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Verfasst am: 11.04.06, 09:46 Titel: Gericht nicht aufsuchen wegen Krankheit ?
Mal angenommen man hat vordemZivilgericht eine Ladung mit der es mit der Gegenpartei zu einer Einigung kommen soll.
Wenn jetzt nur mal angenommen die Verhandlung an einem Tag um 14 Uhr ist und man geht um 12 Uhr zum Arzt weil man sich nicht fühlt und man bekommt eine Krankschreibung, ist das ein ausreichender Grund das man zu der Verhandlung nicht gehen konnte?
Bitte keine Schlüsse daraus schließen, es ist nur eine Frage an sie.
Es ist so, die Gegenpartei hat auf eine Sache Anspruch die in meinem Besitz ist.
Ich habe die Sache aufgegeben es handelt sich um eine Internetadresse.
Die Gegenpartei möchte als Schadenersatz noch 200Euro die ich auch bezahlen werde.
Nun hab ich aber keine Lust und sehe keinen Grund jetzt zu der Verhandlung hinzufahren, da die auch ca. 250km von meinem Wohnort entfernt ist.
Wenn ich jetzt die URL gekündigt habe und ich schicke das Lanjdgericht die Kündigung, reicht das doch oder?
Dazu schreibe ich dann noch das ich die Forderung von 200Euro bezahle und sehe aus meinem Leihenwissen keinen Grund mehr dahinzufahren.
Kann ich das so dem Landgericht faxen wie ich ihnen das jetzt geschildert habe?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.04.06, 12:26 Titel:
@ point: bitte beachten Sie die Forenregeln - Sie erwarten Rechtsberatung, die Ihnen niemand hier im Forum geben darf! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich dachte um sowas geht es hier, wie soll ich meine Frage sonst anders stellen.
Ich möchte doch nur wissen ob man wenn man alle Punkte zustimmt von einer Verhandlung absehen kann, weil was anderes wird da auch nicht rauskommen, ist ist schließlich kein Strafrichter sondern Zivilgericht.
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