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Unterhaltsanspruch gegenüber einem US-Amerikaner

 
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klausbechtold
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 06:31    Titel: Unterhaltsanspruch gegenüber einem US-Amerikaner Antworten mit Zitat

Hallo, guten Tag, meine Tochter war mit einem in Deutschland stationierten Soldaten liiert, aus dieser Verbindung ging eine Kind (10 Monate alt) hervor. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Hat nun die Familie verlassen, die jetzt ohne finanzielle Unterstützung ist. Wie und welche Ansprüche kann meine Tochter geltend machen. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Danke im Voraus

Klaus
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 15:40    Titel: Re: Unterhaltsanspruch gegenüber einem US-Amerikaner Antworten mit Zitat

Hallo Herr Bechtold,

Ihre Tochter kann gegen den Vater hier in Deutschland Ansprüche auf Kindesunterhalt auch gerichtlich geltend machen. Es gelten in der Regel die Deutschen Vorschriften, es kommt aber möglicherweise darauf an, ob der Vater seinen Wohnsitz in den USA hat oder dauerhaft hier stationiert ist. Bei einem Wohnsitz in den USA müsste man zunächst einmal prüfen, ob das internationale Recht des jeweiligen Bundesstaates eine Deutsche zuständigkeit einräumt. In Unterhaltssachen ist die Anknüpfung in der Regel der Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten.

Möglicherweise würde eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde, in der der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, bereits ausreichen, ich weiss allerdings nicht, ob dies ein vollstreckbarer Titel im Sinne des Nato-Truppenstatuts ist.

Bei der Vollstreckung des Anspruchs sind dann die sich aus dem Nato-Truppenstatut ergebenden besonderen Regelungen zu beachten.

Bis die Ansprüche tituliert sind, stehen Ihrer Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zu. Zuständig hierfür ist die jeweilige Kommune. Möglicherweise besteht jetzt auch ein Anspruch auf Sozialhilfe, das ist allerdings ein zweischneidiges Schwert, weil das Sozialamt dann versuchen wird, bei Ihnen die erbrachten Leistungen zurück zu holen.

Gruß Hans
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