM aufzufüllen.

Person A geht nun in die Apotheke der Wache und fordert das fehlende
BtM an. Schreibt dies auch in das entsprechende BtM Buch ein. die Apo-
theke gibt A das Medikament raus, A quittiert den Empfang im BtM-Buch.
In dem Moment kommt eine sehr selten vorkommende Einsatzmeldung rein
und A (weiß bis heute nicht weshalb) nimmt das BtM nicht mit zum Auto,
sondern belässt es in der Wachapotheke,vermerkt schnell auf einem Zettel
d. das BtM nach dem Einsatz abgeholt werde.

Nach Einsatzende will A das BtM auffüllen. Doch der Apotheker meinte zu
A, der Kollege B hätte es bereits mit genommen,da A ja den Erhalt quittiert
habe und man sich untereinander vertraue. Deshalb hat A dummerweise
auch nicht noch mal nachgehakt. Für A war die Sache erledigt.

Zwei Tage später rief der RD-Leiter A an, ob A ihm nicht etwas zu erklären
habe. A wusste erst gar nicht worum es ging. Daraufhin teilte ihm der RD-
Leiter mit, dass BTM fehle, das von A unterschriebene BtM nie auf dem
Auto angekommen sei und es nie einen Zettel mit einem Vermerk gegeben
hätte, ausser der Quittierung des Empfangs durch A.

Gleich am nächsten früh wurde eine Sonderdienstberatung einberufen.
Dort wurde der Sachverhalt angesprochen. Der Kollege B behauptet er
wisse von nichts und der Apotheker behauptet er hätte gesehen das A das
BtM eingesteckt habe. Nun meinte der RD-Leiter,wenn der Sachverhalt so
sei, bliebe ihm gar nichts anderes übrig,als die KriPo einzuschalten, eine
Anzeige gegen Unbekannt,sowie eine Anzeige gegen A zu erstatten.

Gesagt und getan.
Die KriPo kam noch am gleichen Morgen zu dieser Besprechung, nahm die
Anzeige auf und A mit. Bei A wurde eine Hausdurchsuchung beantragt und
auch durchgeführt und A wurde das erste Mal vernommen. Man fand natür-
lich nichts.

Vor kurzem teilte ihm ein Kollege mit, dass dieser wohl weiß, das das nun
schon der 3. Fall innerhalb eines Jahres sei, wo BtM verschwunden ist und
das er,den Namen wollte er nicht nennen, vor kurzem gesehen habe, wie
sich ein Kollege heimlich etwas spritzte.

Hat A eine Chance aus der Sache wieder heraus zu kommen und seinen
Dienst wieder anzutreten, er wurde beurlaubt, oder hat er mit einer hohen
Strafe zu rechnen?
Wie kann A herausfinden, ob jemand absichtlich A eins auswischen will,
bzw.wer schon zweimal auffällig geworden ist und sich etwas gespritzt
hat, vor allem was? Warum muss A zum Erkennungsdienst, er bekam ne
Ladung ?


Vielen Dank, für das Lesen des langen Textes und vielen Dank im Voraus
für Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.04.06, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich das richtig verstanden dass der Apotheker erst zu A sagt B habe das Zeug und später mitteilt, er habe gesehen dass A die BtM eingesteckt hat?
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. das haben Sie richtig verstanden.
Das ist auch eines von vielen Dingen,die mir sehr merkwürdig vorkommen.

A befürchtet nun seine Entziehung der Aprobation, sowie vorbestraft zu
werden.
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kann sich A dagegen irgendwie wehren?
Der Apotheker hat ja einfach Dinge behauptet,die gar nicht stimmen.

Ansonsten offene Fragen, wie im Beitrag bereits gestellt.

Vielen Dank, für weitere, hoffentlich hilfreiche Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.04.06, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

"Vor kurzem teilte ihm ein Kollege mit, dass dieser wohl weiß, das das nun
schon der 3. Fall innerhalb eines Jahres sei, wo BtM verschwunden ist und
das er,den Namen wollte er nicht nennen, vor kurzem gesehen habe, wie
sich ein Kollege heimlich etwas spritzte. "

Ich gehe davon aus, dass diese Information und auch der Name des mitteilenden Kollegen den ermittelnden Beamten schon mitgeteilt wurden!?
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, leider nicht.

Der Kollege, der A den Hinweis gegeben hat, zieht sich völlig zurück,
aus welchen Gründen auch immer (wird er evtl. mit etwas bedroht?).
Auf Anfragen des A ob er denn den Name und die von ihm gesehene
Sache bitte den ermittelnden Beamten mitteilen könne, meinte dieser
nur: "Ich darf dazu nichts weiter sagen und keine Hinweise geben!"

Kann man ihn nicht zur Aussage "zwingen"?
Wenn es mal angenommen insgesamt diese Person nun das dritte
Mal durchgezogen hat, würde ihn da der Kollege nicht mit dem
schützen und somit sich evtl. selber strafbar machen?

Was kann A insgesamt tun?
Auch dem Apotheker irgendwie nachweisen, dass dieser lügt?
Wird A evtl. vorbestraft werden?
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es sinnvoll, dass A den Vorfall der Kriminalpolizei meldet?
Was ist wenn ,der Kollege, der A diese Mitteilung gemacht hat, behauptet,
er habe A gar nichts gesagt und dieser wiederum A wegen falscher
Behauptungen (genauen § kenne ich nicht) anzeigt?

Vielen Dank, für weitere Antworten.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte v.a. mal die Gelben Seiten aufschlagen und unter "R" wie "Rechtsanwälte" schauen Cool .
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, für den Hinweis Winken
Wozu brauch A den Anwalt? Kommt er aus der Sache doch nicht alleine und
so ohne weiteres raus?
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kann hier jemand mal bitte wirklich sachlich schildern und mir bitte helfen,

- was auf A zu kommt
- warum A nen Anwalt braucht
- was ist wenn A sich den nicht leisten kann
. wie A vorgehen kann, hinsichtlich des Apothekers und des Kollegen
- ob A wirklich vorbestraft wird ???


Vielen Dank!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.04.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

A ist Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, und da es hier nicht nur um Peanuts sndern auch u seine berufliche Existenz geht sollte ihm eine (wenn auch kostenpflichtige) profunde Beratung durch einen RA erteilt werden, die Materie erscheint so komplex dass dieses Forum IMO nicht der richtige Ort ist.

Eine Erstberatung kostet nicht die Welt, und wenn A richtig arm dran ist holt er sich einen Beratrungsschein vom Amtsgericht.

Natürlich haben die Ermittlungsbehörden andre Möglichkeiten, auf den Kollegen einzuwirken, ggf könen dort auch Erkenntnisse über die frühehren BtM-Fehlbestände gewonnen werden.

Auch wenn A zu einer Strafe verurteilt würde, bei der er sich als noch nicht vorbestraft weiterhin bezeichnen dürfte, würden die Mitteilungspflichten den entsprechenden Kammern mitgeteilt.

Kurzum:

ab zum Anwalt! Der kann am ehesten ein Auge darauf haben, dass auch die weiteren Ermittlungen zielgerichtet erfolgen und am ehesten feststellen, ob hier ggf auch falsche Verdächtigungen o.ä. vorliegen.
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Rettungsdienstler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 56
Wohnort: in Deutschland

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen herzlichen Dank, dass hat durchaus bissel weiter geholfen.
A wird sich sobald als möglich um einen Anwalt kümmern.
Vielen Dank auch für den Hinweis mit dem Berechtigungsschein beim
Amtsgericht. A wird sich erkundigen darüber.


_________________________________________________________

Schön, dass es so ein Forum hier gibt, wo man sich wenigstens ein
paar Ratschläge holen kann!! Weiter so!!
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